Ja, mein Problem steht ja schon inner Überschrift.
Wir wohnen in einen Mehrfamilienhaus mit 5 Partein. Es kam schon öfter vor, dass das Abflussrohr verstopfte und das Wasser bei den Leuten unten hoch kam. Und erst recht der Gestank.. Die ersten Male haben die Männer (die hier im Haus leben) das Rohr vorm Haus selbst gereinigt, hatten aber nicht diei richtigen Teile dafür, so dass das Rohr immer wieder verstopfte. Das Rohr macht (inner Erde) einen richtigen Knick, nebenbei erwähnt. Verdacht liegt nahe, dass die Rohre falsch gelegt wurden.
Heute war ein Spezialist da und hat alles gereinigt. Leider war die Kamera kaputt, sonst hätten wir einen Einblick ins Innere gehabt.
Jetzt will der Vermieter uns fünfen die Kosten in Rechnung stellen. Ist das rechtens?
Lg, schatzeline
Abflussrohr verstopft - Darf der Vermieter uns das in Rechung stellen?
Hi,
warum war das Rohr verstopft? Was falsches das Klo runtergespült? Oder lag es am "Knick"?
Wenn es nicht eindeutig zugeordnet werden kann, dann darf der Vermieter meines Wissens die Kosten umlegen - ich meine aber auch nur unter der Voraussetzung, dass es überhaupt im Einflussbereich der Mieter liegt.
In 6-Familien-Haus, in dem ich vor Jahren im DG gewohnt habe, war mal ein Rohr verstopft, weil Herren-Unterhosen das Klo runtergespült wurden. Das konnte wohl auch eindeutig zugeordnet werden und die entsprechenden Mieter haben die Rechnung bekommen.
Gruß
Kim
Also man konnte nichts falsches zuordnen. Es haben sich wohl Fette festgesetzt, aber sonst konnte man nichts sehen.. Der Knick war wohl am meisten schuld, weil da halt nichts richtig durchfließen konnte.
Hi,
dann würde ich auf jeden Fall mal beim Mieterbund nachfragen oder einen Beratungstermin beim Anwalt machen.
Aus meiner Sicht fällt das in den normalen Instandhaltungsbereich und das sollte -eigentlich- in den NK berücksichtigt sein. So zumindest kenne ich das aus meinen früheren Mietwerhältnissen.
Gruß
Kim
Gehts um das Abflussrohr in der Küche? Ich meine, wenn Rohre in der Wand/Erde von Verstopfung betroffen sind, ist das Vermietersache, und ansonsten hat der Mieter für die Kosten aufzukommen. Allerdings ohne Gewähr...
Mein Nachbar (selbst auch vom Fach) hat sich die Pläne von den Rohren (also wie sie gelegt sind) angesehen und jetzt hat sich rausgestellt, dass laut Plan nur 3 von 5 Parteien an das Rohr angeschlossen sind. Und dann auch noch NUR die Küchen.
Ich lass mich überraschen..
Hallo Schatzeline,
NEIN, das darf er nicht. Es sei denn..., der Vermieter kann dir eine schuldhaft verursachte Verstopfung des Rohres nachweisen.
Schickt der Vermieter dir die Rechnung für die Rohrreinigung, so schick ihm diese zu deiner Entlastung zurück. Mit dem Verweis, dass von dir der Vorwurf des Vermieters nicht verursacht worden ist. Fertisch. Du brauchst um Himmels willen keine Erklärung dazu abgeben, ob und wer und wieviele Mieter noch im Hause wohnen. Oder ob das betreffende Abflußrohr fachgerecht verlegt worden ist oder ob das Rohr irgendwo einen "Knick" hat. Alles unwichtig.
Gruß
Nobility
Okay und dann mal die Frage: WIESO darf er das nicht? Also welchen Grund kann ich ihm nennen, dass ich nicht zahlen muss?