Blumen angeblich zu nah gepflanzt... wie reagieren: Grundstücksgrenze

Hallo,

gestern sprach mich meine Nachbarin an, das ich die Blumen angeblich zu nah an den Zaun gepfllanzt habe.
Es handelt sich um 2 Lupinen und 1 Pfingstrosenstrauch. Ich müsse 50 cm Abstand halten.

Seit Jahrzehnten war unser Grundstück eine Wiese. Jetzt habe ich vor einiger Zeit einen kleinen Streifen freigebuddelt und diese 3 Stauden gesetzt, ca 30 cm vom Zaunfundament. Ca. 2 m breit ist das Beet.

Naja, eben habe ich sie ein bischen nach innen versetzt auf 50 cm, es sieht scheiße aus und wenn ich so weitermache, bekomme ich da nie einen kleinen Pflanzstreifen am Zaun entlang. Jetzt habe ich im Internet nachgesehen.

Lt. Internet darf ich in unserem Bundesland Niedersachsen mit 25 cm Grenzabstand bepflanzen, wenn es unter 120cm Höhe bleibt. Und das sind ja nur kleine Stauden, ich plane auch noch Rhabarber etc.

Ihre eigenen Himbeesträucher stehen direkt am Zaun zu uns und ihr Rittersporn etc. hängt bei uns durch den Zaun.

Ich wollte eigentlich noch Erdbeeren setzen, aber wenn ich da so viel Abstand halten soll, vergeht mir die Lust.....

Wie würdet ihr reagieren? Stumpf so weitermachen? Und die gesetzlichen Abstände (25 cm) einhalten? Auf den gewünschten halben Meter pfeifen?

Ich will auch keinen Streit, denn jetzt werden sie endlich mal den morschen Zaun austauschen, wo schon die Nägel rausgucken. Da habe ich bisher auch nichts gesagt, weil wir hier letztes Jahr gebaut haben und die schon ewig hier wohnen. Ich weiß nämlich auch, das denen das nicht unbedingt gefällt, das wir hier gebaut haben, denn die hätten unser Grundstück gern als Wiese zu ihrem Grundstück dazugenommen. Und seit ca. 1 Jahr wächst ebenfalls auf deren Seite ein Kirschbaum, ca 20 cm vom Zaun entfernt. Und mit deren Hühnergehege sind die auch nur 0,5 m vom Zaun entfernt, wenn überhaupt. :-[

LG Mary (die überlegt, die Pflanzen wieder in den Urzustand zurückzupflanzen....)

LG Mary

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Hallo!!

Also ich kenne auch die 50 cm Abstand die bei uns aber auch niemand einhält.

Dennoch wenn sie es von Dir fordern dann fordere auch das ihre auch 50 cm Abstand haben.
Gleiches Recht für alle. Und wenn sie es nicht machen warum sollst dann du??

Gruß

Dori

2

Hä? Wie dreist ist das denn? Sie selber pflanzt ihre Pflanzen dicht ran und verlangt aber vor dir, einen entsprechenden Abstand einzuhalten? Also wenn sie das von dir verlangt würde ich auch von ihr verlangen, ihre Pflanzen in entsprechendem Abstand zu umzupflanzen.

Manche Menschen....#klatsch

3

das bitte weise sie darauf hin, das sie ihre Pflanzen ja auch so dicht am Zaun hat und due dich an die Vorschirften mit den 25 cm hältst...

4

Hallo,
na, der guten Frau geht es wohl garnicht so sehr um die Pflanzen, sondern darum, dass ihr jetzt da wohnt, aber das ist deren Problem ...

Würde sie einmal freundlich darauf ansprechen, warum bei ihr denn ein anderer Grenzabstand gilt, schade, dass du das nicht sofort gefragt hast!

Die scheint aber kleinkariert zu sein, bei uns sieht man garnicht die Grenze zum Nachbarn - jedenfalls was schnell entfernbare eher niedrig bleibende Pflanzen (also keine Bäume) angeht, das nervt weder die noch uns, dass keiner den Mindestabstand eingehalten hat.

Gruß
Tri Tra Trullala

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Tja, die hätten eben gern das Grundstück gehabt...und jetzt haben sie eben direkte Nachbarn..

Aber da die Grundstücke ca. alle um die 3000 m2 haben, sehen wir uns nur selten. Ich bin froh, das die den Zaun tauschen. Wir haben zwei kleine Kinder und die haben in den letzten Monaten mehrere Latten abgerissen.

Allerdings ist der Zaun mind. 50-60 Jahre alt und das Holz morsch wie nasses Papier und ganz zerkrümelt. Meine Kinder gucken eben gern bei den Hühner am Zaun und fassen ihn eben an. Schon beim Anfassen fällt jede Latte ab und die rostigen Nägel schauen raus.

Ich werde die Pflanzen nachher wieder zurücksetzen. Basta. Und meine Erdbeeren davor, dann eine Steinreihe, fertig.

LG

6

Huhu,

ich kann natürlich definitiv keinen rechtlichen Rat geben, aber soweit ich weiß gibts es für Blumen und Stauden überhaupt keinen Mindestabstand.

Die Abstände sind nur für Bäume, Hecken, Sträucher und Wein- bzw. Hopfenstöcke maßgeblich, wie gesagt...soweit ich weiß.

Allerdings gibts es hinsichtlich der Beseitigung von Sträuchern eine Verjährungsfrist..ich weiß nicht wie lange, stehen die Sträucher etc. länger ( ich fürchte so wirds beim Bewuchs des Nachbargrundstücks sein) hat man keinen Anspruch mehr auf Beseitigung.

Dies ist alles allerdings auch Ländersache, von daher unterscheiden sich die genauen Angaben da sicherlich.

Wie gesagt ist das alles nur das was ich grad so im Kopf habe dazu und definitiv nichts verbindliches.



lg

Andrea

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Es lebe der Föderalismus. Das mit dem Grundstücksbewuchs ist Landesrecht, durchsetzt mit jeder Menge kommunaler Regelungswut. Konkret kann Dir nur Deine Gemeinde Auskunft geben, was bei Euch gilt (falls sie das selber wissen). Kann sein, dass die 25cm in ganz Niedersachsen gelten, jedoch nicht bei Euch, weil die Gemeinde in einer Satzung (meist mit einem schönen und eingängigen Namen wie Hausgarten- und Grünflächengestaltungssatzung) eine abweichende Regelung getroffen hat.

Blumen und ähnliches wie auch Erdbeeren sind davon allerdings in aller Regel nicht betroffen.

LG

8

hallo,
also in nrw ist das so, dass man bäume mindestens 50cm von der grundstücksgrenze setzen darf. und dann dürfen die eine höhe von 2m nicht überschreiten. blumen und stauden kannst du sogar direkt auf den zaun pflanzen, wenn es dir beliebt, da hat deine nachbarin gar nichts zu meckern ;-)
schau einfach ins nachbarschaftsgesetz für deine region und leg ihr vor, was du darfst und was nicht, dann soll sie sehen, wo sie bleibt.
denk aber dran, dass für die kommunen auch noch unterschiede gelten können. so ist hier zb. geregelt, dass die bäume nicht höher als zwei meter sein dürfen, allerdings ist es im nachbarort so, dass die bäume sogar nur 1,80m hoch sein dürfen.

lg
sacredheart(die solche nachbarn zum fressen gern hat ;-))