Ärger mit altem Vermieter- Rechnung erhalten für angebliche Schäden

Hallo,

vielleicht kennt sich hier jemand rechtlich mit dem Thema aus.

Wir sind zum 1.10.2011 aus unserer Mietwohnung ausgezogen,haben nun Ärger da unsere Vermieter uns weder Nebenkostenguthaben noch Kaution auszahlen wollen.

Angeblich haben Sie Mängel festgestellt,die Sie uns nun in Rechnung stellen wollen.

Ich muss dazu sagen,dass wir dort über privat (mit den Vermietern auf demselben Grundstück)gewohnt haben und seit fast 1,5Jahren zerstritten waren mit den Vermietern da Wasserschäden und undichte Fenster trotz Fristsetzung nicht behoben werden wollten.
Die Vermieter sind eigentlich auch nur "Verwalter",der Hauptvermieter ist der Vater der Verwalterin und an den haben wir uns dann gewandt und erst dann wurde der Schaden schnell behoben und unsere Vermieter haben von ihm eins auf den Deckel bekommen.Seitdem versuchten sie mit aller Macht uns schlecht zu machen und raus zu bekommen aus der Wohnung....selbst unseren müll haben sie durchsucht um zu schauen ob wir richtig trennen....

So nun haben sie folgende "Mängel"entdeckt (da wir mit Ihnen nicht mehr kommunizieren konnten gab es keine gemeinsame Wohnungsübergabe bei Auszug):

-wir haben im Bad 15 Bohrlöcher mit Dübeln hinterlassen (für Schränke,Spiegelschrank,
handtuchhalter) und nun müssen sie angeblich das KOMPLETTE Bad neu fliesen da die fliesen die jetzt drin sind wohl nicht mehr zu kaufen sind!:-[
wir sind auch laut vertrag nicht zu schönheitsreparaturen verpflichtet.

- wir haben nach einzug privat fußleisten gekauft und diese bei auszug wieder mitgenommen.jetzt wollen sie 120euro für neue leisten haben!#kratz

- der bodenbelag im Kinderzimmer (ein Korkfußboden aus den 70ern)war bereits bei einzug durch den damaligen vormieter beschädigt und knarkste sehr.zusammen mit unserem vermieter/verwalter haben wir nach Absprache in die Bodenplatten große Schrauben gemacht wodurch das Knarksen reduziert wurde.wir hatten dann auch trittschalldämmung und teppich drüber,was wir bei auszug rausgemacht haben wieder.
nun wollen sie den boden komplett neu machen (12qm)da er durch die schrauben total zerstört sei und wir keine genehmigung dafür eingeholt hätten.ähm,der vermieter war selbst dabei und hat es uns sogar vorgeschlagen!!wir habens nur leider nicht schriftlich.
der neue boden soll 300euro kosten!

-dann haben wir bei auszug unseren Duschkopf mitgenommen,da wir den erst neu gekauft hatten (hatte über 20euro gekostet).nun stellen sie uns 10euro für einen neuen duschkopf in rchnung.dabei haben wir den duschkopf der bei einzug drin war auch aus eigener tasche getauscht da er durch das stark kalkhaltige wasser defekt war.

Ist das alles rechtens??

Unsere Nebenostenabrechnung haben wir auch erhalten,da ergibt sich ein Guthaben von 200Euro.
Nun weigern sie sich aber uns dies auszubezahlen bis das mit den Mängeln geklärt ist-sie wolln wegen den Mängeln eine Stellungnahme von uns vorher wird nix gezahlt.

aber die nebenkosten laufen doch separat oder?dafür sind wir ja schließlich in vorkasse getreten.

wir werden nun unsere rechtschutzversicherung kontaktieren,da man privat mit den leuten nicht vernünftig reden kann.aber vielleicht weiß ja jemand von euch schonmal vorab was darüber und kann uns tipps geben oder eigene erfahrungen mitteilen.

vielen dank schonmal im vorraus!!!

lg
susanne

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In Kacheln bohren ist immer scheiße. Wenn ihr 15 Löcher in Kacheln gebohrt habt, dann kann ich den Ärger verstehen.

