Erbrecht ???

Hallo ihr Lieben

heute habe ich erfahren , dass mir meine Tante ihr Haus vererben möchte !
Sie hat keine Kinder und keine anderen leblichen Verwandte , sie ist seit 18 Jahren Witwe .
Sie möchte nicht , dass das Haus an den Staat verfällt ,schließlich hätte sie und mein verstorbener Onkel ein Lebenlang für dieses Haus geschuftet und sie würde sich freuen , wenn ich das Haus bekomme
ich soll drin wohnen oder es verkaufen und mir was schönes davon leisten !

Ich kümmere mich um sie , koche + wasche und schaue nach dem Rechten
ohne Bezahlung , weil ich nichts möchte
für mich ist es völlig oki , ihr zu Helfen und etwas unter die Arme zugreifen
ist doch meine Tante
Ihr Ehemann und meine Mama sind Geschwister gewesen .

Gestern habe hat mich eine andere Tante wütend angerufen ( andere Schwester von meiner Mutter ) und meinte , sie wüßte das die Tante Erna
mir das Hausvererben würde
aber darauf soll ich mir keine Hoffnung machen , schließlich könne nur ihr Sohn erben schließlich wäre er ihr Patenkind
Muss sagen dieses Patenkind hat unsere Tante das letzte Mal bei der Beerdigung gesehn

Nun meine Frage : stimmt das ? Hat das Patenkind Anrecht auf das Erbe , also auf das Haus ???

Wer kennt sich aus ?

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Hi,

nur weil er das Patenkind ist, hat er nicht das alleinige Erbrecht, was hat die Kirche mit dem Staat zu tun bzw. mit dem Erbrecht, mein Bruder ist auch nicht Patenkind unseres Onkels und hat geerbt.

Unser Onkel ist 2009 gestorben, seine Frau erhielt 3/4 des Erbes, das andere viertel wäre an meinen Vater gegangen, da dieser allerings auch schon verstorben ist, traten mein Bruder und ich an dessen Stelle und erbten 1/8 nach gesetzlicher Erbfolge. Wie das mit Testament ist weiß ich nicht, aber die Frau meines Onkels wurde explizit nach direkten leiblichen Verwandten gefragt und nur ob er welche hätte.

Ich hoffe ich konnte dir helfen, aber ich würde mal mit deiner Tante, die dir das Haus vererben will reden und euch mal von einem Notar beraten lassen, dort dann auch das Testament machen.

LG

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Patenkind hat keinen Erbanspruch.

Ich würde mit der Tante die Dir das Haus vererben will zu einem Fachanwalt für Erbrecht und mich da beraten lassen, wie das Testament zu gestalten ist. Ich würde es auch notariell beglaubigen und beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Die Begründung, dass Du die Pflege übernimmst, hat auch steuerliche Vorteile!

Ist das Testament notariell beurkundet und kann nachgewiesen werden, dass die Tante anwaltlich beraten wurde, dann kann die Verwandschaft schlechter anfechten und behaupten sie wäre nicht mehr klar im Kopf. Das wird gerne gemacht.

Gib einen Sch. auf das was die Verwandschaft da schiebt und schubst. Deine Tante ist eine freie Bürgerin in einem freien Land und kann ihr Hab und Gut vermachen wem sie will und wenn es der Verein zur Rettung der Gänseblümchen wäre.

Gruß

Manavgat

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nach dem Erbrecht stehst du, genauso da wie dein Cousin...

zuerst Erbberechtig wären die Kinder deiner Tante....

gibt es noch Eltern deiner Tante?

die wären auch noch lange vor deiner anderen Tante und deiner Mutter erbberechtigt,

dann wären die Geschwister deiner "Erbtante" dran.....

da ihr Ehemann, also der Bruder deiner Mutter verstorben ist, seit ihr eigentlich gar nicht wirklich erbberechtigt...weil geerbt hat es ja die Ehefrau...

da deine Mutter aber nur angeheiratete Verwandschaft ist, so wie ich hier herausgelesen habe, ist das schon wieder so ein Fall......

wenn deine Tante versterben würde, würde das Nachlassgericht erstmal so lange in der direkten Blutslinie deiner Tante suchen und erst, wenn keiner gefunden worden ist an deine Mutter und Tante herantreten...

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Deine Tante soll ein Testament machen in dem sie Dich zum Alleinerben einsetzt.

Ein Patenkind kann nur testamentarisch Erbe werden. Gesetzliche Erbansprüche existieren nicht.

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Das Patenkind ist ja ihr Cousin... sie sind auf gleich in der Erbfolge...

wenn es soweit kommen würde, wären sie die allerletzten oder so...

6

Dann ist ohnehin ein Testament notwendig.

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Hallo Netthex,

lass dich ins Grundbuch eintragen.

Am besten dass du mit 100% drinen stehst und deine Tante mit lebenslangem Wohnrecht.

Evt. kannst du so auch die Erbschaftssteuer umgehen.
Aber das müsstest du bei einem Notar od. Fachanwalt klären.

Testamente sind anfechtbar, aber wenn du als Eigentümer im Grundbuch stehst sieht es doch gleich viel eindeutiger aus *zwinker*.

Gruß
Zwetschge

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Mit einem Pflegevertrag wäre das ohnehin nicht anfechtbar.

Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht ist imho hier unabdingbar.

Gruß

Manavgat