Äußerungsrecht? Was bedeutet das?

Hallo!

Ich habe geimeinsam mit meinem Bruder das Haus meines Opas geerbt. Noch zu seinen Lebzeiten wurde dort in der Straße ein "Schmutzwasseranschluß"#kratz verlegt. Nun kam ( fast 2 Jahre nach dem Bau) eine Rechnung in Höhe von fast 4000 Euro. Muß dazu sagen, daß ich weder mit dem Opa , noch mit anderen Verwandten aus dieser Familienseite Kontakt hatte. Ich hab nach seinem Tod erfahren, daß diese Rechnung auf uns zukommen wird. Nun steht in der Rechnung, die sich übrigens "Anhörung" nennt etwas von Veräußerungsrecht. Wenn ich mich bis in 2 Wochen nicht persönlich oder schriftlich melde, gehen sie davon aus, daß ich von meinem Äußerungsrecht keinen Gebrauch machen möchte.
Was bedeutet das? Ist es möglich, daß ich die Rechnung garnicht zahlen muß? Und wenn ja, wer zahlt denn dann? Ach so, mein Bruder bekam den gleichen Brief. Jeder von uns zahlt die Hälfte, also ca. 2000 Euro wenn ich das richtig verstanden habe.

LG,Marlen

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Veräußerungsrecht oder Äußerungsrecht?

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Äußerungsrecht.

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Der Wasseranschluss dürfte zu den Erschließungskosten zählen.

Und dazu habe ich folgendes gefunden:

"Auch Anlagen zur Versorgung mit Wasser, Abwasser, Strom und Gas darf die Gemeinde den Eigentümern in Rechnung stellen. Beitragspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks, also im Grundbuch eingetragen ist. Mehrere Eigentümer haften gemeinsam für Erschließungskosten."

Quelle: http://www.haus.de/PH2D/ph2d.htm?snr=9850

So wie es aussieht, werden dein Bruder und du also die Kosten tragen müssen.

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Da kommt Ihr nicht drumrum.

Gruß,

W