Was passiert wenn der Kaufpreis die Grundschuld nicht tilgt ?

Wir haben ein Haus gekauft ,waren schon beim Notar und am 1.4. wäre das Geld zum Verkäufer gegangen .(Wurde aber noch zurückgehalten )
Jetzt hat sich rausgestellt das die Bank vom Verkäufer sich doch quer stellt da noch Geld offen ist, da der Kaufpreis nicht so hoch ist wie die schulden ,der Notar hat jetzt schon zur Bank geschriben mit einer 14 tägigen frist ,wer weis was da jetzt auf uns zukommt ? wir wollen das Haus nach wie vor Kaufen .
MfG

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Ich würde sagen das das zunächst einmal ein Problem ist denn offensichtllich haben die VK nicht vorher mit der Bank gesprochen.

Wenn die also nun nicht von der Grundschuld zurücktritt und sich das Geld anderweitig von den Verkäufern holt bekommt Ihr euer Geld zunächst zurück.

Belastet wollt Ihr es ja sicher nicht kaufen.

LG

die#bla

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Wenn die Schuld im Grundbuch steht, und die Bank sich nicht raus trägt, dann kann es passieren, das ihr die Schulden übernehmt, also ganz doll aufpassen.

MfG

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Also unsere Bank überweist erst wenn die Bank vom VK den Rang frei macht ,und das ist halt die frage ? aber dazu muss ich sagen wenn es zur Zwangsverst. kommt kommt die Bank doch vom VK auch nicht an das Geld, dann werden die immobilien doch meist verschleudert ?
Hab ich eine chance das die Bank zusagt und für meine Bank den Rang frei macht .Der rest ist ja dann vom Verkäufer zu tilgen keine ahnung aber da hab ich ja nichts mit zutun .

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Na, ohne Zustimmung der Bank des Verkäufers kommt der Verkauf nicht zustande. Das wird zweifellos auch in irgendeinem Abschnitt Eures Kaufvertrags drinnestehen.
Man kann nun annehmen, daß die Bank glaubt, daß der Kaufpreis zu niedrig ist. Warum sollten sie sonst den Verkauf ablehnen? Ihr müsstet also entweder diese Bank überzeugen, daß ein höherer Kaufpreis unrealistisch ist, oder Euer Angebot erhöhen. Redet mal mit denen, um zu sehen, wo es klemmt.
LG

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Hallo,

warum kauft man ein Haus OHNE vorher ins Grundbuch zu schauen?
Es hätten genau diese Dinge dann VOR dem Notartermin besprochen werden können bzw. man hätte vorher mit der Bank gesprochen w.ie sich das mit der eingetrgenen Grundschuld verhält

Wenn das Objekt in Zwang geht, bekommt die Bank weniger Geld für das Haus und aber Verkäufer bleibt weiterhin Schuldner. Paßt nur auf, dass man euch die Schulden nicht aufdrücken will.

LG

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Eure Geschichte ist sehr abenteuerlich und mich wundert es, dass ein Notar diesen Verkauf überhaupt beurkundet hat.
Jedenfalls muss in dem Kaufvertrag, den Ihr ja unterschrieben habt drinstehen, in welcher Höhe und mit welchem Rang das Grundstück belastet ist. Ihr müsst also beim Kauf gewusst haben, dass der Kaufpreis die Grundschuld nicht ablöst. Warum habt Ihr dann trotzdem unterschrieben, ohne diesen Umstand vorab zu klären?
Überlicherweise regelt der Kaufvertrag im Detail, wer welche Belastungen des Grundstücks übernimmt bzw. gerade nicht übernimmt. Ihr solltet dringend einmal in den Vertrag sehen, was dort steht? Wer übernimmt die Grundschuld, die hier noch offen ist? Hat der Verkäufer sich verpflichtet, lastenfrei zu übereignen?
Ich hoffe für Euch, dass Ihr diese Dinge in einem Kaufvertrag hinreichend berücksichtigt habt, sonst könnte das eine sehr teuer Angelegenheit werden. Grundsätzlich ist es nicht das Problem des Verkäufers, wenn Ihr Eure Finanzierung nicht gesichert habt. Die Belastung war eingetragen und bekannt und wird überlicher Weise übernommen, wenn nicht etwas anderes geregelt wird (z.B. lastenfreie Übereignung). Ihr seid hier unglaublich schlecht beraten worden, denn es ist auch Aufgabe des Notars auf so ein Risiko hinzuweisen. In schlimmsten Fall könnte der Verkäufer Euch auf Zahlung in Anspruch nehmen und Euch dafür nur das mit der bestehenden Belastung völlig überschuldete Haus übereignen. Geht dringend mit dem Kaufvertrag zu einem Anwalt und lasst Euch beraten.

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Hallo,
der Makler sagte das da schulden sind die aber Kreditiert werden ,
und das widerholte der Makler auch vor dem Rechtanwalt wo wir den Notartermin hatten , Da dachten wir alles ist ok.
In unserem Vertrag steht,Der Vertragsgegenstand wird Verkauft unter Gewähr für den lastenfreien Besitz und Eigentumsübergang,soweit nicht Rechte ausdrücklich in diesem Vertrag übernommen werden oder die auf veranlassung der Käufer in das Grundbuch eingetragen werden.
Ja ich glaube uns kann doch nichts passieren ? der VK hat sich nicht an den Vertrag gehalten ? er wollte das Löschen lassen .
????????? ich hoffe es geht alles gut Gruß

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Na, es ist schon mal gut, dass die lastenfreie Übergabe geschuldet ist. Allerdings sollte der Kaufvertrag auch genau regeln, wer, was, wann an die Gläubigerbank des Verkäufers zahlt, also z.B. Grundschuld ist 200.000, Verkäufer zahlt 50.000 an seine Bank, Käufer zahlt danach an die Bank des Verkäufers (nicht an den Verkäufer) den Kaufpreis 150.000. Dann wird die Verkäufer-Grundschuld gelöscht und eure Bank stünde an erster Stelle. Das alles geht nur mit Zustimmung der Bank des Verkäufers und mit Zustimmung Eurer Bank und hätte unbedingt vorher geklärt werden müssen. Ohne die Zustimmung der Banken ist das Haus quasi unverkäuflich.
Es ist ein Glück, dass Eure Bank noch nicht gezahlt hat.
Durch die Beurkundung sind jetzt allerdings schon Notargebühren entstanden. Die trägt ja üblicherweise der Käufer. Auch hättet ihr ggf. Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer, der scheint aber ja nichts zu haben. Wenn ein Makler beteiligt war, könntet ihr auch versuchen dort Schadensersatz geltend zu machen. Wie gesagt, auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen.