Vermieter schickt dicke Rechnungen nach Auszug ... rechtens?!

Hallo,

wir ziehen demnächst aus unserem Reihenhaus aus. nun haben wir von anderen (Vor)Mietern hier gehört, dass die Vermieter die ganze Zeit nett sind, aber beim Auszug bisher bei jedem Theater gemacht haben. Bei der Übergabe der Wohnung gehen sie durch und notieren jeden kleinsten Mangel. Dann lassen sie Profis kommen, die alles beheben und schicken dann hinterher eine dicke Rechnung (zuletzt knapp 5000 Euro an die Familie die neben uns gewohnt hat).

Ist das zulässig??? Gibt es nicht irgendwie bestimmte "Abnutzungserscheinungen", die nun mal einfach passieren wenn man mehrere Jahre in der Wohnung wohnt? Ich meine, wir haben hier sicher nichts demoliert (hatten die neben uns aber auch nicht), aber mal eine Macke in einer Fliese oder an der Fußleiste - kla, besonders bei 3 Kindern. Bei den Nachbarn waren z.B. ein paar Kratzer im Lack des Treppengeländers. Da hat der Vermieter eine Malerfirma kommen lassen, die das ganze Ding komplett neu gestrichen hat und allein das hat ein paar hundert Euro auf der Rechnung ausgemacht. Bei uns sind auch Kratzer im Lack, allerdings waren die schon als wir einzogen. Fanden wir jetzt nicht weiter schlimm. Aber wenn er jetzt kommt und schickt uns auch ne Rechnung darüber - haben wir da ne Chance das abzulehnen?!

Danke und LG, Tina

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Hallo.

Auf jeden Fall würde ich Foto`s machen und ein Abgabeprotokoll machen lassen, damit ihr falls euer Vermieter euch auch später noch was in Rechnung stellen will, abgesichert seid!!

Lg.

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Hallo,

danke, das mit den Fotos ist ein guter Tipp!!!

LG, Tina

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Bei selbst verursachten Sachschäden Hausrat - VS informieren. VM muss bei solchen eine Frist setzen und den Mieter auffordern, die Schäden zu beheben.
Normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten. Macht unbedingt!!! (!!!!) :D Fotos von Fenstern, Türen, Wänden, Armaturen u.s.w. - mit Zeitangabe und möglichst mit Zeugen.

Alles Gute!

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Danke, das mit der "normalen Abnutzung" meinte ich eben auch...
Fotos machen wir auf alle Fälle!!!

LG

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Hallo
Ja das problem hatte mein sohn auch gerade,und mußte es alles erneurn oder entfernen weil die blöde Kuh von nachmieterin das so wollte und es war alles vom Vormieter.
Die Mängel die schon waren hätte man schon eher anmelden müssen,da nützt einem auch jetzt kein Protokoll denn als ihr eingezogen seid habt ihr es ja so akzeptiert.
Nur so ohne weiteres es einfach von Fachfirmen machen lassen kann er das auch nicht,erst bekommt ihr eine chance es zu regeln.
Schaut euch genau euren Mietvertrag an,denn was dort drinnensteht ist wichtig vielleicht habt ihr ja dafür unterschrieben?
Holt euch rechtsbeistand wenn es nicht anders geht.
LG Ella

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Hallo Ella,

ja das ist das Problem, dass wir beim Einzug gesagt haben, sie brauchen es wegen uns nicht streichen lassen ... Und auch sonst wurde nichts gemacht, was vom Vormieter war (z.B. dicke Kratzer auf der Treppe von deren Hunden ...).

Im Mietvertrag steht nix weiter.

Danke und LG,
Tina

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Hallo Tina,

das ist die ganz große Abzocker Nummer der Vermieter die sich bei Mieter Auszug durch das "Haar in der Suppe" also Mängel im Nachgang suchen und sei er noch so klein und noch so winzig wenn der Mieter längst ausgezogen ist um sich an letzterem an seiner Kaution und an ihm selbst zu bevorteilen.

Meine Meinung:

Dem Vermieter rechtzeitig schriftlich zum Nachweis einen Termin , Tag, Uhrzeit, Ort-Wohnung zur Wohnungsübergabe mitteilen. Teile diesem gleichzeitig weiter mit, dass sollte er zu diesem Termin der Wohnungsübergabe nicht erscheinen, in Anwesenheit von Zeugen ein Wohnungsrückgabeprotokoll der Wohnung erstellt wird. Solche Protokolle gibts im Schreibwarenladen und im Internet.