Fußleisten: wo sind die Fußleisten, die bei eurem Einzug drin waren?

Duschkopf: wo ist der Duschkopf, der bei eurem Einzug drin war?

Falls diese Sachen vorhanden waren und von euch nicht beanstandet wurden, so müssen diese bei eurem Auszug natürlich auch vorhanden sein.

Aber du hast ne Rechtsschutzversicherung. Die wird euch da sicher weiterhelfen.

Alles Gute

Salat

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hi,

haben überwiegend versucht in die fugen zu bohren,war aber nicht immer möglich.hab eben aber was im netz gefunden,da gibts ein urteil das bohren in fliesen erlaubt ist und die löcher nur entfernt werden müssen wenn es ausdrücklich im mietvertrag steht.und mal ganz ehrlich,der nachmieter wird sich doch wohl auch schränke hinhängen und ein spiegel??die können doch nicht wegen der paar löcher das ganze bad neu machen lassen und dann macht der neue mieter wieder löcher rein???nein,ich glaube es ist schikane weil sie uns die kaution nicht zahlen wollen.

der duschkopf wurde entsorgt,das wussten sie aber auch,der war ja auch defekt

bei einzug waren keine leisten drin

lg
susanne

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Hi,

was das Bad betrifft kenne ich mich nicht aus, aber ich habe es soweit irgendwie möglich in Mietwohnungen immer vermieden Löcher in geflieste Wände zu bohren. Habe dann lieber mit Standschränken und Saugnäpfen gearbeitet.

Ich würde auf jeden Fall schriftlich per Einschreiben meine Stellungnahme abgeben (in CC an den Vermieter!).

Den Duschkopf müsst ihr mMn bezahlen (einen Duschkopf für 20-30€ hätte ich aber auch nicht mitgenommen oder eben einen billigen drangemacht beim Auszug), da beim Einzug ein Duschkopf vorhanden war (wenn auch aus eurer Sicht defekt / unbrauchbar).

Wenn keine Leisten drin waren, dann haben sie auch kein recht jetzt dafür Kosten geltend zu machen. Die Frage ist nur: gibt es Fotos vom Einzug / ein Übernahmeprotokoll vom Einzug in dem das festgehalten ist? Evtl. reicht als Alternative auch die Rechnung der Fußleisten, um nachzuweisen, dass ihr die aus eigene Kosten angebracht habt.

Boden im Zimmer: da würde ich es vermut einfach drauf ankommen lassen, aber der Darstellung der Verwalter widersprechen und richtig stellen. gibt es hier evtl Fotos vom Einzug?

Aber auch generell: Der Vermieter darf Kaution und NK-Guthaben (da bin ich nicht 100% sicher) einbehalten, wenn Mängel bestehen. Ebenfalls ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Abrechnung sofort nach Auszug zu machen - ich habe manchmal 1 Jahr gewartet bis die reg. Abrechnung erfolgte!

Was für mich auch nicht nachvollziehbar ist:
Wenn es doch eh schon Probleme mit den Verwaltern gab - wie könnt ihr dann ohne Wohnungsübergabeprotokoll ausziehen? Ich hätte mich dazu mit entsprechender Begründung an den Vermieter gewandt, um mich abzusichern.

Gruß
Kim

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Bohrlöcher in Fliesen sind immer so eine Sache. Wenn es irgendwie Möglich ist, sollten die Fliesen natürlich unbeschädigt bleiben. Weißt du, was das kostet ein Bad neu machen zu lassen? Stell dir mal vor, da wohnen 3 Familien nacheinander und jeder bohrt Löcher in die Fliesen. Das würd ich auch nicht toll finden. Es kann durchaus darauf ankommen, wieviele Löcher in den Fliesen sind und wieviele ihr geschafft habt in die Fugen zu setzen (da wo sie hingehören). Sind die Fliesen durch das Bohren sonst beschädigt worden? Gesprungen in der Glasur zum Beispiel? Kann ebenfalls ausschlaggebend sein.

