Energieausweis - Strafe füpr falsche Angaben

Dieser Beitrag wurde von den urbia-Mitgliedern oder den Administratoren als nicht angemessen bewertet und wird deswegen ausgeblendet.

1

ttp://www.sueddeutsche.de/,ra20l1/immobilien/mietenvermieten/artikel/688/171187/
Energieausweis 29.04.08
Garantie nicht inklusive
Mit den Angaben im neuen Energieausweis können Käufer eines Hauses oder einer Wohnung den Verkäufer nicht in Haftung nehmen.
Darauf weist der Informationsdienst Notar und Recht hin, der von mehreren Landesnotarkammern herausgegeben wird.
Denn der Verkäufer garantiere nicht für die Richtigkeit der verzeichneten Verbrauchswerte, noch sichere er eine besondere Beschaffenheit des Gebäudes aus energetischer Sicht zu.
Die Angaben über die Verbrauchswerte dienten in erster Linie der Information und nehmen den Verkäufer nicht in Haftung - allenfalls der Aussteller bürge für die Richtigkeit der verzeichneten Werte.
"Möglicherweise kann der Aussteller des Ausweises belangt werden. Dazu gibt es aber noch keine Rechtsprechung", sagte Kilian Bauer, Pressesprecher der Notarkammer Koblenz.
Großer Schwankungsbereich
Zum Beispiel Architekten und andere zertifizierte Baufachleute stellen den Ausweis aus.
Kilian zufolge kann der "Schwankungsbereich" der angegebenen Werte allerdings groß sein. Wer Sicherheit will, müsse Angaben im Energieausweis und eine Gewährleistung des Verkäufers im Kaufvertrag vereinbaren.
Verkäufern sei das aber wiederum nicht zu empfehlen, denn sie könnten als Laien die Richtigkeit der Angaben nur eingeschränkt überprüfen. Vom 1. Juli an ist für alte Gebäude ein Energieausweis vorgeschrieben.
Über neuere Gebäude müssen bis zu zwei Terminen im kommenden Jahr die Angaben für Käufer oder Mieter vorliegen.


Vielleicht hilft Dir das.

2

DIe Angaben muss ein Interessent schon vorher selber überprüfen.
In dem Ausweis steht ja genau drin, auch welcher Datenbasis die Verbrauswerte berechnet werden.
Wenn es da eine Diskrepanz zwischen angegebener und tatsächlich beheizter Fläche gibt, muss man das im Vorfeld abklären.

3

wenn Du das Haus so verkauft hast, solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen...


umgekehrt erst recht... eindeutig ein Mangel

#schwitz

4

Hi,
woher wissen die so genau, dass nur ca. 100qm beheizt wurden?

Es gibt Menschen, die bei 18 Grad glücklich werden. Es gibt Menschen, die dafür 25 brauchen. Vielleicht waren die von morgens um 6 bis abends um 20:00 außer Haus und haben in dieser Zeit sparsamer geheizt als jemand, der in der Zeit zu hause ist. Wer weiß...

Nur mal als Vergleich:

Unsere ehemaligen Nachbarn und wir hatten praktisch identische Wohnungen. Gleich groß, Ecke, Erdgeschoss, nix isoliert usw. Die waren zu zweit, wir zu dritt (die meißte Zeit des Jahres).

Wir hatten beide die gleiche NK-Vorauszahlung. WIR haben 2008 (das Jahr mit den extremen Heizölkosten) immerhin ca. 60 Euro wiederbekommen, passte also ziemlich gut. Unsere Nachbarn hatten für den gleichen Zeitraum eine Nachzahlung von über 1.500 Euro zu leisten. Und die Abrechnung war korrekt (wurde überprüft).

Als wir auf Haussuche waren wurde uns gesagt, dass die Verbrauchswerte der Vorbewohner immer mit Vorsicht zu genießen wären. Eben weil man absolut keine Ahnung hat, wie diese Werte zu stande kamen. Zur Bewertung von Isolierungen usw. wäre das alleine nicht wirklich hilfreich.

Von daher die Frage: woher wisst ihr so genau, dass die geschummelt haben?

Ich muss ganz ehrlich sagen, wer sich ein Haus kauft und offenbar nicht das Geld für einen Fachmann (der hoffentlich davor gewarnt hätte, diese Angaben einfach mal so auf sich selbst zu übernehmen) investiert ist nicht ganz unschuldig, wenn es schief geht.

Würde mich schon interessieren, woher das Wissen über die absichtliche Schummelei kommt.

Wenn ihr das so sicher wisst würde ich mit diesem thema einen Anwalt befragen.

viele Grüße
miau2

9

Das frage ich mich auch - man heizt ja nicht durchgängig unbedingt das ganze Haus, wenn man nicht alle Räume nutzt und viel unterwegs ist.

Wie man da Arglist nachweisen soll, kann ich mir schlecht vorstellen.

LG,

W

5

Hallo,

#Tatsächlich wurden aber nur ca. 100qm beheizt. #

beim "bedarfsorientierten" Energieausweis wird überhaupt nicht gefragt,wieviel öl pro Jahr verbraucht wird.

Das verwechselst du mit dem "verbrauchsorientierten".

freundliche Grüsse Werner

6

Hier geht es doch mit Sicherheit um den verbrauchsorientierten.
Bei bedarfsorientierten gäbe es das Problem nicht.

7

Aber bezzi,
es ist genau andersrum.

Der verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden für:

•Häuser mit mehr als 4 Wohnungen oder
•Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
•Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen

Beachte das mit "MEHR als 4 Wohnungen. (Es sind doch nur 155 m² insgesamt)

weitere Kommentare laden
13

Das Hauptproblem ist der Verbrauchsausweis, auch Idiotenausweis benannt.
In diesem Ausweis wird vermerkt, wer die Daten ermittelt hat.
Im Internet gibt es derart spaßige Ausweise bereits ab 9,50 €.
Ich habe einen Verbrauchsausweis gesehen, für ein Haus deren Bewohner ganzjährig mit Ausnahme von einer Woche im Ausland war. In der Woche hat er zweimal geduscht.
Der Verbrauch des Hauses:0,2 Liter/qm/a. Ein Leerstand wurde nicht berücksichtigt
.Bei dem Idiotenausweis kann man niemanden belangen.
Wenn sich ein Käufer sich einen solchen Ausweis vorlegen lässt, bei dem angegeben ist,
wie der Vorbesitzer geheizt hat, ist er sicherlich auch daran interessiert, was der Vorbesitzer so alles gegessen und getrunken hat.
Wenn ich wissen will, wie es um das Haus bestellt ist, brauche ich einen Ausweis, der sich auf die Qualität der einzelnen Bauteile bezieht. Das ist immer ein Bedarfsausweis.
Wer diesen Ausweis ausstellt, hat auch umfassende Berechnungen parat.
Wie sagt man doch so passend: wat nix kostet, is auch nix.