Was tun, wenn der Hausmeister kein Schnee/Matsch beseitigt?

Sagt mal, was kann man am besten machen wenn der hausmeister, seiner Räum Pflicht nicht nach kommt?

Letzes Jahr wurde immer Schnee geschippt und auch gestreut.
Als ich mich da mit dem Hausmeister mal unterhielt, sagte er auch das er dafür ja kein extra geld bekommt.

Diesjahr ist es so.
Das bei dem ersten Schneefall, noch etwas Schnee geschippt wurde vorne .
Aber seitdem wurde hinten garnichts beseitigt oder gestreut.
Auch der Weg zu den Mülltonnen ist nicht gestreut.
Vor dem Haus auf dem Gehweg ist auch nichts mehr weg gemacht worden.
Wäre schon einige male fast auf die Nase geflogen, da es sau glatt war.

Wollt ihn auch schonmal drauf ansprechen, aber er war nicht zuhause.

Wie ist das eigentlich, wenn man auf die nase fällt, weil auf dem Hof nichts gemacht wurde?

Kann ich mich weigern, die komplette Hausmeister Pauschale zu zahlen?
Denn das Treppenhaus wird auch nicht mehr regelmäßig gesäubert.

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Zuerst müsste geprüft werden, ob das überhaupt zu den vertraglich vereinbarten Pflichten des Hausmeisters gehört. Nur weil ihr einen Hausmeister habt heißt das ja nicht, dass er Schnee schippen muss. Und dass er dafür kein Geld bekommt lässt eher darauf schließen, dass das in seinem Vertrag gar nicht mit aufgeführt ist und er das bislang immer als Gefälligkeitsdienst gemacht hat.

Was der Hausmeister erledigen muss kann man ja im Vertrag genau festschreiben. Es kann nämlich genau so gut sein, dass laut Hausordnung eigentlich ihr Mieter mit der Räumpflicht beauftragt seid.
Da würde ich erstmal in eure Hausordnung/Mietverträge rein schaun, ehe ich da die Pferde scheu mache.

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Ich denke auch, wenn er Dir letztes Jahr gesagt hat, dass er gar kein Geld für's Scheeschippen bekommt, dass das gar nicht in seinen Aufgabenbereich fällt.

Ich würde ihn mal fragen, wie das denn geregelt ist und wie die die Vorschreiberin schon geraten hat mal in den Mietvertrag schauen, ob nicht ihr selber den Schnee schippen müsst.

Gruß
f

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Prinzipiell ist der Hausbesitzer für das Räumen des Gehwegs vor seinem Haus verantwortlich. Im Zweifelsfrei also den direkt oder die Hausverwaltung (so eine dazwischen geschaltet ist) anfragen, wer das denn normalerweise macht.

Im Hof weiss ich es nicht, aber auf dem Gehweg wäre der Eigentümer haftbar, was leider in der heutigen Zeit immer häufiger passiert, da ja die Klagewellen hier auch schon teils amerikanische Ausmaße annehmen. Irgendwer muss ja im Zweifelsfall für die eigene Ungeschicklichkeit zu belangen sein... Gut, beim vereiste Gehsteig ist die Lage vielleicht nicht ganz so skuril...

Das Leuten in Mehrfamilienhäusern (und um die geht es hier vermutlich, sonst verstehe ich die Angabe "Hausmeister" nicht) in den Mietvertrag geschrieben wird, dass sie den Schnee räumen müssen, habe ich noch nie gehört. Und ich bin schon einige Male umgezogen. Da wäre ja auch die Hausmeisterpauschale irgendwie zweifelhaft. Mit den Betriebskosten (und zum Betrieb des Hauses gehört m.E. die Schneeräumung auch) sollte das abgedeckt sein.

Die Aussage des Hausmeisters, dass er dafür ja kein Extrageld bekommt, ist eigentlich völlig irrelevant. Dann soll er sich mal bei seinem Chef beschweren gehen, anstatt zu meckern. Ich kenne etliche Hausmeister, die nur mietfrei wohnen und dafür den Hausmeister Job noch neben der Arbeit machen. Die werden für das Hausmeistern auch nicht extra entlohnt...

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#Die Aussage des Hausmeisters, dass er dafür ja kein Extrageld bekommt, ist eigentlich völlig irrelevant#
Der hat einen Arbeitsvertrag da steht das drin, oder auch nicht. Das ist schon ein Unterschied.

Was sagt denn der Vermieter, bzw. Hausverwaltung dazu ?

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Ist erlassene Miete nichts?
Ich denke, ein Blick in den Mietvertrag/Hausordnung kann hier Klarheit verschaffen.
Es ist nicht automatisch Aufgabe des Hausmeisters, Schnee zu räumen, das ist alles Verhandlungssache und natürlich können auch die Mieter hierzu verpflichtet sein.

Gruß,

W

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Die Frage läßt sich bei der Informationslage nicht beantworten!

Wohnst du da zur Miete?
Wenn ja, dann schau in deinen Mietvertrag ob darin festgehalten ist, dass du Schneeräumen mußt. Ist dem nicht so, dann sprech deinen Vermieter an, erzähle ihm dass nicht geräumt wird und dass er als Eigentümer aber die Pflicht dazu hat. Ob er dann räumt oder jemand anderes ist dann nicht mehr dein Problem.

Ist es eine selbstgenutzte Eigentumswohnung?
Dann wende dich an die Hausverwaltung, die den Vertrag mit dem Hausmeister vermutlich vorliegen hat. Dann ist zu prüfen ob das Schneeräumen bestandteil seines Arbeitsvertrages ist. Ist dem so, dann muss die Verwaltung den Hausmeister abmahnen und kann ihm dann auch seine Bezahlung vorenthalten (du allerdings nicht, da du erstmal eine Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft hast). Wenn es nicht im Vertrag steht, dann müßt ihr als Eigentümer eben den Schnee selbst schippen oder den Vertrag mit dem Hausmeister erweitern (und dafür bezahlen) oder einen separaten Vertrag mit einem Winterdienst abschließen.

Ich habe eine Eigentumswohnung wo der Hausmeister auch nicht Schneeschippt, dafür haben wir einen Winterdienst, der dann auch wenn was passiert ist in der Haftung ist.

LG
Tanja

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hier müssen die Erdgeschossmieter im wöchentlichen Wechsel den Fußweg räumen.

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Wie viele Wohnungen sind in dem Haus ?

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Dein Ansprechpartner ist der Vermieter bzw. bei Eigentum die Eigentümergemeinschaft/Hausverwaltung.