Hallo,
ich brauch dringend Hilfe im Bereich "Mietrecht".
Situation: Im Mietvertrag steht die falsche Mietadresse des Objekts. Straße und Hausnummer stimmen, aber PLZ und Stadt sind falsch im Mietvertrag festgehalten worden.
Ist der Mietvertrag dadurch nichtig bzw. der Vertrag ungültig?
Im Internet konnte ich noch nichts Aussagekräftiges finden.
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
LG
flamboyant
Schwierige Frage zum Mietrecht
Hi,
der Vertrag ist stillschweigend gültig, wenn du bereits in dem Objekt wohnst (Vermieter stellt Objekt zur Verfügung = sein Teil des Vertrages und du zahlst Miete dafür = dein Teil des Vertrages und somit Annahme des stillschweigenden Vetrages).
vg
Danke für deine schnelle Antwort.
Wir wohnen noch nicht in dem Objekt, aber der Mietvertrag ist schon unterschrieben.
ach, Miete wurde noch nicht gezahlt, denn der Vertrag würde erst ab dem 1.12. beginnen.
Wollt ihr die Wohnung oder nicht? Klingt ein wenig wie vorschnell unterschrieben und jetzt versuchen da wieder rauszukommen.
LG
Biene
Die Wohnung ist traumhaft schön, AAAAAABER...die Nachbarn unmöglich. Wir waren gestern zur Wohnungsübergabe. Da war die Vermieterin dabei, ist ja klar. Da kam dann eine Frau an, die auch in dem Haus wohnt und meinte zur Vermieterin: Die neuen Mieter sollen sich ruhig anhören, was hier im Haus los ist.
Ich versuche mal zusammenzufassen, was sie meint:
- großer (gefährlicher Hund) wird gehalten ohne Genehmigung, der den ganzen Tag bellt und eben sehr bedrohlich wirkt
- in einer Wohnung wohnen Messis
- vor kurzem kam es in dem Haus zu einer Messerstecherei (Polizeieinsatz erforderlich)
- richtig "krasse" NPD-Mitglieder sind da vertreten
- Briefkasten defekt, falsche Schlüssel
- Abstellkammer: Schlüssel dazu mit Nachbarn teilen
- Keller regelmäßig aufgebrochen
usw.
Lange Liste. Einziehen werden wir definitiv dort nicht. Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir NIE den Vertrag unterschrieben. Das Wohnhaus liegt sogar in einer richtig guten (etwas gehobeneren) Gegend und im Hinterhaus sitzt ein Steuerberater. Und nun das? Das war es mit unserer Traumwohnung.
Zum Glück hat unser alter Mieter einer Aufhebung der Kündigung zugestimmt....sonst hätten wir nächsten Monat auf der Straße gesessen.
Ich bin wirklich fix und fertig. Wir können es uns nämlich nicht wirklich leisten drei Monate zwei Mieten (für die beiden Mieten würde fast der ganze Lohn von meinem Mann draufgehen ) zu zahlen...wird uns aber wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben.
Wer weiß, ob das alles stimmt, was die Dame aufgezählt hat.
Wenn Ihr Euch keine 3 Monate doppelte Miete leisten könnt, hättet Ihr lieber 3 Monate lang in der neuen Wohnung die Zähne zusammenbeißen sollen, als einen weiteren Vertrag abzuschließen...
Gruß,
W
Ruf doch vorsorglich den Vermieter an und bitte darum, das noch abzuändern.... oder worauf möchtest du hinaus?
LG
Fechtet den Vertrag schriftlich und mit Übergabenachweis wegen groben Mangels an und tretet davon zurück.
Mal sehen, wie reagiert wird.
Ein Versuch ist es wert.
Wegen welchen groben Mangels denn?
M.E. ist der Vetrag trotz des "Schreibfehlers" gültig.
Ihr habt allerdings die Möglichkeit, vor dem vertraglich vereinbarten Einzugstermin zu kündigen, sofern keine Mindestmietdauer oder ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde.
Unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist, wohlgemerkt...
Sprich; wenn dem Vermieter die Kündigung spätestens am 3. Werktag des nächsten Monats (also November) vorliegt, müsstet ihr noch für Dezember 2009 und Januar 2010 Miete zahlen.
Eine andere Option wäre noch, einen Nachmieter zu suchen & finden, um ggf. früher aus dem Vertrag rauszukommen.
Aber das ist halt Glückssache...
http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Ruecktrittsrecht.html
Google mal unter Mietvertrag/Widerrufsrecht.
VG, Iris