N´Abend!
Ich hab da mal eine Frage zum Wohnrecht...
Die Ausgangssituation ist folgende:
Meinem Vater gehört ein Haus - mein Opa hat es ihm vor über 25 Jahren geschenkt. Jetzt ist mein Opa im Altersheim und um die Kosten zu decken, muss seine alte Wohnung (im Haus meines Vaters) saniert und vermietet werden. Um herauszufinden, ob ein Wohnrecht oder ein Niesbrauch besteht, war ich beim Grundbuchamt und es bestehen leider keinerlei eingetragene Rechte für meinen Opa!
Einzig das lebenslange Wohnrecht wird im Schenkungsvertrag von 1983 erwähnt (notariell beglaubigt)!
Besteht unter diesen Voraussetzungen denn überhaupt ein Wohnrecht? Da im Grundbuch nichts eingetragen ist, dürfte diese "Belastung" des Grundstücks doch auch nicht wirklich existieren, oder? Oder reicht die notarielle Beglaubigung?
Könnte denn jetzt mein Vater theoretisch das Haus/ das Grundstück verkaufen ohne dieses eingetragene Recht? Das würde den Preis ja enorm steigern... Und wie könnte mein Opa denn in diesem Fall sein Wohnrecht durchsetzten?
Versteht jemand, was ich meine?!?
LG
Jenny
Frage zum Wohnrecht
Hallo,
#Könnte denn jetzt mein Vater theoretisch das Haus/ das Grundstück verkaufen ohne dieses eingetragene Recht#
Ja.
#Und wie könnte mein Opa denn in diesem Fall sein Wohnrecht durchsetzten?#
Nur gegenüber deinem Vater, nicht gegen den Käufer.
Das hilft dir aber auch nichts.
Unterhaltspflichtig ist er sowieso, egal, ob mit oder ohne Wohnrecht.
freundliche Grüsse Werner
Hallo Jenny,
meine Großeltern waren / sind in einer ähnlichen Situation, bei ihnen hat der Bruder meiner Oma das Wohnrecht geschrieben und musste auch ins Altersheim, weil meine Oma seine Pflege nicht übernehmen konnte.
Im Prinzip wird das Bleiben über den Notar geregelt. Er hält es vertraglich fest und muss dafür sorgen, dass es im Grundbuch eingetragen ist. Dein Großvater / der Notar hat das Nießbrauchsrecht allerdings nicht im Grundbuch eingetragen / eintragen lassen, sondern hat es nur in einer Schenkungsurkunde bestätigt. Soweit ich weiß, könnte er (oder andere Bevollmächtigte) nun hergehen, und anhand dieser Urkunde die Eintragung ins Grundbuchamt jederzeit nachtragen und somit seine Ansprüche geltend machen lassen.
Auch wenn das Haus verkauft wird, das Wohnrecht bleibt bestehen. Wie gesagt, dein Großvater könnte das Wohnrecht ja jederzeit geltend machen. Würde dein Vater das Haus verkaufen und den Sachverhalt bewusst verschweigen, könnte ihm das im Falle des Falles der neue EIgentümer zum Vorwurf machen.
LG
Hallo,
bei uns war es so:
2 Familienhaus, meine Eltern unten, Opa oben. Opa hat vor 20 Jahren das Haus samt Grundstück seinem Sohn (mein Vater) überschrieben. Eingetragen wurde ein lebenslanges Wohnrecht in die Wohnung im 1ten Stock.
Opa wurde krank, kam ins Pflegeheim. Mein Vater hätte verkaufen können, jedoch mit samt Wohnrecht. Das hätte den Preis deutlich vermindert. Hätte mein Opa das Pflegeheim nicht zahlen können, hätten wir auch vermieten müssen um an Einnahmen ranzukommen.
Allerdings sind wir dann mit ins Haus gezogen, als ersichtlich war, dass das mit Opa nichts mehr wird, er nie wieder in sein Zuhause kommen kann. Wir haben groß umgebaut, dafür einen Kredit in Anspruch genommen. Die Wohnung wurde geschätzt. Auch hier wurde stark an Wert gemindert, wegen dem Wohnrecht von Opa.
Als mein Opa vor einem Jahr dann verstarb, haben wir das lebenslange Wohnrecht löschen lassen und der gesammte Wert der Immobilie ist deutlich gestiegen.
Dein Opa hat Wohnrecht. Verkauft Ihr, müsst Ihr sicherstellen, dass Euer Opa adäquat untergebracht werden kann. Er muss eine gleichwertige Unterkunft bekommen. Ob das nun in diesem Haus ist oder er neue Wohnung gestellt bekommt ist nicht so wichtig. Aber Ihr müsst ihm sein lebenslanges Wohnrecht genehmigen und sicherstellen.
LG
Caro
Hallo!
Ich antworte dir jetzt mal, die Antwort gibt aber allen anderen auch
Wir wollten wissen (meine Schwester und ich) ob unser Opa ein Wohnrecht oder Niesbrauch hat, aus rechtlichen Gründen. Denn bei einem Niesbrauch wäre mein Opa rechtlich der Vermieter und 100% der Mieteinnahmen könnten zur Kostendeckung der Pflegeheims herangezogen werden. Bei einem Wohnrecht ist rechtlich mein Vater Vermieter und nur 40% der Einnahmen können herangezogen werden!
Das weitere Problem ist eben leider, daß mein Vater keinen Kontakt zu seinem Vater wünscht und sich auch nicht um ihn kümmert! Deshalb müssen meine Schwester und ich alles regeln.
Und zum Haus: Wir zwei möchten unter keinen Umständen, daß das Haus verkauft wird, denn wir sind dort groß geworden und hängen beide sehr daran. Wenn sich jetzt aber unserem Vater (dem das Haus gehört) die "günstige" Chance bietet, das Haus ohne eingetragenes Wohnrecht zu verkaufen, dann wird es das wohl leider auch tun! Denn das Haus liegt mitten in Rhein-Main mit einem 1000m² großen Grundstück! DIESES Geschäft wird er sich wohl nicht entgehen lassen...
LG
Jenny