Schreckens-Nachbarn in Eigentumswohnung

Hallo,

was kann man ich machen?

Ich bin Vermieterin und die Nachbarn machen meinem Mieter das Leben schwer. Inzwischen notieren sie schon, wann er nachts aufs Klo geht, um es ihm am nächsten Tag vorzuwerfen (weil er angeblich so viel Lärm mit der Klospülung macht).

Sie muckieren sich darüber, wenn er kocht und lauern ihm im Treppenhaus auf, um ihm das Kochen mit Zwiebeln und Knoblauch zu untersagen.

Eigentlich ist es lächerlich, aber die Nachbarn sind zwei ältere Damen, die nichts am Tag zu tun haben und sich aneinander hochschaukeln und die man mit "vernünftig" reden, auch nicht erreichen kann.

Das größte Problem ist, dass die Nachbarn Eigentümer sind und ich natürlich nicht möchte, dass mein Mieter auszieht. Es wäre dann übrigens der Dritte, der wegen dieser Nachbarn auszieht (alle halten es etwa 1 Jahr aus).

Ich bin auch rechtsschutzversichert, aber sind das Gründe für einen Rechtsstreit und was kann das bringen (denn rausklagen kann ich sie ja nicht).

Über Meinungen wäre ich dankbar.

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Hallo,

das ist wirklich die Hölle.

ich war einmal in einer ähnlichen Situation als Mieter.
Auf Grund der Erlebnisse dort kam für mich dann auch nur ein freistehendes EFH in Frage.

Bei uns war es so, das wir von einem wirklich extrem kranken Mann komplett terrorisiert worden sind. Das gipfelte darin das am dritten Geburtstag meiner Tochter die Polizei vor der Tür stand, er hatte tatsächlich wegen dem Lärm von 3 Kindern die Polizei gerufen.
Sonstige Aktionen waren das unsere Autos ständig neue Kratzer hatten und oft Luft in den reifen fehlte.

Wir sind damals nicht gegen den Mann angekommen und schweren Herzens nach 9 Monaten wieder ausgezogen.

Wünsche dir viel Glück

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Du solltest es bei der nächsten Eigentümerversammlung thematisieren. Die werten Damen vergessen scheinbar, dass den Mietern die gleichen Rechte zustehen wie den Eigentümern, in deren Wohnung sie leben bzw. meinen diese, sich alles erlauben zu können. Unschön. Aber dagen bist du machtlos. Wird wohl wieder nur bei einem Jahr bleiben.:-(

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Erkundige Dich doch, ob Du bzw. Deine Mieter Unterlassungsansprüche gegen die Belästigungen der Damen geltend machen können.

Theoretisch kann man sogar darüber spekulieren, ob ein Vermieter seine potentiellen Mieter über sehr schikanierende Nachbarn aufklären muss. Urteile gibt es dazu zwar wohl nicht aber rechtlich vollkommen abwegig ist es nicht.

Zitat:
Urteile zur Aufklärungspflicht des Vermieters über besonders schikanöses Verhalten von Nachbarn liegen uns nicht vor. In der Fachliteratur wird aber eine solche Pflicht in Ausnahmefällen bejaht. Bei Verletzung von Offenbarungspflichten könnten eine Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung oder eine fristlose Kündigung und ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen.

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Hallo,

das lese ich ja nicht sehr gern #schock, denn ich bin ja die Vermieterin.

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Das ist mir klar.

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber m.E. doch sehr gering. Da müsste es sich wohl schon um ganz schlimme Exemplare von Nachbarn handeln (die schon mehrere Mieter rausgemobbt haben), Du einen Mieter haben der weiß, dass eventuell etwas juristsich möglich ist und einen Richter finden, der sich den Schuh anzieht dem Mieter Schadensersatz zuzubilligen.

Und selbst wenn das alles zutrifft würde dann ja auch ein Schadensersatzanspruch deinerseits gegen die Nachbarn in Frage kommen.

Also kein Grund zur Panik.

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Das Erste, was mir jetzt einfällt, ist das Wort "geschäftsschädigend".
Diese Damen schädigen dich ja nachweislich, wenn Mieter immer nur ein Jahr in der Wohnung wohnen und dann wegen der Damen ausziehen.

Andere Möglichkeit wäre, das Eigentumsrecht mit zustimmung der anderen Wohnungseigentümer auf der nächsten versammlung zu entziehen. Ka ob das wirklich realisierbar wäre.

Wenn die Frauen wirklich jeden Mieter so mobben ist dieses Urteil hier ganz interessant:
http://diewohnungseigentuemer.de/?p=453

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#danke für das Urteil. Ich werde es den Damen zukommen lassen und hoffe, dass das etwas bewirkt.
Das mit dem Eigentumsrecht entziehen halte ich für utopisch.

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... ist es auch! Dafür müsste man 15 Jahre kein Wohngeld bezahlen, oder soetwas in dem Kaliber.

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Hallo,

such die mit google das Urteil:

Oberlandesgericht Köln; Beschluss vom 06.02.2006 [Aktenzeichen: 16 Wx 197/05]

Druck es aus, und schreib ein paar Zeilen dazu, das wirkt Wunder.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo Werner,

... ist schon ausgedruckt und im Umschlag.

#dankeVielen Dank!!!

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Da das OLG auch auf § 1004 BGB abgestellt hat, müsstest du gegen deine netten WEG-Omis nicht nur einen etwaigen Schadensersatzanspruch (mit dem man prima drohen kann, wobei rüstige Rentnerinnen oft auch sofort einen unterbegabten WInkeladvokaten aus dem Hut zaubern können), sondern in der Tat auch einen Unterlassungsanspruch haben.

Viel Erfolg dabei und liebe Grüße
Merle (die dooooofe, querulatorische, kleinkarierte, Erbsenzähler-Nachbarn am liebsten auf den Mond schießen würde)

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Hast Du schon mal an ein Mediationsverfahren gedacht ?

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Hallo,

ich wußte gar nicht, was das ist ;-).

Nachdem ich gegoogelt habe, glaube ich nicht, dass es das Richtige für die Situation ist, denn man muß sich ja nicht wirklich einigen.

Ich bin mir sehr sicher, dass meine Mieterin ein ganz normaler Mensch mit ganz normalen Umgangsformen ist. Der in seiner Wohnung kocht, lacht, telefoniert und aufs Klo geht. Und wenn das von den Hausbewohnerinnen als Störung empfunden wird, liegen nur sie falsch. Da muß man sich nicht entgegenkommen.

Vielen Dank trotzdem für deine Antwort.