Dieses von allen anwesenden unterschriebene Protokoll als Durchschrift mit allen erhaltenen Schlüsseln per Kurierboten an den Vermieter zurück. Der Kurierbote händigt dir die Empfangsquittung des Vermieters aus. Damit ist die Wohnungsübergabe ordnungsgemäß vollzogen.

Und damit nichts nachkommt.
Unter sonstiges trage ein, weitere Mängel - wie vorstehend protokolliert - wurden nicht festgestellt.

Damit kannst du ein "nachschieben" von Mängeln vermeiden.

Und nochmal zu deiner letzten Frage.

Sich Teile seines Hauses zu Lasten von Mietern "vergolden" zu lassen geht so einfach nicht. Zunächst muss der Vermieter einen Mangel schriftlich bei dem betreffenden Mieter geltend machen. Diesen Mangel muss er präzise beschreiben. Der Mieter kann einer solchen schriftlichen Mängelmitteilung des Vermieters schriftlich widersprechen. Der Vermieter muss beweisen können, dass der betreffende Mieter diesen Mangel verursacht hat. Umgeht dies ein Vermieter indem er das Treppengeländer von einer Firma einfach streichen läßt und schickt er diese Rechnung kurzerhand einfach dem Mieter zwecks Zahlung zu, so kann der Mieter die Zahlung als ungerechtfertigt ablehnen.

Hinweis:
Als User in diesem Forum kann ich natürlich keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/BJNR014789935.html machen, weder indviduell noch allgemein.
Beiträge im Forum (oder Antworten auf E-Mail-Anfragen) sind auch nicht als solche zu verstehen oder zu werten, sondern als Tipps und Hinweise unter Ausschluß jeglicher Haftung, welche Möglichkeiten nach meiner persönlichen Meinung ggf. ausgeschöpft werden können.

Gruß
Nobility

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Hallo Nobility,

danke für deine ausführliche Antwort.

Also zur Übergabe kommen sie immer selber, das ist nicht das Problem. Aber sie machen dann wohl wegen jeder kleinen Macke in der Wand, wegen jedem Kratzer irgendwo einen Aufstand und protokollieren jedes Fleckchen und jede Schramme bis aufs kleinste. Den Leuten neben uns wurde allerdings nicht angeboten, das selbst zu beheben, die bekamen nur die Rechnung jetzt.

Das heißt also, wenn der Vermieter das so macht und einfach eine Firma bestellt, dann braucht man nicht zu zahlen?!?

Danke und LG, Tina

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Hi,
Vermieter versuchen viel. Sie haben ja nichts zu verlieren: wenn sich der Mieter unter Druck setzen lässt, haben sie schön die Renovierung bezahlt bekommen. Wenn nicht, können sie das als Betriebsausgaben abschreiben. Grundsätzlich ist die Frage, was für eine Art Übergabeprotokoll Ihr beim Einzug gemacht habt. Falls es so etwas nicht gibt, müsste der Vermieter nachweisen, dass die Wohnung bei Eurem Einzug besser aussah. Und das könnte er nicht.

Eure Karten stehen nicht soooo schlecht, denn er will - so er es probiert - etwas von Euch und muss nachweisen, dass er berechtigt ist, diese Ansprüche an Euch zu stellen. Nicht umgekehrt.

Ich würde abwarten und Tee trinken und den Zustand der Wohnung per Foto dokumentieren. Wenn Ihr halbwegs starke Nerven habt, könnt Ihr das ohne viel Aufwand aussitzen. Ansonsten google schon mal Adressen von Anwälten für Mietrecht.


Alles Gute,
Susi

P.S: Hatte gerade viel Ärger mit der Wohnung meiner Großmutter und war erstaunt, wie unterschiedlich die Preise der Anwälte für einfache Beratungen sind. Vergleichen lohnt sich wirklich.

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Hallo Susi,

auch dir danke für deine Antwort. Jetzt bin ich doch etwas beruhigt.

Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht direkt, es steht nur im Mietvertrag, dass uns Haus und Garten "gepflegt" übergeben werden und dass die Schlüssel von 3 Zimmertüren fehlen. Sonst nix. Einzelne Mängel sind nicht aufgeführt. Gepflegt war es natürlich, aber das ist es auch jetzt noch, dazu zählt für micht nicht die Schramme an der Fußleiste oder ein Kratzer im Lack am Geländer ...

Ich hoffe, wir kommen ohne Anwalt aus...

Danke und LG, Tina