Hallo Zusammen,
wir haben uns ein Grundstück angeschaut, welches vor einigen Monaten in der Zwangsversteigerung war (wissen wir von einem Nachbarn). Damals ist das Grundstück nicht weggegangen.
Wie läuft es jetzt weiter ab? Einen neuen Termin gibt es nicht. Man hat uns gesagt, dass das locker noch ein halbes Jahr dauern kann. Wenn der zweite Termin ist, gibt es dann das Grundstück zu 70 % vom Verkehrswert????
Kann mir jemand erklären, wie das abläuft? Hat man vorab noch eine Chance, dass Grundstück ohne Versteigerung zu bekommen?
Wäre für alle Tipps super dankbar.
Elena
Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung?
Also ich meine folgendes (aber kein Experte):
Beim 1. Zwangsversteigerungstermin müssen mindestens 70% des Verkehrswerts erzielt werden (der war ja schon).
Beim 2. Zwangsversteigerungstermin gibt es keine Untergrenze mehr. Aber der mit dem Vollstreckungstitel (Bank?) muß wohl mit dem Kaufpreis einverstanden sein.
Ersteigerst Du das Grundstück, mußt Du 10% des Kaufpreises sofort an Ort und Stelle bezahlen (z.B. bar).
Ich denke derjenige, der die Zwangsversteigerung betreibt (Bank?), sowie der Eigentümer, werden beide froh sein, wenn sie das Grundstück anders loswerden. Insofern würde ich das auf jeden Fall versuchen. Wenn Du keine Ahnung über die Eigentumsverhältnisse hast, würd ich mal beim Amtsgericht nachfragen.
LG
Vielen lieben Dank für deine Antwort!!!
Hallo Elena,
also paß auf:
im ersten Termin muss mind. ein Gebot in Höhe von 50 % des Verkehrswertes abgegeben werden. Darunter geht gar nix. Ein Gebot darunter wird vom Rechtspfleger als nicht gültiges Gebot abgewiesen.
Zusätzlich zu der 5/10-Grenze hat der betreibende Gläubiger die Möglichkeit, den 7/10-Antrag zu stellen, d.h. dann wird der Zuschlag zwischen 5/10 und 7/10 versagt.
Wegen der Grenzen im 2. Termin kommt es drauf an, ob im 1. Termin überhaupt ein Gebot abgegeben wurde. Wenn der 1. Termin ohne GEbot verlaufen ist, gelten die eingangs beschriebenen Grenzen im 2. Termin ebenfalls noch.
Wurde jedoch ein Gebot im 1. TErmin abgegeben (völlig egal in welcher Höhe), sind im 2. Termin die Grenzen gefallen und es können GEbote auch unterhalb der 5/10-Grenze abgegeben werden. Auch kann dann der Zuschlag unterhalb der 5/10-Grenze erteilt werden. Dies wird aber der Gläubiger versuchen zu vermeiden (er hat da diverse verfahrenstechnische Möglichkeiten).
Ich arbeite in einer Bank und bearbeite dort Zwangsversteigerungen (u.a.). Wenn Du noch weitergehende Fragen hast, kannst Du mich gerne über VK anmailen.
Lg, Tanja.
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