Schwierigkeiten beim Hauskauf - welche rechtliche Grundlage ist ...

... ein unterschriebener Kaufvertragsentwurf ?

Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage zum Hauskauf. Wir sind sehr an einem Haus interessiert. leider gestaltet sich der Kauf sehr schwierig, weil die Verkäufer sich lange Zeit nicht sicher waren, ob sie es überhaupt verkaufen. Nun ja, schließlich und endlich haben wir uns aber geeinigt. Also haben wir als Verkäufer den Vertrag beim Notar aufsetzen lassen. Wir haben dann diesen Entwurf zu viert (also beie Käufer und Verkäufer) unter uns besprochen, ob Änderungen vorgenommen werden sollen. Und dann haben wir alle 4 diesen Vertragsentwurf unterschrieben. Bei diesem Gespräch haben wir auch abgemacht, dass wir als Verkäufer damit sämtliche Finanzierungsanfragen anleiern werden und dass es so eigentlich kein Zurück mehr gibt. Alle waren einverstanden. Nun habe ich die Zusagen der Bank und wollte mit der Verkäuferin den Notartermin absprechen. Dabei hat sie mir berichtet, dass sich eventuell doch noch eine Geldquelle aufgetan hat und sie das Haus doch nicht verkaufen kann und will. Nun meine Frage: Auch wenn der tatsächliche Vertrag noch nicht unterschrieben ist... gilt der unterschriebene Entwurf zumindest als Willenserklärung ? Es ist ja schriftlich festgehalten, dass sie mit dem Kaufvertrag so einverstanden ist... Würde mich mal interessieren, denn wir möchten ungern - falls es denn nicht zur Unterschrift kommt - auf den schon angefallenen Kosten für den Notar etc. sitzenbleiben. Natürlich hoffen wir, dass es zum Verkauf kommt, denn das Haus ist einfach unser Traumhaus ....

LG Steffi

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Der Kaufvertrag ist natürlich mangels notarieller Beurkundung noch nicht zustandegekommen.

Ihr habt aber sehr gute Chancen die Kosten ersetzt zu bekommen die Euch aufgrund der Zusage des Verkaufs entstanden sind (inbesondere die Notarkosten), da bereits durch die Vertragverhandlungen ein Schuldverhältnis entstanden ist. Früher war diese Schadensersatzpflicht durch Rechtsprechung existent (c.i.c.). Heute ist dies in 311 BGB (i.V.m. ein paar anderen §§) geregelt.






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Hey, super ! Das ist eine wirklich tolle Antwort ! Habe gleich mal im BGB nachgeschaut. Ich danke Dir herzlich. Das lässt mich zumindest etwas beruhigter schlafen ( auch wenn ich mich natürlich mehr freuen würde, wenn der Vertrag nächste Woche doch zustande kommen würde ).

Vielen lieben Dank und ein schönes Restwochenende !

Liebe Grüße

Steffi

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Hi Steffi!
Wenn ich das richtig verstehe wollt ihr ein Haus mit Grundstück erwerben? Das würde ja heißen, dass ein Vorvertrag, die gleiche Form haben muss wie der "richtige" Vertrag, sprich auch der Vorvertrag muss notariell beglaubigt sein. Ist dass denn so?
Ich habe Dich so verstanden, dass ihr das quasi unter Euch ausgemacht habt (wenn auch mit einem Papier, dass ein Notar aufgesetzt hat).
Wenn die erforderliche Form nicht vorliegt, gehst Du leer aus.
LG