Hallo an alle.
Mein Großeltern sind am 01.05.2012 bei uns in die Straße in eine Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft gezogen.
Sie mussten eine neue Wohnung suchen, da mein Opa ein Pflegefall ist und auf einen Aufzug angewiesen ist.
Jetzt nach 4 Wochen hat meine Oma einen Anruf erhalten, sie müsste nachträglich einen Wohnberechtigungsschein bringen.
Das Problem ist aber, dass meine Oma einen solchen nicht bekommt, da das Einkommen über der Grenze liegt.
Ich versuche nun schon seit Freitag jemanden dort zu erreichen, doch der Bearbeiter, der für meine Oma zuständig ist, ist nie da.
Mit einem anderen werde ich auch nicht verbunden, da nur dieser Herr für sie zuständig ist.
Meine Oma geht es seit Donnerstag dieser Anruf kam so schlecht. Sie hat Angst wieder aus der Wohnung ausziehen zu müssen.
Darf die Wohnungsbaugesellschaft einfach kündigen, wenn kein Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden kann?
Es ist ja deren Fehler. Die hätten das doch vorher prüfen müssen und nicht erst hinterher.
Was kann passieren?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße Chrissy
Wohnung bezogen, nachträglich Wohnberechtigungschein erforderlich. Hilfe!
Hallo,
ich habe auch mal einen Wohnberechtigungsschein beantragt.
Selbst mit einem Jahreseinkommen von 33.000 Euro haben wir den bekommen.
Wie hoch ist den bei euch die Ein´kommensgrenze?
LG
Meine Großeltern haben eine Eigentumswohnung, die verkauft werden soll, da die beiden darin nicht mehr wohnen können, da sie die Treppen nicht mehr laufen können.
Aufgrund dieses "Vermögens" bekommen sie keinen WBS.
Ich habe schon mit der Stadt diskutiert, aber die sagen eben, Gesetz ist Gesetz!
Ah OK,dann versteh ich das.
Unter diesen Voraussetzungen kann es wirklich sein das sie wieder ausziehen müssen.
Oder aber sie schauen das sie eben kein Vermögen mehr haben.
Hallo Chrissy,
meine Kollegin hat auch eine Wohnung bezogen, für die eigentlich (!!) ein WBS nötig gewesen wäre.
Genau kenne ich mich da jetzt nicht aus, aber die Hausverwaltung konnte es so regeln, dass kein WBS mehr nötig war. Dafür zahlt meine Kollegin minimal mehr Miete als es MIT WBS gewesen wäre.
Beim WBS geht es ja um Förderungen. Und wenn die Verwaltung auf diese Förderung verzichtet, dann dürfte auch kein WBS mehr nötig sein.
Vielleicht solltet Ihr Euch mal in dieser Richtung erkundigen.
Gruß
Karen
Früher gab es eine Fehlbelegungsabgabe. Das heißt man musste, je nach über dem Satz liegenden Einkommen, einen gewissen Betrag mehr Miete zahlen.
Vielleicht gibt es sowas noch?