Wenn ihr eingezogen seid und ein Duschkopf da war, dann muss auch bei Auszug einer vorhanden sein. Ihr hättet entweder den alten aufbewahren und anbauen müssen oder den neuen dranlassen.

Die Leisten können euch natürlich nicht in Rechnung gestellt werden, wenn bei Einzug keine vorhanden waren. Dann müsst ihr auch nicht mit Leisten übergeben.

Beim Fußboden hab ich keinen blassen Schimmer

lg

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erstmal danke für eure antworten!

wegen dem bad,es waren nur 15löcher von uns,vom vormieter waren schon ein paar drin,die aber auch nicht beanstandet werden.und auch nur auf einer Wand,da halt wo man spiegel usw anbringt.

nur es kann doch nicht sein,dass wir jetzt das ganze bad bezahlen sollen???wir sind auch laut mietvertrag zu keinen schönheitsreparaturen verpflichtet und bohren ist auch nicht verboten wurden.

ja das mit der übergabe ist blöd gelaufen muss ich zugeben,wir hätten drauf bestehen sollen.aber ehrlich gesagt,wir hatten nur noch ärger mit denen,er hat sogar mein kind beschimpft als es im hof spielte ohne grund....ständig waren wir an allem schuld.als unsere nachbarin windeln in den gelben sack tat,waren sofort wir es weil wir ja nicht richtig trennen können,sind ja ossis und die können das nicht!
so waren wir nur noch froh da raus zu sein,haben alles besenrein hinterlassen,teppiche usw entfernt wie abgesprochen,schlüssel abgegeben.und jetzt noch sowas.

den duschkopf bezahle ich denen von mir aus.
wegen dem boden bin ich mal auf die antwort der rechtsabteilung gespannt,da er ja schon beschädigt war,dafür gibts auch zeugen.ein protokoll bei einzug wurde auch nicht gemacht,leider.

im nachhinein ärgert es mich natürlich,dass wir so leichtsinnig waren und es nicht schriftlich festgehalten haben.im vertrag wurde von vermieterseite nur festgehalten,dass wir für schäden die unsere katzen machen selbst aufkommen müssen und dass wir im Flur selbst eine Tür einbauen (der Flur war in 2 bereiche unterteilt und wir haben eine tür eingebaut da es sonst so kalt war im winter) die auch drin geblieben ist.
und einen neuen fliesenspiegel in der küche haben wir angebracht,das steht auch im vertrag,da uns der alte nicht gefiel,haben wir auch alles selber gemacht und bezahlt und auch so gelassen ist ja klar.

wir hatten uns ja auch immer super mit denen verstanden,eben bis der wasserscaden im KiZi auftrat,da der Kaminschacht undicht war vom Dach her und sie es ewig rausgeschoben haben das machen zu lassen.und als wir uns dann an den hauptvermieter gewendet haben fing der ärger an.er sagte dann zu uns: "ich rede erst wieder mit euch wenn ihr ausgezogen seid".

naja hinterher ist man leider schlauer.in unserer neuen wohnung jetzt haben wir ein protokoll erstellt wo alles drin steht und wir halten auch alles shriftlich fest und heben alle belege auf,man kann ja nie wissen.

lg
susanne

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achso kaputt ist keine fliese,haben auch fotos bei auszug von allen räumen gemacht.

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Hi,

na, das mit den Fotos ist doch #pro - so habt ihr wenigsten einen dokumentierten Ist-Zustand bei Auszug.

Drücke euch die Daumen, dass es sich trotz allem noch vernünftig regeln lässt.

Gruß
Kim

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Stellt der Vermieter ein Bad zur Verfügung, dass außer den reinen Sanitärgegenständen keine weiteren Ausstattungsgegenstände enthält, ist es nicht als vertragswidrig anzusehen, wenn der Mieter selbst die notwendigen Gegenstände anbringt und dabei etliche Löcher bohren muss.

