Kündigung wegen Eigenbedarf! Wer kennt sich genau aus...

Hi!
Wer hilft mir mal.Kennt sich jemand ganau damit aus?

Wir wohnen noch nicht mal 1 Jahr in der Wohnung und haben jetzt eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen.

Mein Fragen nun:

1. habe ich irgendeine Chance das ich die Maklerprovision die ich für diese Wohnung bezahlt habe zurück bekomme?
(sehe es irgendwie nicht ein 2000 € gezahlt zu haben um nach einem 3/4 Jahr wieder raus zu fliegen!) aber ich denke da ist wohl nichts zu machen oder?
2. die Vermieterin hat uns zum 30.04.2011 gekündigt, am 31.12.2010. Ist das nicht zu kurz, müsste das nicht 6 Monate sein? Oder nur wenn man länger als 1 jahr in der Wohnung wohnt?

3. Was wäre wenn ich jetzt aus trotz keine Miete mehr bezahle? (bitte hierrauf nur ernstgemeinte Antworten, mir ist das auch ernst, ich bin nämlich stinksauer, wir haben ein Kind und uns gerade richtig eingerichtet hier, und nun schmeißt die uns raus!)

4. Was wäre wenn ich früher eine Wohnung finde als 30.04? Kann ich dann einfach so raus?

5. Was wäre wenn wir bis 30.04 KEINE Wohnung finden?

So, ich hoffe jemand nettes hilft mir mal...

Danke im Voraus
Tinka

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wende Dich an einen Anwalt, das ist die beste Hilfe, die ich Dir geben kann.

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1. nein
2. die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren, der 30.04. ist also noch einen Monat länger als gesetzlich vorgeschrieben
3. keine gute Idee. Die Pflicht zur Mietzahlung besteht natürlich bis zum Ende der Kündigungsfrist. Stellst Du die Zahlungen jetzt ein, kann Euch der Vermieter ab dem 3. Februar fristlos kündigen und Schadensersatz für entgangene Miete und Anwalts- + Gerichtskosten einklagen. Du könntest der Kündigung widersprechen und zum Anwalt gehen. Das das Erfolg hat, glaube ich nicht.
4. natürlich nicht. Du kannst aber selber mit der Dir zustehenden, gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Dan wärst Du schon ab dem 31.03.10 raus. Alternativ einigt Ihr Euch einvernehmlich auf einen früheren Termin und macht einen Aufhebungsvertrag.
5. Dann hast Du die Kosten zu tragen, die der Vermieter Deinetwegen hat (Hotelkosten, doppelte Umzugskosten, Rechtsanwalts und Gerichtskosten). Irgendwann kommt dann die Zwangsräumung.

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naja wenn du nicht zahlst ( wie doof man sein muß um auf so eine idee zu kommen )
und mein mieter wärst hättest du ganz schnell den gerichtsvollzieher und einen räumungsklage am hals

such dir einen makler und gut ist es

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Du brauchst eine Anwältin oder den Mieterschutzbund.

Imho ist die Kündigung unwirksam, wenn die Vermieterin den Eigenbedarf schon bei Vertragsabschluss hätte erkennen müssen.

Außerdem halte ich die Frist für zu kurz.

Gruß

Manavgat

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"Außerdem halte ich die Frist für zu kurz. "

Die gesetzliche Frist beträgt in den ersten 5 Jahren 3 Monate.

"Imho ist die Kündigung unwirksam, wenn die Vermieterin den Eigenbedarf schon bei Vertragsabschluss hätte erkennen müssen. "

Das stimmt grundsätzlich. Aber in der Praxis wird das schwer nachzuweisen sein. Außerdem: in 9 Monaten kann viel passieren ;-)


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Hallo Tinka,

zunächst wäre wissenswert wie diese Wohnungskündigung deines Vermieters wegen Eigenbedarf begründet ist.

Denn so einfach ist das wiederum auch nicht.

Der Vermieter muss bei der Eigenbedarfskündigung zahlreiche Formalien beachten. Wird dies versäumt, sollte durch einen Anwalt oder den Mieterverein geklärt werden, ob die Kündigung Bestand hat. So muss auf das Widerspruchsrecht zur Kündigung hingewiesen werden. Auch der Grund für den Eigenbedarf muss im Detail dargelegt werden. Eine Kündigung, die nur auf den Eigenbedarf verweist, ohne diesen im Detail darzulegen, erfüllt diese Formalien nicht.
Eine Eigenbedarfskündigung ist nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB nur dann möglich, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung oder das Haus selbst nutzen möchte. Auch eine Nutzung für Verwandte wie seine Eltern, Kinder, Enkel oder Geschwister begründet einen Eigenbedarf.
Nicht ausreichend ist der bloße Wunsch, die Wohnung selbst zu benutzen. Es müssen vielmehr vernünftige, nachvollziehbare Gründe für einen „Bedarf“ vorliegen. Diese muss der Vermieter schriftlich im Kündigungsschreiben darlegen.

Rechtfertigende Gründe für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs liegen beispielsweise vor,

wenn der Vermieter selbst in der gekündigten Wohnung seinen Altersruhesitz begründen will;
der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellt, um die Gefahr abzuwenden, dass sich das Kind vom Elternhaus löst.

Ist der Eigenbedarf begründet, so muss der Vermieter dir/euch eine gleichwertige Wohnung besorgen und die Umzugskosten ( Schadenersatz ) bezahlen.

Ist der vom Vermieter angegebene Kündigungsgrund wegen Eigenbedarf unbegründet so wäre der schriftliche Widerspruch gem. § 574 BGB zu erklären und dem Vermieter zuzustellen durch Kurier/Boten oder persönliche Übergabe gegen Empfangsquittung

Eine Wohnungskündigung durch den Vermieter dieser Art erfordern dringlich der Hilfe eines Mietervereins/Mieterbund oder eines Fachanwalts für Mietrecht.

Gruß
Nobility

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Auf diesen Hinweis (von Nobility) meine Frage:

Ist der Eigenbedarf begründet, so muss der Vermieter dir/euch eine gleichwertige Wohnung besorgen und die Umzugskosten ( Schadenersatz ) bezahlen.

Wo ist das gesetzlich geregelt, dass der Vermieter bei begründeter Eigenbedarfskündigung dem Mieter eine neue Wohnung besorgen zzgl. Umzugskosten zahlen muss?

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Hi, grüß Dich.

"Ist der Eigenbedarf begründet, so muss der Vermieter dir/euch eine gleichwertige Wohnung besorgen und die Umzugskosten ( Schadenersatz ) bezahlen."

Ist das Fakt? Wo steht das? Würde mich freuen, wenn Du mir das mal erklären könntest...;-)

LG Smily23