Wieviel Miete mindern seit 1 Monat kein Warmes Wasser ?

Hallo,
wer kann mir bei meiner Frage helfen ?
Wir haben das Problem: Wohnen in einer Dachwohnung und die HEizung ist auf Sommerbetrieb eingestellt ( sollte zumindest so sein ) denn wenn wir am Schalter den auf "Wasserhahn" drehen sollte normal nur Warmes Wasser da sein, nein unsere Fußbodenheizung wird auch warm ( Im Sommer ! ) hab mit dem Vermieter gesprochen, hatte auch schon die Heizungsfirma hier im Ort angerufen aber die melden sich nicht. Vermieter möchte jetzt dort nochmal nachhaken, immerhin haben sie einen Vertrag mit unsrem Vermieter.

Jedenfalls haben wir jetzt die Heizung auf AUS gedreht und daher auch kein warmes Wasser mehr :-( wenn wir Duschen müssen wir vorher die Heizung anmachen warten, duschen und Heizung wieder ausmachen :-(

Wenn das jetzt noch den ganzen Juni so geht, haben wir 1 Monat kein warmes bzw heisses Wasser gehabt, wieviel Miete kann da gemindert werden ? Muß ich dem Vermieter davon berichten das wir kürzen ? Wir möchten kein Krach, die Vermieter verstehen uns ja auch. Aber irgendwie sehe ich es nicht ein.

Danke schonmal für eure Antworten

lg

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habt ihr die heizung jetzt selbst ausgestellt, oder wie?

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Ich versteh nur Bahnhof

Ihr habt die Heizung ausgestellt, weil auf Sommerbetrieb auch die Fußbodenheizung anspringt und wollt nun die Miete mindern da ihr -durch das eigenmächtige Ausstellen der Heizung- kein Warmwasser mehr habt, oder wie?#kratz

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Hallo,

also so einfach geht das nicht! Ich musste das leider schon mehrfach machen. Allerdings weiß ich nicht, ob bei euch eine Minderung überhaupt geht, denn so wie das sehe, habt ihr die Warmwasserversorgung ja selbst abgestellt. Ich weiß nicht, ob das mietrechtlich von Belang ist, dass die Heizung sich nicht auf Sommerbetrieb umstellen läßt.

Mietminderung ist - finde ich - mit Schriftverkehr, Einholen von Informationen, Änderung des Dauerauftrages....doch sehr aufwändig.

Wäre es nicht, wo ihr ja anscheinend ein gutes Verhältnis zu eurem Vermieter habt, der einfacherere Weg, mit dem Vermieter nochmal zu sprechen und zu vereinbaren - dies aber lieber schriftlich - dass der Vermieter sich verpflichtet, einen Anteil an den Heizungkosten zu zahlen? Ich meine, wenn ihr die Heizung wieder anschaltet, bis der Schaden behoben ist und das "verheizte" Geld, dafür kommt der Vermieter auf...wäre das nicht besser?

lg die hinterwäldlerin

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ok war vielleicht bißchen doof erklärt:

Also, unten im Keller die Therme steht auf 0 wir haben in der Wohnung einen Raumregler, den WIR eigenmächtig lt. Vermieter bedienen müssen
um die Heizung auf Sommer umzustellen. Im Normalfall steht also der Regler auf dem Wasserhahn, Warmwasser ein Heizung komplett aus. Da aber scheinbar etwas mit dem Außenfühler nicht stimmt, springt die Heizung immer mit an auch wenn es draussen 28 Grad ist. Daher waren wir gezwungen den Regler auf AUS zu stellen. Bleibt ja garkeine andere Wahl,
da ja sonst die Wohnung geheizt wird.

:-( keine Ahnung hoffe das sich die Firma bald meldet, es geht ja nicht anders die Heizung muß auf AUS stehen sonst heizt nicht nur das Wasser sondern eben auch der Fußboden auf.

lg