Hallo zusammen,
demnächst steht die Übergabe unserer alten Wohnung an unsere Vermieterin an. Leider ist die gute Frau ziemlich fies und obwohl oder gerade weil steinreich total pingelig. Das war auch ein Grund dafür, warum wir die Wohnung haben streichen lassen, obwohl das bei unserem Vertrag eigentlich eine Grauzone ist. Wir wollten eben jeden Ärger umgehen und werden auch die gesamte Wohnung blitzeblank schrubben. Gestern habe ich allerdings mit der Vermieterin telefoniert und sie sagte, dass ihr neulich mal aufgefallen sei, dass die Küchenschränke alle so abgeschlagen sein und dass wir das gewesen sein müssten. Waren wir aber nicht, die waren schon beim Einzug nicht mehr die besten. Haben wir nur leider damals im Übergabeprotokoll nicht extra vermerken lassen, weil wir da noch nicht wussten, was für ein "netter Mensch" sie ist.
Was gilt denn diesbezüglich als normale Abnutzung? Was ist, wenn wir uns bei der Wohnungsübergabe nicht einigen können? Ich bin nämlich nicht dazu bereit, noch mehr Geld und Zeit in diese Wohnung zu stecken. Wir hinterlassen sie schon so in einem weitaus besseren Zustand als bei Einzug. Darf die Vermieterin die Kaution dafür verwenden, Reparaturen (wie für die angeblich von uns beschädigten Küchenschränke) vorzunehmen? Ein paar kleinere Macken im Laminat habe ich auch schon ausgebessert und die in der Wand ebenso.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich kann schon wieder gar nicht mehr schlafen, weil ich mir solche Sorgen mache wegen Montag. Die Kaution hätten wir nämlich gerne wieder zurück (und auch möglichst zeitnah, aber soweit ich weiß, darf sie sie ja ein halbes Jahr behalten). Bin ich froh, wenn das vorbei ist!
Vielen Dank im voraus,
Rumpelstilzchen
Hilfe! Bald Wohnungsübergabe - was muss man alles beachten?
übergabe protokoll, super wichtig, beide unterschreiben, sonst kann sie noch mon mit neuen sachen kommen, auch wenn ihr die nie gesehen habt (so ist es uns gegagen, da waren sachen auf einemal kaputt, haben wir nie gesehen, aber damit durch gekommen sind wir nciht, auch hatten fotos, die nützen nichts, holt euch am besten noch zeugen die nicht zur fam gehörten die mit unterschreiben). stehen die beschädigten küchenschränke in euren übergabeprot. was ihr bei einzug gemacht habt, wenn nicht kann sie da geld behalten, hoffe ihr habt eine haftpflicht und mieterrechtschutz.
Hi Du,
wir sind gerade in solch einer Situation. Haben auch einen äusserst "pingeligen" Vermieter gehabt mit dem wir uns aber in den fast 3 Jahren in denen wir dort gewohnt haben natürlich gut verstanden haben. Haben ja schliesslich immer unsere Miete bezahlt (was wohl keine Selbstverständlichkeit mehr ist?!?), haben Reparaturen am und ums Haus hingenommen, haben dann potentiellen Interessenten das Haus gezeigt und vieles mehr.
Dann fing der Stress an und zu guter letzt läuft jetzt alles über unseren Anwalt. Eine Rechtsschutzversicherung speziell für Mietrecht haben wir nicht, aber es sind so dicke Dinger die der Herr sich erlaubt hat, dass wir trotzdem gegen angehen.
