Gesetzliche Bestimmungen Balkonumrandung

Hallo,

wir wohnen seit 2007 in einer tollen Altbauwohung. Leider sind die Streben der Balkonverkleidung ziemlich weit auseinander (14,5 cm Luft zwischen den Streben). Da wir selbst nichts anbohren dürfen, haben wir eine Stoffverkleidung um das Geländer gezogen. Nun, wo es wieder wärmer wird, weiß ich allerdings nicht, ob das auch kindersicher ist (unsere Tochter ist 18 Monate alt).

Kennt sich jemand mit den gesetzlichen Bestimmungen für Balkonumrandungen aus? Wir wohnen in MV.

Vielen lieben Dank!

LG Berna

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Was soll kindersicher sein? Der Stoff? Und wenn ja, warum soll Stoff kindersicher sein? Es sind doch Streben am Balkon, die Dein Kind vor einem Absturz schützen. Der Stoff ist doch eigentlich nur Sichtschutz.


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Die Höhe des Geländers muß 90 cm betragen. Der Maximale Abstand bei senkrechter Unterteilung des Geländers ist maximal 12 cm. Der Höchstabstand bei waagrechter Unterteilung ist 2 cm.
Dies sind die Maße die in der Bayerischen Bauordnung vorgeschrieben sind.

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Durch die Streben würde mein Kind ja durchpassen - 14,5 cm erscheinen mir zuviel. Der Stoff ist damit zumindest bei uns nicht nur Sichtschutz, sondern auch eine Art Runterfallschutz - da unsere Tochter dann zumindest nicht mehr ohne weiteres runterfallen kann.

Sonderlich sicher ist er dann natürlich nicht, aber besser als ohne ist es allemal.

LG

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wenn der vermieter nicht macht, würde ich es evt. mit holzplatten vom baumarkt probieren.

ich dneke nicht, dass stoff ein guter schutz für kinder ist....

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Das Problem dabei ist, dass wir dort nichts anbohren dürfen - und anders kriege ich ja auch die Platten nicht fest. Wir hatten schon überlegt Acrylglas zu nehmen, aber auch das bekommen wir ja nicht fest...

Ich werde nochmal mit der Gesellschaft sprechen.

LG Berna