Hallo zusammen,
ich frag jetzt einfach mal hier, vielleicht kann mir ja jemand ne Antwort geben.
Wir haben uns ein Haus gekauft, dass wir erst beziehen können, wenn der Mieter raus ist, da können wir ja auch erst kündigen, wenn wir im Grundbuch stehen.
Unsere Wohnung ist schon gekündigt zum 03.06.2010. Wir haben deshalb gekündigt, da wir hier schimmel haben und der Vermieter (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) nix macht.
Für die Übergangszeit komm ich bei meinen Eltern unter.
Jetzt zu meiner Frage. Wo muss ich mich dann anmelden? Bei meinen Eltern oder schon am neuen Wohnort?
Bei meinen Eltern werd ich so 2-3Monate bleiben.
Lg Maria
Wo anmelden?
Ich würd mich gar nicht ummelden, sonden einen Nachsendeantrag über den Übergangszeitraum machen.
Gruss
agostea
Der einzigste Haken, bis jetzt sind wir in der Hoffnung, dass der Mieter zeitig aus der Wohnung auszieht. Der hat aber 6 Monate Kündigungsfrist und mit Eigenbedarfskündigung kenn ich mich nicht wirklich aus, bzw. man kann da ja einiges falsch machen.
Also kann es im schlimmsten Fall sein, dass ich 6 Monate bei meinen Eltern bleiben muss, falls der Mieter die 6 Monate voll ausnutzt.
Ich denke, die Kündigungsregelung beschränkt sich seit neuestem nur noch auf 3 Monate?
Oh.... na dann hoffe ich mal, dass ihr einen "vernünftigen" Mieter habt. Denn Kündigungen wegen Eigenbedarf landen regelmäßig vor Gericht. Und dann kann es unter Umständen weitaus länger als 6 Monate dauern.
Das mit dem Ummelden, würde ich von der Reaktion des Mieters abhängig machen. Als erstes mal einen Nachsendeauftrag ausstellen.
Viel Glück
Ein bekannter hat 3 jahre gebraucht bis er die Mieter raushatte.....
nachsendeantrag würde ich nicht machen.da kommt nur mist bei raus.
meldet euch um..und zwr zu eurem nächsten wohnsitz.das sind deine letern.2-3 monate is ne lange zeit und es kann noch länger werden.
Wir haben uns ein Haus gekauft, dass wir erst beziehen können, wenn der Mieter raus ist, da können wir ja auch erst kündigen, wenn wir im Grundbuch stehen.
Dann wünsch ich dir mal mehr Glück mit dem Auszug der Mieter ,als wir damals hatten.
Ende Juni 99 wollten wir einziehen .Die Mieter sollten dann raus sein.
Ja,Pustekuchen. Im Oktober hatten wir sie dann mit Anwalt raus.
Hallo,
anmelden musst du dich da, wo dein gewöhnlicher Aufenthalt ist. Der ist für die Übergangszeit bei deinen Eltern, also hast du dich auch da anzumelden. Das ganze innerhalb sieben Tage nach Umzug.
Ich arbeite im Einwohnermeldeamt und daher weiß ich das.
LG Annette
Die Meldepflicht richtet sich nach dem örtlichen Meldegesetz.
In manchen Ländern braucht man sich nicht melden, wenn der Aufenthalt von vorneherein auf weniger als 3 monate befristet ist (z.B. NRW).