Hauskauf geplatzt (Vorvertrag liegt bereits vor) ... bitte Hilfe!

Hallo,

mein Mann und ich wollten zusammen ein Haus kaufen ...

Seit Anfang letzten Jahres haben wir mit der Verkäuferfamilie verhandelt, angeschaut usw....

Im November haben wir die Zusage bekommen - sie wollen es an uns verkaufen!

Soweit so gut, die Verkäuferfamilie hat uns gebeten alles in die Wege zu leiten (sie sind beide schon über 70) .... also habe ich beim Notar angerufen und um einen Termin gebeten. (war kurz vor Weihnachten).

Bei diesem Termin lief alles gut, wir haben gesagt wir wollen für Summe X kaufen und die Verkäufer haben gesagt sie verkaufen für diese Summe X an uns.

Alles wurde in einem Vorvertrag festgehalten, welchen wir ca. 2 Wochen später erhalten haben ..... (Anfang Januar). Es lag ein Schreiben bei das wir den Vertrag durchsehen sollen und alle gemeinsam zur Unterschrift kommen sollen.

Ich habe dann die Verkäuferfamilie angerufen und gefragt für wann ich einen Termin ausmachen soll zur Unterschrift und da ging es dann los:

"diese Woche haben wir keine Zeit"
"nächste Woche geht es auch nicht"
"wir melden uns"

Dann vergingen ein paar Tage, dann kam die Verkäuferin auf uns zu und meinte wir sollen ihre alten Möbeln abkaufen wozu wir nicht bereit sind.

Tja und dann kam ein paar Tage später der Anruf "wir verkaufen nun doch nicht. Der Preis ist uns zu gering, wir wollen mehr Geld oder es ist hinfällig" :-[

Wir sind nicht bereit mehr Geld zu bezahlen ....

Was kommt jetzt auf uns zu??? Die Verkäuferin hat gleich gesagt das sie für die Notarkosten nicht aufkommen wird #schock Das kann doch nicht rechtens sein oder?

Ich bin so traurig und so wütend zugleich :-[#heul Wir hatten uns so gefreut und nun das! Das ist so ein Schock für uns!

Weiss Jemand Rat oder hat Jemand schon ähnliches erlebt?????

Danke für all eure Antworten!

lg lollipop

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Da Ihr bereits einen Vorvertrag habt ist es denke ich für die Verkäuferseite nicht mehr so einfach da so einfach rauszukommen. Die Frage ist, ob Ihr damit einen Verkauf erzwingen könnt / wollt. Das würde ich a) beim Notar erfragen und b) anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

So ein Vorvertrag ist sicherlich nicht wertlos, sonst könnte man diesen auch weglassen.

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Das dachte ich mir auch.
Wozu ein Vorvertrag, wenn eine Partei sang-und klanglos alles über Board kippen kann?
Mach Dich rechtlich schlau und hau den Leuten den Vorvertrag um die Ohren.
Also sinnbildlich - nicht wörtlich. :-p

Viel Erfolg.

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Hab mal kur gegoogelt, das hättet Ihr aber auch machen können...

Wenn ich das richtig verstehe stellt der Vorvertrag lediglich eine Absicht dar. Man kann von diesem wohl (je nach Vertragstext, also was wurde vereinbart) noch zurücktreten. Allerdings kann der "Aussteiger" wohl in Regress gefordert werden bezüglich aller bis dahin angefallenen Kosten. Einfach aussteigen ist da wohl nicht, das gilt für beide Seiten, was für Euch ja wohl kein Problem darstellt.

Wichtig ist, dass dieser Vorvertrag notariell beurkundet ist, das ist bei Euch ja wohl gegeben...

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In diesem Fall könntest du dich zum einen bei dem Notar erkundigen und ggf. zum Anwlt gehen oder du verzichtest aus Mitleid mit den alten Leutchen auf alles.

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Der Vorverttrag ist von beiden Seiten aus unterschrieben wurden?

