Hallo Ihr Lieben,
Ich hoffe einfach einmal, dass ich hier richtig bin und man mir hier im Rahmen eurer Möglichkeiten ein wenig helfen kann.
Bin noch neu hier, also falls die Katergorie falsch ist bitte um Entschuldigung.
Folgender Sachverhalt. Meine Familie und ich möchten gerne zum 1.4.2010 in unsere neue Wohnung ziehen.
Haben sie uns auch angeschaut etc. Jetzt ist uns aber eingefallen (keine Ahnung warum so spät ) das in dem Zweifamilienhaus nur eine Heizung ist, was bedeutet nur ein Heizkreis für beide Parteien
Wie wird das nun berechnet. Leider kann ich den Vermieter akuell nicht erreichen da er sich im Urlaub befindet.
Aber es lässt mir so keine Ruhe, dass ich mich durchgerungen hab hier zu schreiben, was ich noch nie getan hab.
Ach ja was wir wissen ist, dass sie es bisher auf die qm umgelegt haben mit oben. Und ihr aktueller Abschlag 160Euro Gas ist. Für ca 120qm.
Wir zum Vergleich noch in der neuen Wohnung, 90 Euro Abschlag bei gleicher Wohngröße, älterer Therme, 1 Kind und schlecht gedämmter Altbau
Wie wird das also nun geregelt? Können sie von uns verlangen so viel zu zahlen, wenn ich nachher ja nicht mal genau sagen kann wie viel ich verbrauch habe, da ja nur ein Zähler vorhanden?
Ich hoffe ihr knnt mir ein wenig weiterhelfen.
Besten Dank
Lilia
Mietrecht - Zweifamilienhaus - Ein Heizkreis
Wie du schon schreibst werden die gesamten Heizkosten auf die m² umgelegt. Selbst wenn du überhaupt nie heizen solltest wirst du trotzdem Heizkosten zahlen müssen.
Wenn beide Parteien ein gleiches Heizverhalten haben wäre es okay. Aber meist zahlt einer den höheren Verbrauch des anderen mit.
Ich persönlich würde in solch eine Wohnung nicht einziehen.
LG Ina
Hallo Ina,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich denke, dass Haus war nicht zum Vermieten ausgelegt. Daher nur ein Heizkreis.
Und du hast sicher Recht, ähnlicher Verbrauch völlig i.O.
Aber wir z.B aktuell 90Euro Abschlag und sie 160Euro ist dann doch schon utopisch.
Blöde, das wir das jetzt erst gemerkt haben.
Dir vielen Dank
"ch denke, dass Haus war nicht zum Vermieten ausgelegt. Daher nur ein Heizkreis. "
Das hat doch nichts mit "einem Heizkreis" zu tun. Den gibt es auch in Wohnblöcken.
Es ist bei Euch eben so, dass keine Messröhrchen installiert sind, was bei einer Mietpartei auch recht kostspielig wäre.
Durchaus üblich die Regelung.
LG
Hallo Lilia,
ich verstehe, ehrlich gesagt, das Problem nicht.
In den allermeisten Mehrfamilienhäusern steht doch nur ein Heizkessel, der alle Wohnungen bedient. Das scheint ja hier nicht anders zu sein.
Habt Ihr mal an die Heizkörper geschaut, ob da Messröhrchen dran hängen ? Dann sollte doch alles kein Problem sein.
Falls nicht, einfach den Vermieter bitten, dass er diese Röhrchen anbringen läßt. Einmal im Jahr kommt dann entsprechende Firma, tauscht die Röhrchen aus, berechnet die Heizkosten und gut ist.
Liebe Grüße
Tiffy
Hallo Tiffy,
ich verstehe was du meinst mit der einen Heizung für alle Wohnungen.
Wir hatten dies so nch nie, sonder immer unserer Wohnungseigene Therme mit eingenem Gaszähler.
