Muss ich zahlen oder nicht?

Hallo.

Habe meine Nebenkostenabrechnung von 2011 bekommen. Muss dazu sagen, dass wir seit April 2011 einen neuen Vermieter haben.

In der Abrechnung sind mehrere Posten eindeutig falsch.
Zum einen ist eine Wartung der Heizung aufgeführt die allerdings erst im Februar 2012 vorgenommen wurde. Kann ich die rausrechnen? Die Leistung ist ja in 2011 nicht erfolgt.

Zum anderen ist ein Schornsteinfeger aufgeführt der überhaupt nicht da war.
Und dann ist da plötzlich ein Hausmeister aufgeführt, den ich noch NIE hier gesehen habe. Ich weiss auch nicht für welche Leistung er Geld erhalten soll. Wir stellen unsere Mülltonnen selber raus und machen auch die Hausordnung selbst.

Ich habe meine Abrechnung jetzt selbst gerechnet und statt der 103€ die ich nachzahlen soll, müsste ich 200 € von denen bekommen.

Ich habe am Mittwoch einen Termin mit der guten Frau die die Abrechnung gemacht hat, aber ich wollte mich vorher mal informieren.

Muss ich die Wartung der Heizung zahlen? OBWOHL die in 2011 nicht stattgefunden hat? Und kann die Hausverwaltung einfach einen Hausmeister in Rechnung stellen?

Vielen Dank

Lg princess84

1

Unsere Abrechnungen gehen immer von Februar bis Februar. Ist das bei euch auch so?? Dann wäre die Heizungswartung noch mit drin. Aber einen Hausmeister den es garnicht gibt würde ich nicht zahlen.

2

Hallo.

Nein vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 ist der Abrechnungszeitraum.

3

um den schornsteinfeger wirst du nicht rumkommen. der kommt mindestens einmal pro jahr, üblicherweise zweimal (einmal schornstein fegen / kontrollieren, einmal heizungsabgaswerte messen).

wenn du ihn nicht reinläßt, mußt du trotzdem zahlen.

zumindest ist das hier in bayern so (noch ....)

:-) yee

6

Hallo.

bei uns muss der Schornsteinfeger nur alle zwei Jahre kommen. Das stand auf unserer Abrechnung von 2009. 2010 war er da. Das heisst er kommt dieses jahr erst wieder

7

ah... gasheizung...?

da habe ich nicht dran gedacht - bei unserer pelletzsheizung kommt der glücksbringer in schwarz zweimal im jahr...

also - ich würde erst mal ganz entspannt auf das gespräch mit der dame von der buchhaltung warten. vielleicht klärt sich dann einiges.

:-) yee

4

Was heißt, ihr macht die Hausordnung selbst? Schiebt ihr auch selbst den Schnee? Mäht ihr selbst den Rasen, wenn einer vorhanden ist? Macht ihr um das Haus sauber? Macht ihr kleine Reparaturen selbst? Hausmeisterleistungen sind nicht nur Leistungen im Haus, sondern auch um das Mietshaus herum. Wenn du dir jetzt immer noch unsicher bist wegen dem Hausmeister, dann frage die Verwaltung, was der Hausmeister denn alles so gemacht hat im letzten Jahr.

Heizungswartung kannst du rausstreichen, wenn die erst dieses Jahr erfolgt ist. Unbegreiflich, warum diese in einem Wintermonat gemacht wurde. Aber egal...

Habt ihr die Heizungsanlage bei euch in der Wohnung? Wenn nicht, kannst du auch nicht kontrollieren, dass der Schornsteinfeger wirklich da war. Der muss ja nicht zwingend an eure Heizkörper ran, sondern nur an die Anlage bzw. auf das Dach zum Schornstein selbst.

5

Hallo.

Vielen Dank für die Antwort.

Hausordnung ist Treppe kehren und wischen. Und wegen den Hausmeister werde ich tatsächlich fragen müssen.

Warum die Heizung erst im Februar gewartet wurde liegt einfach daran das die jetzigen Eigentümer der Meinung sind es ewig vor sich her zu schieben. Und jetzt haben die wohl vor die Heizungswartung zu Mietersache zu machen.

Der Schornsteinfeger muss bei unserer Heizung nur alle zwei Jahre kommen. Und der war 2010 erst da.

11

Hallo,

Heizungswartung ist Mietersache, sofern die Heizung nicht zentral betrieben wird, sondern jede Wohneinheit eine eigene hat. Und im Normalfall wird die Heizung 1x/Jahr gewartet. Wir haben das immer gemacht bevor der Kaminkehrer kam. So konnten eventuelle Schäden im Vorfeld behoben werden und man riskiert nicht, dass der Kaminkehrer eine Anlage stilllegt.

Du hast Einsichtsrecht in die Rechnungen. Da kannst Du ja schon einiges erkennen.

GLG

8

Wenn die Wartung erst im Jahr 2012 war und der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2011 ist, dann hat der Betrag dort nichts zu suchen.

Gibt es denn auch eine Wartungsrechnung für (Feb?) 2011?

Pauschale Kosten für einen Hausmeister geht auch nicht. Da muss schon genau aufgegliedert sein, welche Arbeiten der Hausmeister gemacht hat. Nicht jede Hausmeistertätigkeit ist vom Mieter zu tragen.

Ist denn im Mietvertrag vereinbart, dass ein Hausmeister eingesetzt werden kann?

10

Nein es gibt keine Rechnung für 2011.

Nein es steht nichts bezüglich eines Hausmeisters da. Ich wusste bis zur Abrechnung auch nicht das wir einen Hausmeister haben.

13

Dann erhebe nachweisbar Einwendungen gegen die strittigen Posten und fordere die Verwaltung/Vermieter auf diese zu erläutern (gegebenfalls kannst Du ja auch Einsicht in die Belege begehren, insbesondere zum Hausmeister).

9

Anwalt oder Mieterschutzbund,die können dir helfen.

12

Ähm...woher weißt du so genau, dass die Heizung in 2011 nicht gewartet wurde und der Schornsteinfeger nicht da war? Ich kann von mir nicht behaupten, dass ich das immer so mitkriege...

14

Hallo.

Weil wir uns seit April mit den neuen Besitzern gestritten haben wegen der Heizungswartung. Und ein Schornsteinfeger muss zu uns nur alle zwei Jahre kommen. Und da er 2010 da war kann ich das mit Sicherheit sagen das er 2011 nicht da war. Zumal der gute Mann / gute Frau in die Wohnung muss, dass heisst es muss jemand zu hause sein. Genau das selbe mit der Heizung.

15

Hallo,

wie schon mehrere geantwortet haben, steht Dir das Recht zu, Einsicht in die Rechnungen zu nehmen. Wenn es keine Rechnung gibt (z.B. Schornsteinfeger) dann musst Du das auch nicht zahlen. Jeder Posten der Abrechnung muss ganz klar nachweisbar sein.

Wichtig ist jedoch, dass Du darauf achtest, für welchen Zeitraum die Abrechnung des Vermieters ist (insbesondere wegen der von Dir angezweifelten Heizungswartung)

Leider haben die meisten Vermieter selbst keine Ahnung von der Nebenkostenabrechnung und geben teilweise sogar irgendwelche fiktiven Zahlen an.

Wichtig ist, schriftlich Einspruch zu erheben, die von Dir bezweifelten Punkte auflisten und Termin zur Klärung setzen.