Muss ich meine Vermieter reinlassen?

Hallo,,

vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Es ist so wir wohnen seit 2001 in einer DHH zur Miete zum 1.1.07 sind unsere Nachbarn die Eigentümer geworden. War irgendeine Tauschgeschichte vorher gehörte es dem Bruder vom jetztigen Vermieter.
Die Vorherigen Eigentümer kennen wir recht gut da ich mir ihr schon seit 15 Jahren befreundet bin und da gab es nie Probleme.
Aber meine Nachbarin/Frau vom Eigentümer ist einfach eine blöde Kuh. Ich kann es leider nicht humaner ausdrücken weil alles andere wäre noch schlimmer. Sie gehört einfach in die Kategorie Mensch die vorne immer nett tut und hintenrum total ätzend ist.
Und die will jetzt eine Hausbesichtigung ob alles in Ordnung ist. Als sie das Haus übernommen haben habe ich das ja eingesehen man will ja schliesslich wissen was man bekommt.

ABER was soll den bitte nicht in Ordnung sein wir wohnen hier seit 9 Jahren zahlen immer pünktlich und wenn etwas war bzw. ist haben wir uns immer gemeldet.
Sie will auch in alle Räume und eben schauen ob alles so wäre wie es sich gehört.
Ich meine ich will die nicht in meinem Schlafzimmer haben und die große hat auch schon gesagt in mein Zimmer kommen die aber nicht.

Zumal sie als sie das letzte mal hier war (bei der Hausübergabe) im nachhinein voll abgelästert hat wie wir den wohnen würden. Ich habe es selber gehört weil ich grade beim wäschaufhängen draussen war.:-[
Ich meine ich habe drei Kinder bei mir kann man nicht immer vom Fussboden fressen (was ja auch nicht nötig ist da wir einen Tisch besitzten ;-))
Ich habe stellenweise gute gebrauchte Möbel und bei mir sieht es halt nicht so aus als wäre gerade Tine Wittler dagewesen. Ich brauch auch keine teuren Einbaumöbel weil ich öfter mal umstelle.

Es ist nicht wirklich unordentlich bewohnt halt und man sieht halt auch das wir hier leben und uns unsere Zimmer nicht nur anschauen.

Oh ich könnte noch mehr schreiben was die manchmal abläßt #zitter damit könnte ich ein Buch füllen

Also muss ich die dumme Tussi wirklich ins Haus lassen oder habe ich auch noch was zu sagen? Ach so vielleicht sollte ich noch erwähnen das er eigentlich ganz ok ist aber bei ihr voll unterm Pantoffel steht.

Gruß
Corinna

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Hi,

nach vorankündigung mußt Du dies wohl machen!

grüßle

peter

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Das AG Ibbenbüren, hat in seinem Urteil vom 1. September 1998, Az: 13 C 77/97 den Grundsatz recht treffend wie folgt formuliert: Mangels einer mietvertraglichen Regelung steht dem Vermieter ein Recht zur Besichtigung der Wohnung im laufenden Mietverhältnis nur bei Vorliegen eines hinreichend gewichtigen Grundes zu. So muß die Besichtigung zum Beispiel erforderlich sein, um die Notwendigkeit unaufschiebbarer Instandsetzungsarbeiten festzustellen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Allgemeine Besichtigung - ohne konkreten Grund - In Abständen von 1 bis 2 Jahren zulässig. Viele Urteile dazu z.B. LG Berlin WM 1980, 185 )

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Ja aber darf sie wirklich in alle Zimmer????

Ich finde das geht schon recht weit, weil das ja auch meine Privatsphäre ist... oder?????

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Ja, wenn sie das Recht hat, sich vom Zustand des Hauses bzw. der Wohnung zu überzeugen, dann natürlich auch in alle Zimmer.

Gruß,

W

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Hallo,
würde mal beim Mieterbund fragen!

Im TV dürfen ja noch nicht einmal um die Miete geprellte Mieter in ihr Eigentum rein - und ihr benehmt euch in diesem Punkt ja wohl vorbildlich!
Wie ihr lebt, geht die Vermieterin nix an!

Gruß
chili

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Hallo!

Was machst Du denn, wenn ein medizinischer Notfall bei euch zu Hause ist? Läßt Du Notarzt und Feuerwehr auch nicht rein weil es zu sehr in die Privatsphäre geht?#zitter

Beim ersten mal war sie als Interessentin da, nun ist sie Eigentümerin.

