Hallo,
ich und mein Mann haben seit letztes Jahr unsere 1. gemeinsame Wohnung daher kenn wir uns noch nicht damit aus.
Bei uns wurde diese Woche die Heizung abgelesen, mein Mann sagte das ihn mitgeteilt worden ist das wir ein teil von den Heizkosten von den Außenwohnungen die ja dadurch mehr heizen müssen mitbezahlen müssen.
Gibt es sowas wirklich? warum soll ich für Nachbarn zahlen wo ich selbst immer versucht habe die Heizung nicht anzudrehen damit ich Spare?
bin völlig durch den Wind..:(
heizkosten für nachbarn zahlen?
Die Heizkosten werden nicht nur nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet - denn das wäre ungerecht. In aller Regel wird entweder 70% (erfasster Verbrauch)/30% (Wohn/Nutzfläche) oder 50/50 abgerechnet.
aber die Wohnungen sind alle gleich groß, der Mitarbeiter meinte wohl das wir für die Wohnungen die Außen liegen mitbezahlen??
Ist das bei jeder wohnung so?
Hallo,
das man für andere Wohnungen mitbezahlt bzw. das andere möglicherweise für Deine Wohnung mitbezahlen, ergibt sich eben aus dem Verteilungsschlüssel 70/30% oder 50/50% - wie meine Vorschreiberin schon erwähnte.
Das heißt ganz einfach, dass die Heizkosten nicht komplett nach Deinem Verbrauch berechnet werden, sondern zu 30 bzw. 50% nach Deiner Wohnfläche.
Somit müsstest Du auch einen Teil der Heizkosten mittragen, auch wenn Du überhaupt keine Heizung eingeschalten hättest. In diesem Fall müsstest Du eben auch die Heizkosten der anderen mittragen.
VG
Hallo,
es ist mehr als hinreichend durch die Medien bekannt, dass nicht wenige Vermieter sich über die Heizkosten- und Betriebskosten Abrechnungen eine zweite Mieteinnahme verschaffen.
Ich würde Fachkompetende Beratung einholen. Ein Blick in den Mietvertrag Abschnitt Heizkosten könnte ebenfalls Aufschluss geben.
Man könnte zunächst erstmal formal Einspruch gegen die Heizkostenabrechnung erheben. Das entbindet zunächst erstmal die Zahlungsverpflichtung und berechtigt den Vermieter zunächst nicht, die Zahlung der Heizkosten anzumahnen.
LG
Hallo,
sorry hab leider kein Internetanschluss zuhause daher habe ich die Nachrichten erst gerade gelesen.
Ich hatte mein Mietvertrag (kein Eigentumswohnung) gelesen - ist aber länger her- kann mich nicht erinnern da sowas stand.. werde dies aber nochmal durchlesen.
Und wenn nichts steht kann ich einspruch einlegen?
Mit welcher Begründung ?