Haus gekauft und nun schon Anwaltsärger

Hallo,

ich hatte vor ein paar Tagen schon gepostet, dass unsere neue Nachbarin bei uns Schadensansprüche für einen alten Schaden stellt, für den eigentlich der Voreigentümer unseres Hauses verantwortlich ist.

Nun war sie ja erst ganz freundlich, wir haben uns umgehend mit der Versicherung in Verbindung gesetzt die aber natürlich sagt, dass ein Folgeschaden von März nicht von ihr übernommen wird, da wir das Haus ja erst ab November haben. So steht es auch in unserem Kaufvertrag und auch die Versicherung des Voreigentümers weiß bescheid und prüft im Moment den Sachverhalt! Sie warten jedoch auf Fotos der Nachbarin, auf denen man den Schaden sehen kann.

Die gute Nachbarin kann sich aber keine 4 (!!!!) Tage gedulden (die Fotos hat sie noch nicht eingereicht bei der Versicherung) und nun hatten wir gestern ein Anwaltsschreiben im Briefkasten, wir sollen unsere Terasse entfernen, IHRE Außenwand abdichten und dauerhaft gegen Regen schützen #klatsch und das alles bis Weihnachten #niko klar !!! achja und die alten Schäden natürlich auch beseitigen binnen einer Woche (ihre vermietete Wohnung ist verschimmelt und sie gibt der Terrasse die Schuld- ein Gutachten gibt es nicht es kann also genauso gut auch ihr Toaster sein, der da Wasser in die Wand laufen lässt)

Da freut man sich doch jetzt schon auf die Nachbarschaft #augen

Nun müssen wir zum Anwalt und sowohl der dämlichen Zicke einhalt gebieten als auch unseren Verkäufer ordentlich zur Rechenschaft ziehen, da uns dieser Sachverhalt - der ja nun seit ca. März besteht und sich im August schon hochgeschaukelt hat mit Gutachten, verheimlicht wurde... super !!!

Die gute Dame hat selber keine Gebäudeversicherung und nun nervt sie uns ... sowas hab ich ja gern :-[

Erdbeerschnee die keine Lust mehr hat #schmoll

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Ganz ehrlich?
Ich würde sehen, dass ich das Haus wieder loswerde. Mit der Nachbarin werdet ihr keine ruhige Minute mehr haben.

Gruß
Sandra, die aus diesem Grunde (und einige andere) im Leben nicht irgendwo ein Haus kaufen oder bauen würde... :-)

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naja, wir habenz.B, nicht "irgendwo" gebaut, sondern das Neubaugebit gegeüber von uns, wo wir schon 6 Jahre glücklich zur Miete gewohnt haben. Und alle Nachbarn super nett sind und wir uns bis heut noch TOP verstehen.
Und was soll ich sagen, Luftlinie 100 m und es herrscht Krieg wo wir jetzt wohnen. #schwitz wir würden auch verkaufen aber leider ist es oftmals nur unter Wertminderung möglich, die nächsten 6 jahre dürfen wir noch nicht vermieten oder mit einem erhöhten Aufpreis , das es sich gar nicht mehr lohnt....Haben Einheimischen Baugrund den wir minimal günstiger bekommen haben aber das läßt sich die Gemeinde mit Klauselverträgen natürlich so einiges verbieten.

Grüße
Lisa

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Hä? Wer soll wen getäuscht haben? Die Nachbarin hat arglistig getäuscht??? #kratz
Der Kaufvertrag wurde geschlossen zwischen früherem Eigentümer und jetzigem Eigentümer! Oder meinst Du eher, dass der frühere Eigentümer arglistig über die mieseralbe Nachbarschaft getäuscht hat?#kratz

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Ich bezweifle, dass der Verkäufer darüber Auskunft geben muss. Was anderes wäre, wenn der Verkäufer gelogen hat, als die Frage nach der Nachbarschaft kam.

Aber das zu beweisen dürfte schwer werden.

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ich hatte vor ein paar Tagen schon gepostet, dass unsere neue Nachbarin bei uns Schadensansprüche für einen alten Schaden stellt, für den eigentlich der Voreigentümer unseres Hauses verantwortlich ist.
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Dann wird das auch eine Sache zwischen den beiden bleiben.

Das problem ist nur, daß im Falle einer Beurteilung eure Terrasse ein problem sein kann.Damit seid ihr dann ja auch betroffen.

