mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen,Verkäufer abgesprungen,was nun?

Es wurde ein Motorrad inseriert,das habe ich mir mit Bekannten angeschaut und einen mündlichen Vertrag ausgehandelt, die Übergabe sollte nach TÜV stattfinden und auch die Bezahlung.
Nun schrieb mir die Verkäuferin eine mail und sagt ab,da Sie jemanden gefunden hat,der ihr mehr bezahlt.
Was nun? Wer kennt sich aus?:-(

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PP = persönliches Pech.

Was hätte sie gemacht, wenn ihr EUCH nicht mehr gemeldet oder nach dem TÜV abgesagt hätte ?

Beim nächsten Mal: Vertrag mit Anzahlung - dann sind beide Parteien auf der sicheren Seite!

Grüße
Lisa

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Hallo!

"PP = persönliches Pech." - ist das wirklich so einfach?

Meines Wissens nach ist auch ein mündlicher Kaufvertrag rechtsgültig und bindend. #kratz

An die TE: habt ihr denn vielleicht Zeugen? Wenn es euch wirklich wichtig ist, dann würde ich mich mal bei einem Anwalt erkundigen.

Gruß! #winke

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ja, das ist einfach, denn was soll jetzt gemacht werden, wenn das Motorrad schon verkauft ist?
Da erschließt sich mir die Logik nicht so recht.

Natürlich kann ein mündlich vereinbarte Verabredung bindent sein - außer ich glaube Arbeitsverträge und alles was notariell beglaubigt werden muss, bedarf der Schriftform.

Lisa

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Tja das ist nicht schön aber leider einfach Pech! Du hast keine Chance dagegen etwas zu unternehmen da kein schriftlicher Vertrag gemacht wurde. Natürlich sind auch mündliche Verträge bindend aber die Beweislast liegt bei dir und wenn es nicht eine Reihe unabhängige Zeugen gibt wäre ein Streit aussichtslos.

Das nächste Mal bist du schlauer und kaufst im nächsten Schreibwarenhandel einen Vertragsvordruck!

LG

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Hallo,

ein mündlich geschlossener Kaufvertrag ist bindend und ein rechtskräftiges Geschäft unter Privatleuten.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Der Verkäuft ist verpflichtet dem Käufer die vertraglich (ein Kaufvertrag ist an keine Form gebunden ob mündliche oder auf einem Bierdeckel) zugesicherte Ware im vertragsmäßigen Zustand- also inkl. TÜV- zu übergeben.

Da Zeugen dabei waren, ist das Zustandekommen des Kaufvertrages in mündlicher Form ja beweisbar.
Barzahlung bei Übergabe war vereinbart.

Im Grunde ist das dein Motorrad. Fragt sich ob es den Ärger wert ist.

Schadenersatzansprüche dürften auch keine bestehen. Es sei denn du hast bereits Kurzzeitkennzeichen besorgt - zwecks Überführung.

Ich selber mag solche Mätzchen nicht.

Ich glaube ich würde eine Mail zurück schreiben, in welcher steht, das du das Bike inkl. TÜV rechtmäßig erworben hast (das war keine unverbindliche Reservierung, sondern verbindliche Zusage) und sie sich selber einen Gefallen tun soll und das Bike am Tage X

gegen XX Euro auszuhändigen habe.
Kannst das ja ein wenig netter schreiben.

Versuch macht klug - zu verlieren hast du ja nichts