Das Bohren von Dübellöchern stellt grundsätzlich einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar. Darf halt nicht übertrieben sein.

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http://www.rechtsindex.de/mietrecht/1813-sind-32-bohrloecher-vom-mieter-im-badezimmer-zuviel

Die Leisten dürften wohl Eure sein.

Wenn bei Einzug ein Duschkopf vorhanden war, muss bei Auszug auch wieder einer her.
Notfalls kann man den alten aufbewahren und bei Auszug wieder dranschrauben.

Streitpunkt könnte der Boden werden, wenn sich niemand mehr an die Abmachung erinnert... Wie durch die Schrauben Kratzer entstehen sollen, wenn diese im Boden verschraubt sind, kann ich nicht nachvollziehen.

Gibt es ein Mängelprotokoll bei Einzug?

Die Nebenkosten haben mit der Kaution nichts zu tun.
Kaution muss der Vermieter verzinsen, wird oftmals nicht gemacht.

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hallo,

danke für deine antwort!

haben gestern mit dem anwalt tel.,er hat dann auch unsere vermieter kontaktiert,die sind aber nicht bereit es über einen anwalt zu klären.ich habe jetzt zu dem Mängelprotokoll eine Stellungnahme geschrieben.

Ja den Duschkopf werd ich denen bezahlen,hätten den alten aufheben müssen.

der anwalt meinte aber auch,dass mit dem bad ist quatsch,denn 15löcher sind im rahmen,zumal gut die hälfte in den fugen sind.war nur leider nicht komplett möglich,da die fliesen so groß waren und die abstände nicht gepasst hätten...

ne kratzer sind nicht im boden,er soll durch die schraublöcher zerstört sein.aber die haben wir zusammen mit dem verwalter reingemacht,er hat dies auch bei uns im wohnzimmer gemacht,um das laute knarksen zu reduzieren.da wir ja eh teppich drüber hatten,meinte er,es sei ja egal wie es darunter aussieht...ja und nun weiß er nix mehr davon...

bei einzug hab es auch kein protokoll.der anwalt meinte,dass sei sogar unser vorteil,da die vermieter in der beweispflicht stehen.der boden war bei einzug ohne die schrauben,aber er hatte tiefe dellen,da laut verwalter der damalige vormieter darauf gesprungen ist um die unteren mieter zu provozieren...

also ich bin auch der meinung,die nebenkosten müssen sie uns zahlen,egal was da mit den mängeln jetzt rauskommt.
verzinst ist die kaution auch nicht.

lg
susanne

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danke auch noch für die seite!die ist sehr gut.
habe grad auch noch was gefunden wegen wohnungsrückgabe ohne protokoll!

Und zwar muss der Vermieter eine Verschlechterung der Wohnung beweisen,der Mieter darf die Schlüssel auch ohne Übergabeprotokll abgeben ohne dadurch benachteiligt zu werden.
Lehnt der Vermieter es ab,ein Protokoll zu erstellen oder zu unterschreiben,ist er in der Beweispflicht,was durch das Nichtanwesensein bei Auszug erschwert ist....

unsere verwalter waren vor auszug mehrfach bei uns,um kleine Formalitäten (bzgl Nebenkosten von Juli-Sep und Abzug von der Kaution pro angefangener verspäteter Auszugswoche->sind am 1.10.erst ausgezogen,da die neue wohnung erst da frei wurde,und mussten danach die alte wohnung auch noch säubern,sodass wir für die 1.okt.woche geld von der kaution abgezogen bekamen)zu klären,sie haben aber nichts erwähnt von übergabe o.ä. und waren am tag unseres auszugs auch nicht persönlich da,sodass wir später nur die schlüssel abgegebn haben

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Aua, Fussleisten und Duschkopf to go#schock

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#kratz
fussleisten to go???

sorry aber das waren unsere!

duschkopf ok,unser fehler.

