am letzen tag unseres auszugs kam meine mutter in streit mit den nachmietern ....
die haben sich sich die wohnung angeschaut alles war gut nur das schlafzimmer hätte man ja nochmal streichen können,naja dann kam es wohl zum streit da der nachmieter gleich 580 euro verlangt weil er der meinung ist ein maler würde so teuer sein -.-
meine mutter hat epileptische anfälle daher kommt sie nicht gut mit stress kla...in dem fall wurde sie unterdruck gesetzt das sie es zu zahlen hat..
sie dachte sie hätte klar gestellt das sie die rechnung des malers übernimmt(damit wahren nie die 580 euro gemeint)
naja der nachmieter kritzelte auf ein papier das meine mutter das einverständniss gegeben hat die rechnung zu zahlen....das hat meine mam auch unterschrieben.
nach 3 wochen kommt ein brief vom gericht sie müsste des zahlen..
ich will eig nur wissen ob sie es zahlen muss
denn ich bin mir sicher die werden die wohnung jetzt nicht mehr streichenn nach nem monat -.-
das ein maler net 580€ kostet(soviel kostet die miete der wohnung.
die wollten net mal nen maler raussuchen und uns die rechnung schicken
und ich denke das so eine unterschrift auf nem fetzen papier hoffentlich nicht gilt???
des seh ich net ein sowas zu zahlen -.-
nachmieter verlangt 580 €
also deine mam hat es unterschrieben.
auch ein "fetzen" papier zählt.
wenn schon ein brief vom gericht kam müsst ihr es wohl zahlen.
der anwalt der gegen seite wird bestimmt die malerrechnung vorliegen haben.
zahlt es einfach und gut .
wenn ihr es nicht tut werden die kosten nur höher.
es liegt keine malerrechnung vor.
die verlangen das geld.
wenn die rechnung vorliegen würde hätte sie es gleich gezahlt.
es geht nur darum das der nachmieter genau 580 euro verlangt des versteh ich nämlich net
Der Nachmieter hat doch gar nichts zu verlangen, wenn dann der Vermieter, oder sehe ich das falsch??
Guten Abend.
Sorry aber ich kapier da gar nichts von.
Also, deine Muter war Mieterin der Wohnung. Sie hat einen Nachmieter der verlangt hat dass sie das SZ neu streicht.
Das hat sie nicht getan,sich von demjenigen aber unter Druck setzten lassen und einen Papierfetzen unterzeichnet auf dem sie zusichert für Malerarbeiten in der Wohnung 580 EUR zu zahlen?
Und jetzt ist ein Schriebs vom GERICHT gekommen?
Kann ja nicht sein. Also, entweder da war ein Maler und hat deiner Mutter eine Rechnung geschickt die sie nicht bezahlt hat und da kam ein Brief vom Gerichtsvollzieher oder da bindet jmd dir/euch gewaltig einen Bären auf.
Außerdem sind diese Renovierungsklauseln im Mietvertrag nicht immer zulässig.
Und überhaupt ist diese Geschichte komisch.
Ich würde eine Rechtsberatung in einer Anwaltskanzlei vorziehen.
SQ
also nochmal..
habe meine mutter gefragt.
sie hat vom anwalt des nachmieters ein mahnbescheid bekommen!nicht vom gericht!
der vermieter war nicht anwesend als der zettel unterschrieben wurde.
es wurde ausgemacht das meine mutter die maler kosten übernimmt.
es liegt immer noch keine rechnung vor totzdem werden 580 euro verlangt.
hallo,
da ist was ganz gewaltig faul
der nachmieter kann gerne beim vermieter mal nachfragen ob der die renovierung übernimmt
das mit dem brief vom gericht glaub ich nicht
gruß
Hi,
war das ein Mahnbescheid, den deine Mutter da bekommen hat?
Gelber Umschlag, graues Papier, Mahnbescheid oben als Überschrift? Wenn ja, Widerspruch beim Gericht einlegen. Nicht zahlen.
Erst muss geklärt werden, ob ein Anspruch seitens des Nachmieters besteht. Aber so, wie du das beschrieben hast, bezweifle ich das. Es liegt ja nicht einmal eine Rechnung vor.
Im Zweifelsfall zu einem Anwalt.
Viele Grüße
Deine Schilderung ist sehr wirr und paßt nicht.
Warum verhandelt Deine Mutter überhaupt mit dem Nachmieter?
Warum unterschreibt sie ihm etwas und was genau stand auf dem Fetzen Papier.
Prinzipiell genügt natürlich ein Fetzen Papier, um einen Vertrag abzuschließen...
Gruß,
W
Hallo,
wieso kommt denn ein Brief vom Gericht? Das kann ich mir überhaupt nicht erklären.
War denn der Vermieter nicht anwesend? Bei uns in der Hausverwaltung ist bei Abhnahme/ Übergabe immer noch ein Mitarbeiter anwesend. Es wird alles im Protokoll festgehalten, z.B. Ablesewerte und es wird gesagt, was gemacht werden muss, z.b. Streichen der Wohnung, Verschließen von Bohrlöchern etc.
Die Schönheitsreparaturen obliegen dem Vormieter es sei denn er wird sich anderweitig mit den Nachmieter einig, z.b. übernimmt der Nachmieter die Wohnung im gesehenen Zustand. Diese Absprachen sollten immer schriftlich festgehalten werden.
Was stand denn auf dem Fetzen Papier? Wenn deine Mutter sich verpflichtet hat, die Malerkosten zu übernehmen, wird sie es sicher auch zahlen müssen.
LG Sylviee
hallo leutz danke für die antworten ...
also ich habe des jetzt mal selbst in die hand genommen da unser anwalt anscheinend dumm wie ein stück brot ist ...er hat sofort dagegen angekämpft das wir und gegen diese zahlung stellen und gemeint wenn meine mutter des net zahlen würde ,würde es alles noch teurer werden ...
unser anwalt hat dann wohl keine ahnung ich bin echt sauer -.-
auf dem zettel stand sie würde die maler kosten übernehmen ,das ist ja auch alles ok aber die nachmieter rechnen sich einfach aus die kosten des malers würden 580 euro kosten ich glaub es hackt -.-
der Vermieter war anwesend für ihn war die wohnung genau so in einem guten zustand.nur des schlafzimmer passte den nachmitetern net...
des zahl ich net das können die knicken ..
ich habe bei einer frau bei der ich babysitte ein zettel unterschrieben das ihr kind mir gehört aus spaß dann muss des ja auch gelten also wirklich.....