Wenn ja, denke ich das sie nicht so einfach da rau skommen.
Frag den Notar? ;)

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Hallo,

#also habe ich beim Notar angerufen #
das heiss, dass DU zahlst.
deshalb ist es auch üblich, dass der Käufer den Notar aussucht.

Der #Vorvertrag# ist nichts wert, alle Immobilienkaufverträge sind immer nur mit Natar gültig.

#Seit Anfang letzten Jahres haben wir mit der Verkäuferfamilie verhandelt, angeschaut usw....#
Das hat wohl etwas zu lange gedauert. Ich würde mich auch nicht ein Jahr hinhalten lassen.

freundliche Grüsse Werner

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DANKE für all eure Antworten!

Doch, der Vorvertrag ist unterschrieben, sorry das hab ich etwas fehlerhaft ausgedrückt! Nur der entgültige Vertrag, auf dem die notarielle Beglaubigung kommt ist noch ohne Unterschrift!

lg lollipop

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Seit wann erstellen Notare Vorverträge?

Der Notar hat wahrscheinlich einen Kaufvertragsentwurf erstellt und den Parteien zur Begutachtung geschickt, nicht mehr und nicht weniger.

Und ob das Ding unterschrieben ist oder nicht spielt keine Rolle.
Für einen Grundstückskauf muss der Vertrag notariell beurkundet sein, wenn er das nicht ist, gilt er auch nicht.

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In diesem Falle würde ich sagen, dass zumindest die gute Chance besteht, die Gebühren für den Notar, etc. ersetzt zu bekommen.

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"also habe ich beim Notar angerufen und um einen Termin gebeten."

Daraus schließe ich, dass ihr den Notar beauftragt habt, und demnach ist seine Rechnung von euch zu begleichen.

Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, werdet ihr wohl um den Klageweg nicht herumkommen, sofern der VK sich nicht freiwillig zu deren Übernahme bereiterklärt. Sollte euch weiterer Schaden entstanden sein, müsste auch der eingeklagt werden.

Dass ihr auf den Kauf des Hauses bestehen könnt, glaube ich nicht...denn es ist ja kein endgültiger Vertrag geschlossen worden, der das begründen würde.

Das ist jetzt mal meine Laienmeinung. Ihr solltet euch unbedingt anwaltlich beraten lassen bzw. den beauftragten Notar fragen, wie weiter vorzugehen ist...das wird nicht der erste Fall dieser Art sein.

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Hi!

Wahrscheinlich ist Euer "Vorvertrag" ein reiner Reservierungsvertrag. So ein Vertrag hat leider keinerlei Rechtsbindung - weder für die Käufer noch für die Verkäufer.
So lange ihr keinen notariel beurkundeten Kaufvertrag für die genannte Immobilie vorliegen habt, der dann auch noch durch beide Partein (also die, die auch im Grundbuch stehen) unterschrieben wurde, siehts schlecht aus.
Selbst wenn ein notariel beurkundeter Kaufvertrag vorliegt, kann der Verkäufer eine Rückabwicklung des Verkaufes beim Notar beauftragen. Für die hier entstehenden Kosten inkl. Schadensersatzansprüch ist dann aber der Verkäufer haftbar.

Uns ist das leider auch mal passiert. Wir hatten leider auch nur einen Reservierungsvertrag. Ein anderer Käufer kam daher und bat dem Verkäufer 10.000€ mehr als wir und der Verkäufer hat sich leider weder an sein Wort noch an diesen Reservierungsvertrag gebunden gefühlt. Er war halt einfach ein A....!

VG
Nischy

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genau!
Leider habt ihr keinen Anspruch, dass an euch verkauft wird. Das geht wirklich nur mit notariellem Vertrag.
Aus dem Vorvertrag habt ihr aber Schadensersatzansprüche für alle KOsten, die euch bis jetzt zur Vertragsanbahnung entstanden sind, auch die Notarkosten.
Die solltet ihr von diesen netten Leuten auf jeden Fall verlangen und notfalls einklagen. So gehts ja nicht!

Alles GUte!