Da ich ganz schlecht im schreiben bin brauche ich eure hilfe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bislang teilten wir ihnen alles durch die Hausmeister mit, doch dies ohne jeden Erfolg.

Da wir keine Geduld und kein Verständniss für diese Umstände haben, kommunizieren wir mit ihnen nur noch über diesen Weg.

Wie wir bereits Frau .... und Frau ... mehrmals mitteilten, bestehen folgende Mängel:


1.Die Fenster sind undicht, im Winter kommt die ganze Kälte rein, so dass wir die Wohnung nicht richtig warm bekommen.
2.Die Heizungen werden nie richtig warm, obwohl diese auf voller Stufe arbeiten sind die nur lauwarm. Mit dem Mangel von 1. ist es im Winter unerträglich.
3.Lüftungen im Badezimmer und in der Toilette funktionieren nicht. Nach jedem Duschen steht die Feuchtigkeit im Badezimmer.


Ich fordere sie auf die oben genannten Mängel innerhalb von vier Wochen zu beheben.
Ansonsten folgt ein schreiben an sie mit einer Mietminderung.

Ich bitte um schnelle Beseitigung der Mängel. Bitte sprechen Sie die Termine für die Arbeiten nach Möglichkeit frühzeitig mit mir ab.


Mit freundlichen Grüßen

Bei allen problemen sollten wir zu den hausmeistern, dies taten wir auch, wie oben erwähnt ohne erfolgt. nun sind beide hausmeisterinnen verstorben, das macht die sache nicht leichter, aber vielleicht könnte ihr mir trotzdem helfen.
ich danke euch schonmal

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Wiur teilten bereits Frau.. und Frau .. so mit, das folgende Probleme in unserer Wohnung aufgetreten sind und diese bitte behoben werden sollten.
Bisher ist dies allerdings nicht geschehen, weshalb wir uns an sie wenden.

1. Die Fenster sind undicht. Durch den Luftzug ist es nicht möglich, die Wohnung vernünftig aufzuheizen.
2. Weiterhin werden die Heizungen trotz Einstellung der höchsten Stufe nicht heiß. Was in Verbindung mit den undichten Fenstern ebenfalls nicht zu gewünschter Wärme führt.
3. Die Lüftungen im Badezimmer und in der Toilette funktionieren nicht. Nach jedem Duschen steht die Feuchtigkeit im Badezimmer.


Ich fordere sie auf, die oben genannten Mängel bis zum .... zu beheben.

Ich bitte um schnelle Beseitigung der Mängel. Bitte sprechen Sie die Termine für die Arbeiten nach Möglichkeit frühzeitig mit mir ab.


Mit freundlichen Grüßen




So würde ich das ungefährt schreiben. Allerdings hast du da Sachen, die du auch selbst beseitigen kannst.

Die Fenster kann man mit Dichtungsband versehen, gibt es im Baumarkt.
Die Heizung müssten wahrscheinlich bloß mal bissl entlüftet werden, das sie wieder aufheizen.
Bist du dir sicher das die Lüftungen nicht funktionieren, weil ich hatte auch schon im Bad ne Lüftung und die funktionierte. Trotzdem hat es eine Weile gedauert bis der Wasserdampf abgezogen war, weil so schnell geht das auch nicht.

Für Mietminderung musst du noch ne 2. Frist setzen und dann beim 3. mal kann man erst mindern.
Solche Sachen müssen immer schriftlich an den Vermieter, den Hausmeister geht sowas meist erst an bei der Behebung. Je nachdem für was er eingesetzt ist.

LG thes

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bereits bekannt sein dürfte, bestehen in unserer Mietwohnung nach wie vor noch folgende Mängel.

Nach wie vor und trotz mehrmaliger Rücksprache mit beiden Hausmeisterinnen Frau .... und Frau ..... wurde diese Mängel bis heute nicht behoben.

Wir möchten Sie daher auf diesem Wege bitten sich um folgende Dinge zu kümmern, da wir ansonsten eine Mietminderung in Betracht ziehen müssten.


1.Die Fenster in unserer Wohnung sind undicht, so dass es bei niedrigen Außentemperaturen in der Wohnung sehr kalt wird.
2. Obwohl die Heizungen richtig aufgedreht sind, werden diese nie richtig warm, sondern nur lauwarm. In Verbindung mit den undichten Fenstern entstehen hierdurch enorme Heizkosten und die Wohnung bleibt trotzdem kalt.
3.Lüftungen im Badezimmer und in der Toilette funktionieren nicht. Nach jedem Duschen steht die Feuchtigkeit im Badezimmer, so dass hierdurch gesundheitsschädlicher Schimmel entstehen könnte.

Wir möchten Sie bitten die oben genannten Mängel innerhalb von 4 Wochen zu beheben, ansonsten würden wir eine Mietminderung bis zur Beseitigung dieser Mängel in Erwägung ziehen.

Für eine schnelle und zeitnahe Beseitigung wären wir sehr dankbar und möchten Sie bitten, Termine für die auszuführenden Arbeiten mit uns frühzeitig abzusprechen.


