Hauskauf scheitert an Erbengemeinschaft

Hallo,

wir suchen momentan ein Haus zum Kaufen und haben auch schon eine interessante Immobilie ins Auge gefasst. Das Haus gehört 2 Erben (Bruder und Schwester). Eigentlich wäre schon alles klar, wir haben großes Interesse an dem Haus und der Bruder möchte auch verkaufen und am liebsten auch an uns, da er meinen Vater noch von früher kennt. Jetzt ist es leider so, dass die Schwester nicht verkaufen will, weil es halt das Elternhaus etc ist. Der Bruder würde sogar der Schwester mehr als die Hälfte vom Kaufpreis überlassen, aber sie sträubt sich. Meine Frage: Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, dass wir das Haus doch kaufen könnten? Es ist so ärgerlich, dass es nur an der Schwester scheitert.

LG Eva

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Wenn ihr das Haus zur Hälfte gehört dann muss sie sich erstmal mit ihrem Bruder einigen was passieren soll. Entweder verkaufen oder den anderen auszahlen oder es gemeinsam verwalten.
Bevor die zwei nicht einig sind was mit ihrem gemeinsamen Eigentum passieren soll wird das wohl nichts werden. Du kannst doch niemenden zwingen dir etwas zu verkaufen wenn er nicht will.

LG

helikopta

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Was heißt denn "andere Möglichkeit"?

Wenn beiden das Haus gehört, müssen beide mit dem Verkauf einverstanden sein. Ganz einfach.

Du kannst ja mal mit ihr reden. Sonst gibt's nichts.

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PS

Du kannst natürlich darauf warten, daß sie stirbt und (falls sie alleinstehend ist) alles ihrem Bruder vererbt.
Dann könnte es klappen!

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Nein es gibt keine weiteren Möglichkeiten.
Bei der Erbengemeinschaft müssen alle dem verkauf der Immobilie zustimmen.

Vielleicht hat die Schwester auch Eigenbedarf und klärt es derzeit noch mit ihrer Familie und der Bank ab.

Warte einfach und der Bruder soll sich melden, wenn sich alle im Klaren sind was mit dem Haus passieren soll.

Und nun mal eine etwas doofe Aussage am Schluss...
Es ist ihr ELTERNHAUS.... da ist vielleicht der Vater/ die Mutter gestorben und vielleicht hat sie sich gerade mit dem Elternteil sehr gut verstanden. Vielleicht hat sie nun auch keine Eltern mehr und denkst nur daran das Haus haben zu wollen.

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Ich denke nicht nur daran das Haus haben zu wollen!!!!! Aber die Frau hat KEIN Eigenbedarf, sie und ihr Mann sind beide Rentner und haben ihr Haus schon lange abbezahlt! Sie haben keine Kinder und wollen das Haus auch nicht vermieten und nicht an fremde verkaufen!!!

Ich frage mich nur in der Hinsicht, was sie dann damit vor hat. Und natürlich versteh ich dass das es Elternhaus ist und einem das schwer fällt. Also mach mich nicht einfach so blöd an!!

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Was hat das mit Eigenbedarf zu tun? Es ist ihr Haus zur Hälfte und wenn sie nicht verkaufen will, Pech für euch. Sucht euch was anderes.

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hallo eva!
da das haus den beiden gehört, müssen beide auch zustimmen.
lg

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Was heisst denn /nur an der Schwester\ scheitert.
Immerhin gab&gibt es eine 50/50 Chance das Haus zu bekommen.
Wenn einer der EGT nicht moechte, dann soll es wohl nicht sein.
Es gibt nach meinem Wissen keine rechtliches Moeglichkeit, an das Haus zu kommen.
Und erschiessen solltest Du sie auch nicht. :-p

Wahrscheinlich ist es entsprechend nicht EUER Haus.

Zwar schade, aber leider als gegeben hinzunehmen.

Gruss

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Hallo Eva,

je nachdem wie
a) das Verhältnis der Besitzer zu Euch, bzw. Deinem Vater und
b) das Verhältnis der Besitzer untereinander ist
könnte ein Gespräch helfen.

Es ist verständlich, dass gerade alt eingesessene und heimatverbundene Menschen an Ihrem Elternhaus hängen (so manche Dorferneuerung hat sich durch solcherart Hoferben verzögert). Vielleicht kann man der Dame ja begreiflich machen, dass Ihr Erbe bei Euch in guten Händen ist und dass auch ein ungenutztes Haus mit einigem Aufwand instandgehalten werden muss oder mit der Zeit schlicht vergammelt.

Die zweite Variante wäre, dass der Bruder das Haus im Zuge der Auflösung der Gemeinschaft versteigern lässt, was bei einem intakten Geschwisterverhältnis aber nicht sehr wahrscheinlich ist, bzw. ein intaktes Verhältnis Vergangenheit werden lässt.

Vielleicht geht ja noch was.

Viele Grüße

Ralf

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Danke für die nette Antwort! ;-)

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Wenn jemand nicht verkaufen will, will er nicht verkaufen. So einfach ist es.
Gruß
GR

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Hallo GR,

im geschilderten Fall handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, da kann der Verkauf auch gegen den Willen eines Mitgliedes der Gemeinschaft erreicht werden, siehe meine Antwort oben.

Gruß Ralf

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Es gibt die Möglichkeit der so genannten Teilungsversteigerung. In dem Falle würde das Haus zwangsversteigert. Ob ihr es dann bekommt, steht wieder auf einem anderen Blatt. Und der Bruder müsste das halt einleiten und wäre dann vermutlich mit seiner Schwester zerstritten.

Quelle: http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de/tod_teilungsversteigerung.html

Ich würde auch sagen: Sucht euch was anderes, anstatt euch auf diese Immobilie zu versteifen.

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Der Bruder könnte die Auseinandersetzung verlangen. Dann würde das Haus letztlich auch gegen den Willen der Schwester zwangsveräußert.

Wenn der Bruder sich nicht mit einer Miete begnügen will und die Schwester ihn nicht auszahlen will/kann wird letztlich daran kein Weg vorbeigehen.

Dann wäre es auch für die Schwester besser einem freien (einvernehmlichen) Verkauf zuzustimmen, da so regelmäßig ein höherer Verkaufspreis erzielt wird (insbesondere wenn kein Eilverkauf notwendig ist).

Letztlich hängt es also davon ab, welchen Druck der Bruder ausüben will und wie wichtig ihm ein Verkauf ist.

Vorausgesetzt habe ich, dass keine Sonderbestimmungen im Testament vorhanden sind, die z.B. einer Auseinandersetzung entgegenstehen.

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Hallo,

eine Teilungsversteigerung dauert mindestens ein Jahr, das wird so nichts.

freundliche Grüsse Werner

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Einen anderen zwangsweisen Weg gibt es aber nicht.

Außerdem soll/kann er die Schwester ja zum Einlenken bewegen, da er regelmäßig auch für sie schlechter ist. Haus ist weg und sie bekommt noch weniger Geld als im freien Verkauf.

Gruß
parzifal