Bitte mal Meinungen - Klärgrube für Vorbesitzer leeren lassen!?

Hallo,

kurz zur Vorgeschichte:
Wir haben im November ein Haus gekauft. Zu dem Haus gehört eine halbbiologische Kleinkläranlage. Die Vorbesitzerin hat uns versichert, dass diese 2010 geleert wurde und meinte, wenn wir sie Ende 2011 wieder leeren lassen würden, wäre das ausreichend. Belege hatte sie leider keine. Das hat uns allerdings nicht gewundert, da es zu nichts Belege gab, da die Frau leider etwas chaotisch war was das angeht #augen
Nun hatten wir Freitag einen Brief vom Abwasserwerk, dass unsere Kläranlage zu lange nicht geleert wurde und wir dringend eine Leerung veranlassen sollen #schock
Heute habe ich da angerufen und erfahren, dass die Anlage im April 2007 letztmalig geleert wurde #aerger
Das würde bedeuten, dass wir die Fäkalien der Vorbesitzerin von den letzten 4 Jahren entsorgen lassen müssen! :-[
Kosten dafür werden ca. 150 € sein und ich frage mich nun schon, ob wir das einfach stillschweigend bezahlen sollen oder sie daran beteiligen?

Danke für eure Meinungen

Dani

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Leeren lassen und dir Rechnung dem Vorbesitzer schicken

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hallo,

ich würde die klärgrube auf kosten der vorbesitzer leeren lassen, zumal jetzt nachvollziehbar ist, dass sie 2007 zuletzt geleert wurde.

lg
karin

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Hallo,

es wäre ein reines Entgegenkommen der ehemaligen Eigentümer.

Lies dir im Kaufvertrag den Absatz mit Nutzen, Lasten und Gefahren durch.

freundliche Grüsse Werner

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Es war aber auch eine wissentliche Falschaussage!

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Es zählt nur das, was auch im Kaufvertrag zugesichert ist.
Genau deswegen ist ja immer ein Notar dabei.
Mehr als Kualnz kannst di nicht erwarten.

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Wenn Du dazu nichts im Kaufvertrag stehen hast, dann sind alle Rechten und Pflichten auf Dich übergegangen.

Pech gehabt.

Gruß

Manavgat

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Danke euch allen für die Antworten.

Meine Frage hatte sich weniger auf rechtliche Grundlagen bezogen sondern mehr darauf, ob ihr das in Ordnung findet und man stillschweigend zahlen sollte oder versucht, die Kosten weiter zu geben oder halt wenigstens darauf hinzuweisen, dass man belogen wurde.


LG

Dani

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Versuchen würde ich das schon.

Allerdings solltest du nicht den Fehler machen, dass du die Rechnung kommentarlos zum ehemaligen Eigentümer schickst, und ganz selbstverständlich voraussetzt, dass der das auch bezahlt.

Ich hatte einmal den Fall, dass der Käufer ganz selbstverständlich voraussetzte, dass ich seine Stromrechnung bis in alle Ewigkeit bezahle.
Eine Aufforderung an die Stadtwerke, den Zähler sperren oder entfernen zu lassen, hat da Wunder gewirkt.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo Werner,

nein, das haben wir auch nicht vor. Wir werden die Rechnung begleichen und dann ein Schreiben verfassen, dass unsere Vorbesitzerin uns den Betrag überweisen soll, da sie wissentlich falsche Angaben gemacht hat.
Vielleicht erreichen wir ja das Gute im Menschen :-p

LG

Dani

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