Sie will sich vielleicht nur ein Bild vom Gesamtzustand machen und ob in der nächsten Zeit eventuell Reparaturen anstehen, die gemacht werden müssen.

Vielleicht hat sie ja auch schon was geplant und will mit Dir darüber sprechen?!

Sie geht in die Zimmer, nicht an Schränke oder ähnliches.

Als ich noch Mieterin war, hats mich nie gestört, wenn mein Vermieter (unangemeldet, da im selben Haus wohnte) angeschellt hat.

Habe ihn stets reingebeten, egal, wie es aussah.

Und war was zu reparieren, hab ich ihm sogar meinen Schlüssel dagelassen, da ich ja nun mal arbeiten mußte.

Versuche entspannt an die Sache ranzugehen, sie ist der "Neue Boss"! Und solange Du dort wohnst mußt Du mit ihr klarkommen.

Allerdings würde ich mich gegen das Lästern - freundlich aber bestimmt - wehren.

Ansonsten werde schon mal Mitglied beim Mieterschutz, ich glaube, den wirst Du in den nächsten Jahren noch brauchen!

Gruß

misses_b

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Hallo misses_b,

so wie Du Dein ehemaliges Mietverhältnis schilderst, sollte es unter vernünftigen Menschen möglich sein.

Allerdings ist diese Aussage <sie ist der "Neue Boss"!> vollkommener Quatsch, auch wenn Du Anführungszeichen benutzt. Wahrscheinlich weißt Du das aber auch selbst.

Die Vermieterin ist kein Boss, sondern Vertragspartner mit gesetzlich definierten Rechten und Pflichten. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß

Ralf

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Hallo Corinna,

also warum nicht?

Ich mein gut, jetzt mit Paragraphen zu kommen, würde nur unnötigen Stress geben.

Wenn ich nichts zu verbergen habe, kann ich auch jemanden rein lassen.

Wir sind auch zu fünft. Hier ist es auch nicht Steril, aber es sauber und ordentlich wie es sich gehört. Ich muss nicht erst aufräumen um Besuch zu empfangen.

Wenn sie das Haus sehen will, was spricht dagegen?

Eines Frage ich mich aber, wenn du hörst wie sie über dich ablästert. Warum gehst du nicht in die Offensive?
Ich hätt der nen Spruch gedrückt, und fertig. Mein Gott. Ihr seid Erwachsen

Lg
NIcole

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Ja, Du musst sie reinlassen, wenn sie den Besuch rechtzeitig vorher ankündigen.

Ich habe auch eine Weile in einer Wohnung eines privaten Vermieters gewohnt und der hat sich die Wohnung ca. alle 3 Jahre angeschaut. Er hat dann auch danach gefragt, ob ich irgendwelche Beanstandungen/Probleme habe, wenn es was gab, wurde eine Lösung gefunden.

Ich verstehe ehrlich gesagt Dein Problem nicht wirklich. Der Vermieter wirft normalerweise nur einen Blick in die Räume, schaut sich evtl. Fenster, Wände, oder Heizungen genauer an und das wars.

LG, Cinderella

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Hallo Corinna!

Das sind nun mal Deine Vermieter und sie dürfen Ihr Eigentum, nach rechtzeitiger Ankündigung, natürlich begehen. Was soll da der Punk?

Mach halt sauber, sieh zu dass alles einigermassen in Ordnung ist und gut ists. Ich denke den Ärger, den Du bekommen wirst, wenn Du Deinen Vermietern den Zugang verweigerst, kannst Du echt umgehen. Und... wenn Ihr nicht ausziehen wollt solltest Du Dir vor Augen halten, dass Ihr wohl noch eine Weile miteinander auskommen müsst.

Liebe Grüsse
Astrid

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Mein Problem ist das sie weder etwas reparieren lassen möchte oder ähnliches sondern nur aus purer Neugierde rein will.