Zu Deiner Wohnungsübergabe:
Nimm einen Zeugen mit (jemanden mit dem Du NICHT verwandt bist). Wenn es Diskussionen bzgl. Mängeln (z.B. den von Dir erwähnten Küchenschränken) gibt und sie diese im Übergabeprotokoll vermerkt, dann sagt ihr dass ihr das Übergabeprotokoll so nicht unterschreiben werdet (und ihr unterschreibt dann natürlich auch nicht!). Ausserdem fertigst Du ein Schriftstück an was besagt dass Du unter Zeugen (namentlich erwähnen) x Anzahl Hausschlüssel, Briefkastenschlüssel etc. zurückgegeben hast. Ausserdem, da Du/Ihr ja schon eine Menge in der Wohnung gemacht habt und sie ja sauber sein wird, ein weiteres Schriftstück in dem Euch der Zeuge bestätigt dass die Wohnung renoviert und sauber zurückgegeben wurde.
Die beiden Schriftstücke lasst ihr euch von eurem Zeugen unterzeichnen und dann wird Euch wohl der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben. Aber vielleicht wird ja auch alles ganz stressfrei sein! Ich wünsche es Dir!
Viel Glück und berichte mal....geteiltes Leid ist halbes Leid!
LG,
Sunny
Am besten nochmal von der gereinigten Wohnung UND den SChränken Bilder machen.
Ihr habt doch sicherlich helfer beim Einzug gehabt, die euch evtl. BEstätigen können, das die Küche schon so ausgesehen hat!?!
Und dann, wie dir schon geraten wurde, diese Schriftstücke aufsetzen und das Protokoll im Zweifelsfall NICHT unterschreiben!
Unabhängige Zeugen sind GAAAAANZ wichtig!!! Rechnung vom Maler und und und, alles Kopieren und Vermieterin aushändigen wenn sie euch quer kommt und sollten wirklich alle Stricke reißen ab zum Mieterbund! Die helfen euch auch noch NACH dem Auszug!
Ich drück euch die Daumen!
Hallo Rumpelstilzchen,
Der Sicherheitszweck – die Kaution – hat die vom Gesetzgeber gedachten Zweck längst verfehlt. Die meisten Vermieter nutzen die Zugeständnisse des Gesetzgebers und die Unwissenheit vieler Mieter rigoros gegen Mieter aus. Das gilt besonders für Renovierungs- und Schadenersatzansprüche des Vermieters wie auch die Rückzahlung der Kaution. Bevor ich auf die Wohnungsrückgabe komme, ein Wort noch zum Renovierungsverlangen und zur Kautionsrückzahlung.
Immer wieder hört und liest man, der Vermieter verlange vom Mieter das entfernen alter Tapeten oder Rauhfaser oder weißen Anstrich etc. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mietvertrags-Klauseln, die Mieter zur Renovierung beim Auszug verpflichten, sind unwirksam Erfolg (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 316/06).
Mit diesem Urteil hat der Mietsenat des BGH seine Rechtsprechung fortgeschrieben, wonach Schönheitsreparaturpflichten nicht nach starren Fristen verlangt werden können, sondern nur entsprechend dem tatsächlichen Renovierungsbedarf.
Das bedeutet, der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung vollständig geräumt, besenrein – also keine Feinreinigung – und der Zustand der Wohnung muss dem zumutbaren Allgemein Geschmack entsprechen, so dass der Vermieter die Wohnung weiter vermieten kann.
Der Mieter ist berechtigt die Mietsache während der Mietzeit zu nutzen bzw. in Gebrauch zu nehmen. Er kann ja schließlich nicht über dem Boden ( Laminat/Auslegeware ) schweben und Mobilarteile nicht in Watte verpacken. Abnutzungserscheinungen muss der Vermieter hinnehmen, sie sind kein Mangel.
Ist die Wohnung Übergabefertig sollte der Mieter jeden einzelnen Raum im Urzeigersinn von links nach rechts Flur/Diele, WC, Bad, Küche, Wohnen, Schlafen, Kinder, Arbeiten etc. Fotografieren. Und zwar Decke, Wände, Fenster, Türen, Rohre, Heizkörper, Fußleiste, Fußboden. In Küche, WC, Bad etc. zusätzlich noch sämtliche Objekte wie Waschbecken, WC-Becken, Badewanne, Möbelteile etc. Das hört sich vorab aufwendig an, ist aber notwendig. Vermieter suchen bei der Wohnungsrückgabe nach dem berühmten Haar in der Suppe um sich das eine oder andere zu Lasten des Mieters ersetzen zu lassen und sich so an der Kaution bedienen zu können.