Mit freundlichen Grüßen


3

Hallo svetik,

so schlecht ist dein Schreibstil nun auch wieder nicht. Da jibts jaaaanz andere Sachen hier.

" bislang teilten wir ihnen alles durch die Hausmeister mit, doch dies ohne jeden Erfolg. "

Mängelanzeigen sollten grundsätzlich - schriftlich - zum Nachweis allein an den zuständigen VERMIETER gerichtet sein. So sieht es das Mietrecht vor. Alles andere ist Rechtlich bedeutungslos.

" Da wir keine Geduld und kein Verständniss für diese Umstände haben, kommunizieren wir mit ihnen nur noch über diesen Weg."

Nicht relevant. Also weglassen.

Früherer Schreibstil unter Betreff dick und fett :

Mängelanzeige
undichte Fenster

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir Ihnen wiederholt folgenden Mangel an;

" 1.Die Fenster sind undicht, im Winter kommt die ganze Kälte rein, so dass wir die Wohnung nicht richtig warm bekommen "

Falsch !

hier jetzt folgt die genaue vorgeschriebene präzise Beschreibung welches Fenster in welchem Raum in welcher weise undicht ist. Um die Undichtigkeit bzw. den Grad der Undichtigkeit zu belegen legt man zunächst ein Blatt entweder seitlich oder unterhalb ein DIN a 4 Blatt auf die Fensterfalze und schließt das Fenster so, dass eine Hälfte des Blattes nach draußen und die andere Hälte des Blattes nach innen guckt. Dann ziehst du an dem Blatt. Wenn es sich leicht raus ziehen läßt dann legt du zwei DIN a 4 Blätter aufeinander und wiederholst das gleiche solange bis die Blätter sich nicht mehr ziehen lassen. Hast du z.B. vier Blätter rausziehen können und fünf nicht mehr, dann hast du einen fast mittelschweren Grad der Undichtigkeit und kannst diesen eindeutig beweisen. Damit kannst du deinem Vermieter den Mangel eindeutig beweisen.

Ich/du forderst den Vermieter schriftlich per Fristsetzung auf ( allgemein 2 Wochen, festes Datum benenen ) den Mangel zu beseitigen.

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Früherer Schreibstil unter Betreff dick und fett :

Mängelanzeige
Nicht funktionierende Heizung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir Ihen wiederholt folgenden Mangel an;" 2.Die Heizungen werden nie richtig warm, obwohl diese auf voller Stufe arbeiten sind die nur lauwarm. Mit dem Mangel von 1. ist es im Winter unerträglich. "

Falsch !

hier jetzt folgt die genaue vorgeschriebene präzise Beschreibung welche Heizung bzw. Heizkörper in welchem Raum nichgt funktioniert. Z.B. trotz Einstellung höchster Leistungsstufe der Raum ungenügend beheizt bzw. erwärmt wird. etc, etc.

Ich/du forderst den Vermieter schriftlich per Fristsetzung auf ( allgemein 2 Wochen, festes Datum benenen ) den Mangel zu beseitigen.


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Früherer Schreibstil unter Betreff dick und fett :

Mängelanzeige
Nicht funktionierende Lüftungen im Bad und WC

Sehr geehrte Damen und Herren,

Falsch !

" 3.Lüftungen im Badezimmer und in der Toilette funktionieren nicht. Nach jedem Duschen steht die Feuchtigkeit im Badezimmer. "

Füge die Gefahr von Schimmelpilz durch die hohe Luftfeuchtigkeit an da diese durch die nicht funktionierenden Lüftungen begünstigt wird. etc.etc.

Ich/du forderst den Vermieter schriftlich per Fristsetzung auf ( allgemein 2 Wochen, festes Datum benenen ) den Mangel zu beseitigen.

Unterschrift

Du musst als Mieter den Zugang dieses schriftlichen Mängelschreibens an deinen Vermieter in einem möglichen Rechtsstreit beweisen können. Das tust du am besten, wenn du dieses Schreiben in einen offenen Briefumschlag steckst - nicht zukleben ! - und einen Kurierboten mit der Zustellung beauftragst.

Es könnte möglich sein, dass dein Vermieter dich anruft und sagt, du möchtest dich doch an den Hausmeister wenden. Laß dich nicht darauf ein. Er als Vermieter kann sich an seinen Hausmeister wenden. Allein der Vermieter ist für die von ihm an dich vermietete Mietsache verantwortlich.

Gruß
Nobility







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Vielen Dank euch allen, ihr habt mir sehr geholfen

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"Es könnte möglich sein, dass dein Vermieter dich anruft und sagt, du möchtest dich doch an den Hausmeister wenden. Laß dich nicht darauf ein. Er als Vermieter kann sich an seinen Hausmeister wenden. Allein der Vermieter ist für die von ihm an dich vermietete Mietsache verantwortlich."

Der Mieter soll sich weigern sich an den Hausmeister zu wenden?

Was ist das denn für ein Nonsens.

Lese einmal § 164 BGb ff.