... es ist ein Problem meiner Freundin; ihr Nachbar tut alles, um sich für Kinderlärm zu "rächen", und er droht der Familie. Leider war ihm bislang nichts unter Zeugen nachzuweisen, auch die laute Musik spät nachts endet, bevor Polizei da ist.
Polizeimäßig hat sie alles richtig gemacht; kann der Vermieter des Hauses ebenfalls einschreiten - oder muss er es gar?
Nachbar bedroht Kinder: Kann der Vermieter etwas tun?
mit was bedroht er sie denn?
Schläge für Papa, "Ende der Schonzeit " für Mama, und Türaufreißen und Kinder-Anblöken ("Macht euch vom Acker" oder so) wenn sie an seiner Tür vorbei müssen.
Hallo!! Da wäre ich schon längs bei der Polizei und würde anzeige erstatten.!!!! An ihrer Stelle würde ich mich nach ner anderen Wohnung umschauen!!
Sie soll sich das nächste mal wenn die Kiddis draußen sind mit der Kamera auf lauer stellen und beweisfotos machen. Drohungen kann man am Gesichtsausdruck erkennen.
LG Melanie
wegziehen wäre die einfachste Methode...
was ist an einem Umzug mit zwei Kindern einfach? Zumal wenn der Kindergarten 2 Minuten und die Arbeit 10 Minuten entfernt liegen?
gegen den NAchbarn anzukommen ist weißgott schwieriger... ich habe mal im fernsehen eine Bericht über Nachbarschaftstreitigkeiten gesehen wo auch so ein Meckerkopf und Querolant war....die waren allesamt machtlost....
Sie muss die Vorfälle sofort sehr sachlich dem Vermieter schriftlich mitteilen, Zeugen bzw. Nachweise benennen und den Vermieter auffordern, dafür zu sorgen, dass der Nachbar sein Verhalten abstellt. Notfalls mit Abmahnungen oder Kündigung.
Wenn die Beeinträchtigung durch den Nachbar anhält, kann sie die Miete mindern und Schadensersatz fordern (der Schaden muss aber nachgewiesen werden).
Z.B. kann auf Dauer ein Umzug in Rechnung gestellt werden, wenn man kündigen muss.
Aber sicherheitshalber würde ich bei solchen Dingen immer Mitglied im Mieterverein werden. Die Kosten lohnen sich, da im Rechtsstreit auch eine Versicherung aufkommt.
Gruß Sabine
"Z.B. kann auf Dauer ein Umzug in Rechnung gestellt werden, wenn man kündigen muss."
Für diese Aussage hätte ich gerne einen Beleg. § oder Urteil etc.