Ich meine ich habe nichts zu verbergen aber ich lasse nicht jeden in die oberen Räumlichkeiten. Ich kann das einfach nicht leiden wenn jemand in meinem Bad oder Schlafzimmer rumsteht und mir sagt das ich meine Möbel so nicht hinstellen kann und das die Farbe an der Wand gar nicht geht (habe eine lila Wand im Schlafzimmer und ne Bodüre in den Kinderzimmern die ihr nicht passen)
Desweiteren will sie das ich meine Gartenmöbel im Winter woanders hinräumen soll weil es könnte ja die Wand schimmeln. Zweimal im Jahr kommt ihr Schwiegervater und schneidet die Obstbäume (UNANGEMELDET) und wir dürfen dann den Dreck wegräumen weil der wird ja da liegengelassen wo er hingefallen ist. Um des lieben Frieden willen hab ich nie groß was gesagt.
Und wie sie gesagt hat das sie schauen will ob alles in Ordnung ist klang das so als müsste sie durch Berge von Müll waten. Abgesehen davon kann sie das nicht im Frühjahr machen? Nein jetzt im Winter will sie alle Fenster inspiezieren Ha Ha und ich solle doch dafür bitte alle Fensterbretter abräumen (ich habe viele Pflanzen).
Ausserdem will sie unbedingt einen Parkettboden in mein Wohnzimmer legen lassen was ich aber nicht will wegen der Kinder. Der alte Korkboden ist noch gut und man muss nicht so extrem auf ihn aufpassen bei einem neuen Boden bin ich nur noch am Springen das ja keiner was macht.

Wir wohnen eigentlich auch nur deswegen noch hier weil die Kinder hier im Viertel alle ihre Freunde haben und die Miete gut 80 Euro unter dem Durchschnitt liegt.

Und mit einem Notfall (bezugnehemend auf Feuerwehr und Notarzt) hat das ja auch nix zu tun wenn sowas ist gelten ja ganz andere prioritäten.

Mir geht die dumme Nuß einfach auf den Geist mit ihrer Art und Weise. Ich versuche schon so gut es geht ihr aus dem Weg zu gehen weil jedesmal wenn ich sie treffe kommt irgendein Kommentar. Und deswegen will ich sie eigentlich nicht im Haus haben.

Könnt ihr das verstehen????????

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Ein Vermieter hat nun mal das Recht, sich ab und zu vom Zustand seines Eigentums zu überzeugen, auch wenn gerade nichts zu reparieren ist.

Wie Du Deine Möbel stellst und welche Farbe Deine Wände haben, geht sie natürlich nichts an.

Was den Parkettboden betrifft, dazu kann ich leider nichts sagen. Da weiß ich nicht, wie die Rechtslage ist, ob Du dem zustimmen musst oder nicht.

Ihr seid doch aber bestimmt im Mieterbund (wenn man einen privaten Vermieter hat, ist das unverzichtbar), dort kann man Euch das mit Sicherheit sagen.

Ansonsten würde ich Dir dringend raten, wenn Dir die Vermieter dermaßen auf den Geist gehen, such Dir eine andere Wohnung oder kauf Dir ein eigenes Haus. Dann kann Dir niemand mehr reinreden.

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Hallo sternchen,

<Könnt ihr das verstehen???????? >

Nein, beim besten Willen nicht.

Nach Deinen Schilderungen und den Titulierungen, die Du der Vermieterin zukommen lässt, ist ein Wohnungswechsel wohl das Beste. So wie Du die Sache darstellst, treffen eine unwissende Vermieterin und eine mehr als problematische Mieterin aufeinander.

Mit einem Auszug sparen alle Seiten Nerven und gewinnen an Lebensqualität, das ist doch auch was.

Zum Thema Besichtigung: Formell würde ich auch die Vermieterin im Recht sehen, die Wohnung zu besichtigen. Was die von Dir angesprochenen Forderungen (Gartenmöbel wegräumen und ähnliches) angeht, bitte darum, dies schriftlich zu fixieren, dann dürfte sich der Punkt erledigt haben.

Gruß

Ralf

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1. Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:

* Begutachtung von Mängeln, die Sie gemeldet haben, bzw. Überprüfung der daraufhin durchgeführten Reparaturen;
* Routinemäßige Überprüfung Ihrer Wohnung auf Mängel hin bzw. wegen von Ihnen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen (Betretensrecht dazu allenfalls alle zwei Jahre);
* Begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung - z.B. bei Verdacht auf unberechtigter Veränderungen der Bausubstanz;
* Neuvermessung der Wohnung oder Vorbereitung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen (Erstellung von Kostenvoranschlägen und Bauplänen für eine Modernisierung, Beseitigung von Mängeln etc.);
* Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten nach erfolgter Kündigung;
* Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten, wenn ein Verkauf der Wohnung ansteht.

2. Ohne Voranmeldung darf der Vermieter Ihre Wohnung ausnahmsweise dann betreten, wenn offensichtlich akute Gefahr für sein Eigentum besteht - z.B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer.

Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Betreten/bes_1.htm

Ich gehe davon aus, dass der Vermieter in Bezug auf ein vermietetes Haus die gleichen Rechte hat.