Ist ein Termin zur gemeinsamen Wohnungsrückgabe vereinbart, so sollte der Mieter pünktlich sein und bestmöglichst einen unabhängigen Zeugen dabei haben. Erscheint der Vermieter nicht und schickt er auch keinen zur Abnahme Bevollmächtigten, so sollte der Mieter selbst im beisein des anwesenden Zeugen eine Ersatzabnahme durchführen. Zu diesem Zweck sollte der Mieter vorsorglich ein gefertigtes Protokoll dabei haben. Dieses unterschreibt der Mieter und der Zeuge. Eine Durchschrift des Protokolls nebst aller Schlüssel die ebenfalls im Protokoll vermerkt sein sollten, sollte der Mieter per Kurier/Boten dem Vermieter überbringen lassen. Damit wäre die Wohnung ordnungsgemäß dem Vermieter übergeben.
Erscheint der Vermieter, so darf auch er EINEN Zeugen dabei haben. Mehr nicht. Hat er mehr Zeugen dabei, kann der Mieter dieses mehr an Zeugen ablehnen. Der Vermieter führt dann in aller Regel das Protokoll. Wichtig dabei ist, Ruhe zu bewahren !! Vor Unterschriftsleistung sollte das Protokoll vom Mieter sehr genau gelesen werden. Vom Vermieter aufgeführte Mängel die für den Mieter nicht anerkannt werden, kann der Mieter im Leerkästchen oder in den Leerzeilen unter „Sonstiges“ vermerken. Des weiteren sollte der Mieter unbedingt einfügen, dass keine weiteren Mängel nachgeschoben werden. Viele Vermieter machen nach der Wohnungsrückgabe wenn alle weg sind, eine Nachbegehung und suchen nochmals nach dem berühmten Haar in der Suppe. Und…, vielfach kommt dann eine nachträgliche Mängelaufstockung nur um sich das eine oder andere „vergolden“ zu lassen und wie gesagt, sich an der Kaution des Mieters reichlich zu bedienen.
Ist die Wohnungsrückgabe geschehen, sollte der Mieter nicht allzu lange auf die Rückzahlung seiner Kaution warten. Zu diesem Zweck sollte der Mieter den Vermieter schriftlich E/R mit Fristsetzung ( 14 Tage, genaue Datumsangabe machen ) zur Rückzahlung der Kaution ( Bankverbindung angeben ) auffordern. Reagiert der Vermieter nicht, so sollte der Mieter dem Vermieter eine letzte schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung ( eine Woche, genaue Datumsangabe machen ) unter Hinweis, dass nach weiterem fruchtlosem Fristablauf Mahnbescheid beantragt wird. Vermutlich wird der Vermieter spätestens jetzt reagieren. Denn er ist Gesetzlich verpflichtet, die Kaution zeitnah abzurechnen und den übersteigenden Betrag rück zu zahlen. Behält der Vermieter unberechtigt Beträge von der Kaution ein, Mahnbescheid beantragen. Das Mahngericht wird das Mahnverfahren einleiten und an das zuständige AG weiter leiten. Das AG wird im Vorprozessualen Verfahren den Vermieter und den Mieter auffordern, sich dazu zu äußern. Spätestens jetzt muss der Vermieter die Hosen runter ziehn.
Das Vermieter dies nicht tun müssen liegt einfach an der Unwissenheit der Mieter.
Es gäbe zu diesem Komplex noch mehr zu sagen, aber dass soll´s als vorläufige Informationshilfe gewesen sein.
Viel Glück!
Nobility