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Die gute Nachbarin kann sich aber keine 4 (!!!!) Tage gedulden (die Fotos hat sie noch nicht eingereicht bei der Versicherung) und nun hatten wir gestern ein Anwaltsschreiben im Briefkasten, wir sollen unsere Terasse entfernen, IHRE Außenwand abdichten und dauerhaft gegen Regen schützen #klatsch und das alles bis Weihnachten #niko klar !!! achja und die alten Schäden natürlich auch beseitigen binnen einer Woche

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Ich würde erstmal kontern.

An deiner Stelle würde ich mich mit dem Vorbesitzer zusammen setzen, einen fähigen Anwalt für Baurecht nehmen und erstmal die Verantwortlichkeiten klären.

Betroffen seid ihr, weil es eure Terrasse ist.
Dann stellt sich die Frage, welche Maßnahmen überhaupt getroffen werden müssen und wer sie zahlen muß.
Vorher würde ich gar nicts machen, laß sie doch klagen.

Ohne Gutachten sowieso nicht, da kann jeder Anwalt alles mögliche schreiben, interessiert doch gar nicht.

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Wir wussten ja, dass die Nachbarin "schwierig" sei - das wurde uns nicht verschwiegen... wohl aber ein Gutachten aus August, in dem es heißt, dass dieser Anbau nicht Sachgemäß abgebaut worden ist ... und DAS ist nun der Grund, warum die Nachbarin feuchte Wände hat und wir nun leider auch, haben wir aber erst heute bei sehr genauem hinschauen gesehen und es ist nur eine 5 cm große Stelle ohne Schimmel.

Trotzdem ... ein Anwalt wird besucht und ein Gutachter wird auch kommen müssen... und dann muss der Mist behoben werden und ich werde schon darauf bestehen, dass das der Voreigentümer machen muss, weil uns das eben verschwiegen worden ist mit dem "unsachgemäß entfernten Anbau" !!!

Achja... es ist WE und da können wir nun eh nix machen... aber die Nachbarin hat trotzdem nen Knall und der Hammer -> sie war bei uns auf dem Grundstück und hat in unserer Terrasse gewühlt und den Untergrund "aufgebuddelt" um zu sehen, was da nun los sei ! Das geht doch auch gar nicht! Vor allem hat sie unsere Telefonnummer wenn sie also so was machen will, kann sie ja wohl vorher bescheid sagen und nicht einfach etwas an UNSEREN Sachen machen :-[

Das kann noch heiter werden #rofl

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das ist ja wohl die Oberfrechheit! Die hat gar nix auf eurem Grundstück zu suchen. Das ist ja Hausfriedensbruch.... - gilt auch bei Garten :-) Jedenfalls "umfriedeter Bereich"

Ansosnten würd ich mir das GUtachten sparen, falls ihr es selbst bezahlen müsst. Denn wenn die Gute klagt, muss sowieso ein gerichtliches Gutachten eingeholt werden.

Anders, wenn ihr es selbst braucht, um mit dem Voreigentümer zu verhandeln bzw. den am Schlawittchen zu packen. Oder aber die Versicherung eh ein Gutachten einholen will.

allerdings hört es sich leider ziemlich pausibel an, dass eine nicht ordnungsgemäße Terrasse einen Feuchteschaden hervorrft!

Du ARME!!! Aber lass dir Weihnachten nicht verderben und nicht zu viel aufregen.

Viele Grüße,
M

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Ich kenne micht etwas aus - zum Thema Baurecht - und ich habe dir bereits geantwortet, dass du dir einen guten Anwalt für Baurecht suchen sollst. Etwas anderes bringt dich in dieser Sache nicht weiter.

Ob der verschwiegende Mangel dich allerdings dazu berechtigt, den Kauffertrag zu wandeln - wage ich zu bezweifeln. Evtl. kann der Anwalt eine Minderung herbeiführen.

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Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt - oder wie ist das?

Bei solchen Nachbarn brauchst du echt keine Feinde mehr. Die wird es jetzt bei euch probieren, ihren Schaden beseitigen zu lassen. Ich würde ihr anwaltlich volle Breitseite geben, damit sie gar nicht erst auf den schwachen Gedanken kommt, euch weiter zu tyrannisieren.

Die große Frage ist ja, wer da in der Beweispflicht ist. Wenn sie euch beweisen muss, dass ihr den Schaden verursacht habt, würde ich ihr das sagen und mich zurück lehnen. Ohne Gutachten (gibt es für den Baubereich eine Art DEKRA?) würde ich mich komplett weigern, irgendwas zu tun.

Ich kenne aber die Rechtslage nicht genau.