Hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung - Mieter lüftet falsch???

Hallo,

kurz zu den Daten: Habe ein 2-Fam. Haus mit Einliegerwohnung. Diese habe ich seit Anfang des Jahres an eine Alleinerziehende mit Kind vermietet.
Letzte Woche Freitag bekam ich einen Anruf, alle ihre Möbel schimmeln.
Ich dachte schon an das schlimmste, Feuchte Wände etc.

Nun am Sonntag mit Ihr einen Besichtigungstermin vereinbart.
Hab mir die Wände angeschaut, alle total trocken. Keinerlei Schimmel zu sehen.
Aber die Möbel: Alle verschimmelt. Die kompletten Rückwänder ihrer Schränke, selbst die Schränke, die frei im Raum standen / stehen.

Nun zu ihrem Lüftungsverhalten: Fenster grundsätzlich gekippt (den ganzen TAg) und gleichzeitig die Rollos runter. hocken den ganzen Tag in der Bude.

Ich hatte neues Laminat verlegt. Das ganze Laminat kommt hoch, meine Deckenleisten wellen sich #schock#schock#schock#schock
Und es herrscht in der Wohnung eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit.

Habe einen Schreiner kommen lassen um die Möbel zu begutachten. urteil: Der Schimmel kommt nicht von der Wohnung! Da wurde die gute auch noch Frech!
Habe ihr nochmals die Lüftungshinweise vom Mieterschutzbund vorgelegt.
Wenn ihre Wohnungstüre bzw Balkontüre aufsteht... Ihhhh da kommt ein Mief raus.
In der Wohnung (2 Zimmer) hat sie satte 8!!! Schränke stehen!! Davon 3 kleiderschränke!!!

Man, man, kann mir das was passieren??? Evtl kommt sie auf mich zu und will ihre geschenkten Möbel von mir gezahlt haben sowie ihre eine Lampe die urplötzlich einen Sprung bekommen hat.

Musste einfach mal meinen Frust ablassen.

Wenn die Wände feucht wären, könnte ich das alles noch verstehen.

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Hallo,

kurz und schmerzlos :


§ 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

freundliche Grüsse Werner

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2-Familienhaus plus Einliegerwohung ergibt zusammengerechnet aber mehr als zwei Wohnungen.

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Dann ist es auch kein Zweifamilienhaus. Das ergäbe aber keinen Sinn.
Es würde ja auch niemand von einen Verfamilienhaus mit ELW sprechen, sondern von einen 5FH.

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Du bist da absolut im Recht. Ich arbeite bei einem Energieberater und wir haben wirklich sehr oft mit seuchen Fällen zu tun. Vom Bine Informationsdienst gibt es ein kostenloses Informationsblatt über das richtige Lüften. Das geben wir immer unseren Kunden, da ist das richtige Lüften genau erklärt. Empfohlen wird mehrmaliges über den Tag verteiltes Stoßlüften. Also Durchzug für jeweils 10 Minuten. Ich denke sie wird ihre Wäsche in der Wohnung trocknen, denn wenn du sagst die Leisten wellen sich schon, denn sowas kommt nicht alleine vom Atmen etc. Ich würde dir raten ihr zu kündigen und ihr auch die Sachen in Rechnung zu stellen. Wenn du wieder neu vermietest, verbiete von vornherein das trocknen der Wäsche in der Wohnung und lege das Informationsmaterial über richtiges Lüften bei.
Viel Glück

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Ganz unabhängig von diesem Fall. Wie soll man denn lüften, wenn draußen noch mehr Luftfeuchtigkeit ist, wie im Haus. Wir haben ein Hygrometer im Küchen-Eßzimmerbereich und im Sommer sind wir normalerweise an der Grenze (also 70% Luftfeuchte), dieses Jahr sogar bei 80%.Ich lüfte genau wie Du es beschreibst und prompt ging es am Wochenende sogar über 80%.
Soll man an diesen Tagen dann gar nicht lüften? Puh, das hält dann aber auch keiner aus.
Im WInter sind wir übrigens genau an der untersten Grenze (30%). Egal was wir machen und wie wir es machen, es ist immer Grenzbereich. Schimmel haben wir keinen, das wäre bei zwei Kleinkindern auch furchtbar.
LG cocci

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http://www.bine.info/hauptnavigation/publikationen/publikation/frischluft-und-energie-sparen/

schau mal hier, da ist genau erklärt in welchen Monaten man wie lüften soll. Wenn ihr trotzdem zu hohe Lüftfeuchtigkeit habt, wäre vielleicht ein Luftentfeuchter ratsam. Auch dürfen keine Möbelstücke direkt an der Wand stehen muss halt die Luft gut zirkulieren können.

LG

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Hallo, so wie du es beschreibst liegt es an ihr.

Aber ich habe hier auch eine menge probleme wegen Lüften, der Vermieter will es auf uns abwälzen, falsches lüften usw.

Ich muß dazu sagen, in der Wohnung wird keine wäsche getrocknet, nur im keller.

Aber es war schonmal ein gutachter da, der bauliche Mängel feststellte, falscher hausputz von außen. Und nun endlich durch einen dummen zufall haben wir die leute gefunden die vor uns hier gewohnt haben, selbe problem, nur wurde nach ihnen komplett renoviert sodass wir jetzt auch zeugen haben das es nicht nur an uns liegt.

Aber den ärger von die kann ich schon verstehen, am besten zum mieterschutzbund sowas gibts doch auch für Vermieter oder???

wünsch dir viel glück, udn kopf hoch

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Die vormieter hatten nie Probleme und der ehemalige Hausbesitzer (wohnt neben an) kann bestätigen, dass die Wohnung trocken war/ist.

Wir hatten erst letztes Jahr alle!! Wände offen um die Elektroleitungen zu erneuern. Da war nichts, absolut nichts! Die Wände sind zusätzlich von Innen mit Rigips gedämmt. Die Wetterseite von außen sogar vollisoliert.

Und wie geschrieben, die Möbel schimmeln, von außen und von innen, egal ob sie an einer Innen- oder Außenwand oder sogar mitten im Raum!! stehen. Die Wände sind sauber, kein Schimmel, Stockflecken oder Fogging.

Jetzt hat die gute erstmal ihren Kram gepackt und ist zu ihrem LG gezogen.

Lüftungshinweise hat sie bereits erhalten. Die habe ich vom Mieterschutzbund.
Und ich war zum Glück auch schon bei Haus und Grund und habe mich beraten lassen.

Ich danke euch für eure Antworten

LG Auisa

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Herzlichen Glückwunsch.
Ich hoffe, ihr habt euch auch über einen Mietaufhebungsvertrag beraten lassen. Der kann auch mündlich abgeschlossen worden sein.
Und nie wieder an Hartzer vermieten.
freudliche Grüsse Werner