Hallo,
darf ein Immobilienmakler
a) das Guthaben des Girokontos bei der Bank erfragen? (Haben in der Selbstauskunft die Kontoverbindung angeben müssen). Oder dient das nur zum Zweck im Falle eines Mietvertragabschlusses?
b) einfach so eine SCHUFA Auskunft ausfüllen, ohne dass etwas davon in der Selbstausfkunft stand? Ich habe etwas von diesem öffentlichen Vermögensverzeichnis gehört. Wie lange werden dort negative Daten gespeichert z. B. im Falle einer Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung?
Danke und lg
Fragen zu Auskünfte Immobilienmakler/Rechte
Verzeichung, sollte heißen:
"...SCHUFA Auskunft EINHOLEN"
Verzeihung
heut ist irgendwie nicht mein Tag
Hallo,
warum unterschreibst du dann so eine Selbstauskunft, wenn dir das nicht passt?
freundliche Grüsse Werner
wer hat gesagt, dass es mir nicht passt? Hab ich das gesagt? Das waren rein informative Fragen.
Bitte genau lesen!
Mfg
"Bitte genau lesen!"
Sorry, aber lies Dir Dein Kauderwelsch mal selbst durch
Hi, natürlich darf ein Immobilienmakler das Guthaben bei der Bank erfragen. Dürfen tut er alles. ABER: Die Bank darf's ihm nicht sagen. Da würde ich aber eher ein Fass bei der Bank aufmachen (sorry für die Ausdrucksweise).
Eine Schufa-Auskunft kann er (soweit ich weiß) einholen, sofern er der Schufa angeschlossen ist (was äußerst unüblich wäre) und Du die Genehmigung dafür erteilt hast (was ich auch nicht glaube).
Deshalb verlangen die meisten Makler eine Selbstauskunft. Die darf er natürlich abfordern (bei Dir).
Mit dem "öffentlichen Vermögensverzeichnis" meinst Du wahrscheinlich das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht. Da steht auch eine EV drin. Da kommt er aber auch nicht einfach an die Daten (Datenschutz).
VG
Danke für Deine Antworten.
Ich habe gelesen, dass man an dieses Schuldnerverzeichnis einfach rankommt bzw. dass die meisten Immobilienmakler dieses erfragen, weil man dazu keine Unterschrift vom Mietinteressenten benötigt.
Eigentlich bin ich/sind wir sauber, aber böse Überraschungen will ja keiner erleben
Ich habe eine Bekannte gefragt, ob das eher positiv oder negativ ist, wenn man etwas länger auf eine Antwort vom Makler bzw. Eigentümer wartet, sie hat dann gesagt, dass die wohl eine SCHUFA Auskunft machen, das dauert lange und deshalb dauert es dann auch bis die sich melden, deshalb meine ganzen Fragen.
Liebe Grüße
An die Abgabe einer EV würdest Du Dich sicher erinnern, oder?
Wie kommst Du darauf, dass ein Makler befugt sein könnte, Auskunft über Deinen Kontostand zu bekommen?
zu a: Ich wüsste nicht, warum er das tun sollte. Eine solche Praxis ist mir vollkommen ungeläufig...auch wenn ich noch nie über einen Makler gemietet habe.
zu b: Hier gehe ich davon aus, dass du eine entsprechende Klausel unterschrieben hast...ansonsten hat ein Makler nicht das Recht, deine Daten bei der SCHUFA abzufragen.
Negativeinträge werden m.W. drei Jahre zum Jahresende nach deren Erledigung gelöscht. Wie es bei einer EV aussieht, weiß ich aber nicht.
Darf er alles. Er darf auch verlangen das der Interessent zweimal nackt über den Marktplatz läuft.
Es ist allerdings niemand verpflichtet mit diesem Makler einen Vertrag abzuschliessen.