Kündigungsrecht bei Vermieterwechsel

Hallo Leute,

ich bin gerade am schauen und überlegen, werde aber von allem gefundenen nicht recht schlau.

Wie verhält es sich mit einer sofortigen Kündigung bei Eigentümerwechsel.

Hier mein Fall:

Das Haus in dem wir wohnen gehört einer älteren Dame, diese ist nun ins Pflegeheim gekommen, der Sohn hat es jetzt übernommen und beabsichtigt es auch zu verkaufen. Haben wir durch den Eigentümerwechsel jetzt ein kündigungsrecht? Laut Mietvertrag ist eine kündigung er ab 31.Mai möglich (schlossen den Mietvertrag auf 5 Jahre ab) und dann halt noch die drei Monate.

Haben jetzt aber schon ein Haus gefunden das wir kaufen, wäre ab Ende Juli frei.

Wie ist dabei jetzt die Sachlage oder eure Meinung?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

LG
Simone

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Nein, Du hast mit Sicherheit kein Sonderkündigungsrecht bei Vermieterwechsel. Warum auch ?

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Hi,

warum den nicht? Wenn jetzt die Miete erhöht werden würde, könnte ich auch kündigen.
Muss doch irgendwo was darüber stehen.

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Du hast einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen, der ist einzuhalten So ist das nun einmal. Über so etwas macht man sich vorher Gedanken. Du kannst ja fragen, ob Du aus dem Vertrag entlassen wirst.

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Hallo Simone,

es ändert sich nichts.

Der neue Eigentümer ( Vermieter ) erwirbt das Wohnhaus ja nicht leer sondern vermietet.

Gruß
Nobility

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Hallo,

wie "übernimmt" man denn eigentlich ein Haus ?

freundliche Grüsse Werner

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Hallo
habt ihr schonmal mit dem Sohn gesprochen, vielleicht ist es ihm ja recht dass ihr auszieht?
Meinen Schwiegereltern jedenfalls wäre es sehr recht gewesen wenn der Mieter freiwillig gegangen wäre und sie das Hause der Oma leerstehend verkaufen könnten.

nuckenack

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Hallo!

Unser Mietvertrag war auch auf 5 Jahre befristet, er endete am 31.12. und an dem Tag war das Haus auch leer. Wir mussten nicht kündigen. Steht das bei Euch wirklich so im Mietvertrag, dass Ihr erst nach dem Ablauf des Vertrags kündigen könnt?

Gruß

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hallo,

der neue eigentümer übernimmt den bestehenden mietvertrag. das heißt du hast kein sonderkündigungsrecht.

vielleicht hast du glück und es kauft jemand das haus und iwll selbst früher einziehen dann könntest du gute chancen haben vorab rauszukommen...

anderst denke ich aber eher nicht.

gruß

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Hallo Simone,

durch den Eigentümerwechsel hast Du kein Sonderkündigungsrecht, ABER...

Die Befristung Deines Mietvertrages ist nicht rechtens. Die anerkannte Höchstgrenze für Befristungen (und dann auch nur unter bestimmten UMständen) liegt bei 4 Jahren!

Du musst also nur die allgemeine Kündigungsfrist von 3 Monaten beachten.

LG, Sandra