So konnte ich immer genau sagen wie viel ich verbrauche
Dass mit den Röhrchen ist erstmal eine gute Idee, nur leider ist der Herr gerade im Urlaub und ich kann daher noch nicht fragen.
Aber siehst du soweit habe ich nicht gedacht Ich hoff wir finden ne Einigung, denn die Wohnung ist so toll
Auch dir vielen Dank für deine Anwort.
LG Lilia
Seid Ihr denn bereit, die Kosten für die Meßvorrichtungen, das Ablesen und die Abrechnung komplett zu tragen?
Gruß,
W
Hallo,
160 Euro Gas für 120 m² und 3 Presonen passt.
Wenn der VM im Haus wohnt, sind die Röhrchen nicht erforderlich, dann kann es wirklich nach m² abgerechnet werden.
Wenn beide Wohnungen vermietet sind, wären Zähler aber Pflicht. Damit du nicht zu sehr überrascht bist: das Ablesen und Austausch der Heizungsröhrchen alleine kostet ca. 150 Euro (für beide), falls noch Warmwasserzähler dazukommen, 20 Euro pro Stück und Jahr.
freundliche Grüsse Werner
Hallo Werner,
vielen lieben Dank für deine Antwort. Also 160Euro find ich gigantisch sie sind a wie gesagt noch nu zu zweit in der Wohnung gewesen.
Wir, zu dritt hatten jetzt einen jahresverbrauch von 16500kwh und sind somit auf 90Euro runtergestuft worden.
Somit gabs auch eine Rückzahlung, da wir zuvor 130Euro Abschlag hatten.
Die Wohnsituation ergäbe sich dannwie folgt. Wir im EG und die Schwester des Vermieters im DG.
Es wohnt also nicht der Vermieter mit im Haus
Denn so wie ich dran bin sind dort keine Röhrchen oder Digitale Anzeigen an den Heizkörpern vorhanden.
Leider kann ich das jetzt aber nicht zu 100% sagen
Hast du mir vielleicht einen Link indem dies mit der Pflicht erklärt wird?
Vielen lieben Dank von Lilia
"Hast du mir vielleicht einen Link indem dies mit der Pflicht erklärt wird? "
Seid Ihr die einzigen Interessenten?
Der Heizkreis hat nichts mit Heizkosten zu tun. Wir haben auch einen 2-Fam-Haus und einen Heizkreis. Auf allen Heizung sind Messgeräte installiert (digital, dann muss man sie nicht jedes Jahr tauschen) und die ersten 3 Jahre hat die Firma, die auch eingebaut hat, die Abrechnung gemacht. Kosten ca. 100 EUR im Jahr, inkl. Warmwasser.
Kosten der Messgeräte: ca. 20 EUR pro Heizung, inkl. Einbau.
Die Abrechnungskosten werden auf Heizkosten umgelegt (d.h. ihr bezahlt sie mit).
Die Abrechnung erfolgt zu 70% vom Verbrauch und 30% von den qm (neuer Gesetzt, früher noch 50/50 zulässig).
Eigentlich dachte ich immer, die Heizkosten MÜSSEN nach Verbrauch abgerechnet werden, d.h. die Vermieter müssen Messgeräte installieren lassen.
LG Alla
Ja, hast schon recht.
Es gibt aber die zwei ausnahmen:
Zweifamilienhaus vom Vermieter selbst bewohnt (kann ja jederzeit bei seiner Schwester einziehen),
oder wenn es wirtschaftlich unsinnig ist, d. h. in der Regel, wenn die Kosten 15 % überschreiten (und das könnte bei einem sinkenden Gaspreis ja der Fall sein).
Guten Morgen,
ja wgen diesen zwei Sachen werd ich mich jetzt einmal schlau machen.
Werd ich wohl wieder zum Mieterverei gehe müssen.
Aber sicher ist sicher
Dachte es nämlich genau so wie deine Vorschreiberin
Ich halte dich auf dem Laufenden
LG