Hallo ihr Lieben.
Ich wohne in einem Haus, das etwas abschüssig steht, also vorne ist EG und hinten ist es eher 1. Stock. Dort habe ich einen Balkon. Unter diesem Balkon befinden sich keine Parkplätze, sondern eine etwas breitere Zufahrt zu weiteren Häusern.
Der Lebensgefährte der Nachbarin parkt sein Auto generell unter meinem Balkon. (wie gesagt, kein Parkplatz.)
Jetzt hat mein Hund vor 2 Wochen die Fußmatte runtergeschubst und diese ist auf sein Auto gefallen. Darauf hat er mir die Matte zerschnitten!!! vor die Füße geworfen und gesagt beim nächsten mal würde er mir die Hölle heiß machen.
Da mich die Sache irgendwie nicht los lässt, würde ich gern wissen ob er da überhaupt parken darf, denn deren Hof ist so groß, dass sein Auto ohne Probleme auch noch reinpassen würde.
Ich danke euch schon mal fürs Lesen.
LG Kerstin
Auto unterm Balkon Parken. Ist das erlaubt?
Er zerschneidet Deine Fussmatte und droht Dir auch noch und Deine Frage hier lautet ob er unter Deinem Balkon parken darf? Mir ist gerade völlig schleierhaft wie Du Deine Prioritäten setzt..
In dem Moment war ich zu baff um zu denken. Ausserdem habe ich garantiert keine Angst vor dem. (um es mal flappig auszudrücken: der Typ ist ein Lutscher, der sein ego mit einem großen Auto polieren muss)
Wenn ich mich bedroht fühlen würde, würde ich ihn anzeigen.
Es ging mir hier jetzt eigendlich nur darum, dass es mich interressiert, ob er da stehen darf. Werd mich dann mal an den Vermieter und die Stadt wenden.
Achso, verstehe. Hätte mich wohl auch erstmal sprachlos gemacht, wenn mir jemand meine Fussmatte zerstückelt wieder gegeben hätte.. möglicherweise würde er sie dann wöchentlich auf dem Auto vorfinden. Und andere Dinge..
Sprich mal mit dem Vermieter und denk auch an Stichworte wie "Fluchtweg" und "Rettungs- und Feuerwehrzufahrtswege". Kann nämlich sein dass das schon genügt, wenn die Zufahrt dann nicht mehr breit genug für ein Löschfahrzeug wäre.
frag deinen Vermieter....
Hallo!
Ob der Lebensgefährte der Nachbarin dort parken darf, ist allein Sache des Vermieters. Solange der duldet, dass auch "Nicht-Mieter" im Hof parken und nicht explizit ein Parkverbot für den Bereich unter deinem Balkon ausgesprochen hat, darf kann er dort parken.
Wenn dir etwas vom Balkon herunter fällt und das Auto beschädigt wird, bist du meines Wissens dann auch haftbar (es hätte ja auch eine Person in dem Moment unter dem Balkon stehen können und von der Fußmatte getroffen werden können - so etwas sollte man möglichst vermeiden).
Allerdings kann der Lebensgefährte der Nachbarin nicht einfach deine Fußmatte zerstören, das ist Sachbeschädigung. Und drohen darf er dir in dieser Form natürlich auch nicht. Da würde ich über eine Anzeige nachdenken - auch wenn diese in unserem Land vermutlich im Sande verlaufen wird, oder hast du Zeugen?
Liebe Grüße!
ha, ich vermute, er nutzt deinen balkon als kostenlose überdachung für sein auto...! vielleicht sollte dein hund öfter mal auf dem balkon pinkeln - so ganz zufällig?! auch musst du von jetzt ab öfter mal den balkon fegen - das wird wohl nicht verboten sein - so kleine steinchen sind ja auch manchmal auf dem balkon-fußboden!
und die blumen müssen uuuuunbedingt umgetopft werden, hui, was das für eine sauerei wird...! der mann wird noch merken, wo die besseren parkplätze sind!
Na, bei diesem Zeitgenossen würde ich solche Späße lieber lassen, sonst setzt der sein Messer womöglich noch ganz anders ein
Hat´s alles schon gegeben...
Hallo,
also ich sage jetzt einfach mal, dass er das natürlich nicht darf. Abgasse und Brandgefahr.
Infomiere Deinen Vermieter, dieser wird ihn auffordern das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen.
Und dem Halter gibst Du ein nettes Schreiben mit der Aufforderung Deine Fußmatte zu ersetzen.
Gruß
Kerstin
Gewagte Theorie!