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Hi Susanne,

wegen dem Bohrlöchern: Habt Ihr die nicht verspachtelt? Normalerweise verspachtelt man Bohrlöcher......Ansonsten ist es natürlich Quatsch, dass der Vermieter neu fliesen will, das kanner gerne machen, aber sicher nicht auf Eure Kosten.

Wenn keine Leisten drin waren, müßt Ihr auch keine ersetzen!

Wenn der Duschkopf kaputt war und Ihr selbst einen neuen gekauft habt, so hätte ich diesen Duschkopf dringelassen (was sind schon 20 Euro!), aber verpflichtet ward Ihr dazu sicher nicht.

Wenn der Korkfußboden schon bei Einzug kaputt war und die Schrauben abgesprochen ware, so habt Ihr auch da nichts zu befürchten. Selbst wenn nichts schriftlich abgemacht war, so kann er ja wohl nicht erwarten, dass Ihr für einen uralten Boden Ersatz zahlt. Der Vermieter ist sowieso verpflichtet, ab und an zu renovieren!

Ich würde allerdings mit dem ganzen Schreiben zum Mieterverein gehen.

LG, Anja

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hi,

bohrlöcher müssen nur verspachtelt werden,wenn im Mietvertrag die Pflicht zu Schönheitsreparaturen bei Auszug festgehalten wurde,ist bei uns nicht der Fall und der Vormieter hatte dies auch nicht gemacht,in keinem Raum.Und es ist ja auch keine Fliese kaputt und der neue Mieter wird sich sicher auch Schränke und Spiegel hinhängen.

ja mit dem boden hoff ich das wir damit durchkommen,es war ja nur mündlich abgesprochen und der verwalter war mit anwsend und hat uns sogar dabei geholfen.

der boden ist auch schon über 30jahre,der anwalt sagte noch was,wenn böden vor einzug schon älter als 4jahre sind,hat der vermieter kein anrecht die kosten für neuen boden auf die mieter umzulegen,da der wertverlust schon zu groß sei.und die schrauben waren ja abgesprochen.

der anwalt kümmert sich jetzt und mal sehen wie es ausgeht.
habe eine stellungnahme zu dem schreiben abgeschickt,den duschkopf ersetze ich denen,war ja unser fehler aber den rest seh ich nicht ein.

lg und danke für deine antwort

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wenn ihr kein übergabe protokoll hat kann noch einiges kommen, sie haben da noch zeit sich sachen einfallen zu lassen, hoffe ihr habt eine mietrechtschutzversicherung, dann gebt ihr alles zum anwalt, eure hapftpflicht versicherung meldet ihr auch alle schäden die sie euch noch schreiben.

euch normale rechtschutz bringt euch nichts, die ist dafür nicht zuständig!

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ja haben eine mietrechtschutz,haben auch schon ein anwalt eingeschaltet.
nein es kann ohne protokoll nichts mehr kommen,haben noch urteile gefunden,in denen steht,dass der vermieter verpflichtet ist ein protokoll zu erstellen bei ein-und auszug und wenn er das nicht macht ist er in der Beweispflicht,nicht der Mieter!
so haben wir recht gute chancen.

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Davon sind wir auch ausgegangen der vermieter kann schon noch einiges bringen, unser versichung hat dan auch einen gutachter nochmal geschickt. Solange er die schwaeden vor einer neu vermietutng bringt. Koennt ihr nicht beweisen das es nicht von euch ist. Unsere anwaelten sagte denke ich was von einen halben ja unser ex vermieter hat 3 mon. Lang immer neue sache gebracht was wir immer gleich unserer versicherung gemeldet haben, die einehe gutachter geschickt hat (wo wir aber nicht dabei waren). Unsere foto's vom auszugtag haben uns ueberhaupt nichts gebracht, obwohl man da gesehen hat dass die schweden nicht da waren. Leider war bei der uebergabe auch nur meine Fam. Da, was auch nicht bringt.