Kein Übergabeprotokoll / Ansprüche?

Hallo,

ich frage nur aus reinem Interesse; was wäre wenn?
In meiner Arbeit habe ich täglich mit Übergabeprotokollen zu tun.
Wir leben jetzt seit über 3 Jahren hier in unserer Wohnung und damals haben wir kein Protokoll angefertigt.
Selbstverständlich sind wir anständige Mieter, zahlen brav und regelmässig und passen gut auf die Wohnung auf.
Doch angenommen wir ziehen eines Tages aus und übergeben die Wohnung;
kann uns der Vermieter Mängel "andrehen", welche evtl. schon vorher da waren (z.B. zerkratzter Parkett)?
Immerhin haben wir nicht festgehalten, dass der Boden vorher schon ganz schön mitgenommen aussah.
Allerdings auch nicht, dass er vorher tiptop war.
Wie würde das im dümmsten Fall aussehen?

Danke für Antworten.

Sandra, die ihre Wohnung liebt. #winke

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Hallo,

eine binsenweisheit die gerade in einer Zeit wie der gegenwärtigen gilt besagt,

ein Stück Papier zählt mehr als 1000 Worte.

Wer also kein rechtsverbindliches Übernahmeprotokoll hat wird gegen eine Behauptung seines Vermieters hinsichtlich von Mängelansprüchen meist schlecht dastehen.

Klartext: Der Vermieter behauptet das Parkett war bei deinem Wohnungseinzug tadelos und du behauptest Nein, das Parkett war bei Wohnungsübernahme schon verkratzt wirst du, da du kein Übernahmeprotokoll hast und deine Behauptung nicht beweisen kannst, für die behaupeten Ansprüche des Vermieters im Streitfall aufkommen müssen. Pech gehabt.

Gruß
Nobility

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Es kommt darauf a, wie lange Du in der Wohnung gelebt hast. Ein Fußboden zum Beispiel unterliegt einer normalen und üblichen Abnutzung. Zerkratzte Fenster, geplatzte Kacheln zum Beispiel an den Wänden im Bad o. ä. wären etwas anderes.

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Hallo Sandra,

so einen ähnlichen Fall hatten wir vor zwei Jahren als wir aus unserer Wohnung ausgezogen sind.

Bei Einzug gab es zwar ein Übergabeprotokoll, aber der Posten, dass das Waschbecken nen Riss hatte wurde - warum auch immer - nicht aufgenommen. Wir haben damals leider nicht richtig drauf geachtet.

Bei Auszug hieß es dann von der Vermieterin "das Waschbecken ist ja kaputt".....wir :" Ja, aber das war doch schon"

Es kam wie es kommen musste, wir hatten keinen schriftlichen Nachweis das der Schaden bereits bei Einzug war und haben das Ding bezahlt bzw. unserer Versicherung gemeldet.

Daher um sicher zu gehen immer alles schriftlich festhalten. Müssen wir jetzt zum Glück nicht mehr, da Eigenheim....

LG
Moesha1409

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Hallo Moesha,

genauso ist es. Deshalb sollte man bei einer Wohnungsübernahme jeden Mangel anzeigen und sei er noch so unbedeutend und klein. Denn spätestens nach Wohnungsrückgabe wenn Vermieter oftmals nach dem Haar in der Suppe suchen fält es einem auf den Fuß.

Nicht jeder kann vorher wissen wie lange er darin wohnt. Da spielt es auch keine Rolle ob man nur kurz darin wohnt. Dem Vermieter ist das egal. Wenn er sagt, das Parkett war in Ordnung und es ist danach zerkratzt so hat das mit normalen Abnutzungsspuren nichts zu tun. Wenn ein Riss im Waschbecken ist hat das auch nichts mit Abnutzung zu tun. Das sind Beschädigungen an der Mietsache und die wird ein Vermieter geltend machen. Und wenn dem keine Notiz z.B. in einem Übernahmeprotokoll entgegen steht wird sich der Vermieter mit seinem Mängelanspruch durchsetzen können.

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Hallo nobility,

zum Glück haben wir wenigstens damals drauf geachtet das ins Übergabeprotokoll aufgenommen, dass ALLE Fensterrahmen unten ein klein wenig aufgebohrt waren, weil die Vormieter dort Rollos befestigt haben #kratz

Bei der Übergabe (als wir ausgezogen sind) meinte dann die Vermieterin was denn mit den Fenstern passiert sei (man kann es ja mal versuchen). Wir konnten aber zum Glück belegen das dies vorher schon der Fall war ! #zitter

LG
Moesha1409

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Danke erstmal für Eure Antworten.
Hmm, dass ist in der Tat blöd.
Aber ebenso kann der Vermieter ja auch nichts belegen.
Aussage gegen Aussage und ich zahle ja für die Nutzung.
Na das ist ja echt hart.

Danke nochmals.

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" Aussage gegen Aussage und ich zahle ja für die Nutzung "

In dem Fall wird dem Vermieter mehr Glauben geschenkt. Dafür gibt es unzählige Gerichtsurteile die das belegen. Wie ich schon sagte, ein zerkratztes Parkett fällt nicht unter normaler Nutzung. Ein Riß im Waschbecken fällt auch nicht unter normaler Nutzung. Das fällt unter Sachbeschädigung der Mietsache. Diesen Mangel macht der Vermieter gegen den Mieter geltend und wird diesen in aller Regel auch durchsetzen. Um dies zu vermeiden, sollte der Mieter seinerseits alle Mängel dem Vermieter schriftlich mitteilen. Nur so kann er verhindern, dass ihm diese Unterlassung später auf den Fuß fällt.

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Na dann hoffe ich, dass die Vermieter fair übernehmen.
Und für die Zukunft werde ich immer ein Protokoll anfertigen / lassen.
Wir haben keinen Stress mit den Vermietern und wenn etwas kaputt geht, wird sich sofort darum gekümmert.
Wir melden das auch immer sofort.
Hab nur bissl Sorge, da ich nichts schriftliches habe und der Parkett eben schon einige Jahre auf dem Buckel hat (was ich sehr schön finde).

Danke Euch nochmals. *verneig*

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