Hallo,
wir haben uns eine Wohnung angeschaut. Sie gefällt uns und eigentlich würden wir sie gern nehmen.
Der Vermieter hätte uns wohl auch gern. Jedenfalls hat er uns gerade per Mail einen Mietvertrag geschickt.
In diesem ist der Punkt Indexmiete enthalten und ich verstehe glaube ich nur Bahnhof. Hab ich es richtig verstanden, dass sich die Kaltmiete jährlich ändern kann, ungeachtet der ortsüblichen Miete? Mit wie viel % Mieterhöhung muss ich denn dann jährlich rechnen?
Welche Vor/Nachteile hat diese Art für den Mieter?
Hier mal der Ausschnitt aus dem Mietvertrag:
§ 7 Indexmiete
1. Die Parteien vereinbaren, dass die Nettokaltmiete gemäß § 5 Ziff. 1 durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland bestimmt wird (Indexmiete), und zwar wie folgt: Die Nettokaltmiete ändert sich jeweils frühestens nach Ablauf eines Jahres im gleichen prozentualen Verhältnis, wie sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2000 = 100) gegenüber dem Preisindex verändert hat, der für den Zeitpunkt des Mietbeginns bzw. für den Zeitpunkt der jeweils letzten Mieterhöhung gilt.
2. Bei Vereinbarung der Indexmiete ist eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB ausgeschlossen. Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung gem. § 559 BGB ist nur zulässig, wenn der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat.
Über eine kurze Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Indexmiete - wer kennt sich aus?
Hallo,
vieleicht hilft Dir das ja weiter
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/indexmiete.htm
ansonsten frag mal beim M ieterschutzbund nach.
LG
Hallo,
im Prinzip ist die Sache relativ einfach aber schwierig zu erklären.
Es gibt sogenannte Lebenshaltungskostenindiezes die vom statitischen Landesamt immer neu berechnet werden.
Hier mal ein Beispiel wie das so aussieht:
http://www.grundeigentuemerverband.de/index.php?showpage=101
So nun schließt Ihr im Juli einen Mietvertrag ab über 500€ Kaltmiete. Der Vermieter schaut im Index nach wie der im Juli steht und merkt sich die Zahl. Sagen wir einfach mal, der Index würde bei 113 Punkte stehen.
Nächstes Jahr im Juli schaut der Vermieter wieder, wie hoch der Index steht. Steht er dann z.B. bei 115 Punkten wird errechnet um wieviel sich der Index erhöht hat. In unserem Beispiel um 1,77 % - die Miete kann also um diese 1,77 % erhöht werden.
Umgekehrt funktioniert das aber genauso (falls nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde). Steht der Index nur noch bei 110 Punkten, kann die Miete auch geringer werden.
Da aber leider niemand eine Glaskugel hat - kauft man mit einer solcher Vereinbarung die Katze im Sack
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Liebe Grüße
Tiffy
Und was hat es dann mit der Basis auf sich?
Einzugstermin wäre August.
Demnach könnte er ja 2013 im August die Miete erhöhen.
Schaut er dann nach der Differenz August 2012 / 2013 oder 2000/2013 ?
MUSS er denn die Miete jährlich anpassen, oder könnte er diese auch auslassen? Was ist wenn er dann in 3 Jahren die Miete erst erhöhen möchte, welcher Ausgangswert gilt dann?
Bin völlig verwirrt, aber mir schwahnt böses, denn ich befürchte, dass wir so jährlich eine Mieterhöhung von ??? haben werden oder? Wobei in unserem Fall ja auch der ortsübliche Mietspiegel außen vor bleibt, oder gilt dieser als Höchstgrenze?
Das der Vermieter die Miete auf Grund des Index herabsetzt ist ja eher unwahrscheinlich, oder ist er dann dazu verpflichtet?
Sorry für das Löchern, aber Google macht mich heut irgendwie nicht schlauer.
Die Basis ist das Jahr in dem der Index bei 100 Punkten war.
In dem Link, den ich gepostet habe, handelt es sich um den Index 2005=100. Es gibt auch 2006 = 100, 2007 =100 usw.
Im Prinzip kann Dir das aber egal sein, welchen Index er nimmt, denn es geht ja um die Punktwerte Erhöhung des Index.
Um das mal deutlicher zu erklären, was der Index überhaupt ist:
Das statistische Landesamt füllt einen Warenkorb für einen 4-Personen-Haushalt mit mittlerem Einkommen und prüft dann irgendwie rechnerisch, was das Geld für diesen Haushalt an Wert hat. Hat also was mit der Inflationsrate zu tun.
Es gibt auch einen Index für einen 2-Personenhaushalt usw. - aber der, der für Mietverträge am meisten gebraucht wird, ist der für 4 Personen mit irgendeinem Basisjahr.
Wenn Ihr im August einzieht, wird der Vermieter schätzungsweise im Oktober ( vorher wird das statistische Landesamt keine Zahlen haben) wie der Index steht. Diesen Wert merkt er sich.
Schau nochmal in meinen Link. Der Index Basis Jahr 2005 hatte im Januar 12 einen Wert von 111,5 Punkten.
Theoretisch müsste jetzt der Vermieter 2013 im August wieder schauen wie der Index steht - praktisch wird er dies erst wieder im Oktober tun können und nimmt dann die Differenz zu dem Wert des Punktestandes August 2012.
Anpassen MUSS er natürlich nicht - aber er könnte. Er kann die Mieterhöhung auch X Jahre aussetzen, ein Vermieter ist ja nicht dazu verpflichtet die Miete jährlich zu erhöhen. Eine Mieterhöhung von bis zu 10% / jährlich ist jedoch gesetzlich zulässig.
Ja mit der Mietminderung ist so eine Sache - wenn ich ehrlich bin, hab ich jetzt schon fast 20 Jahre mit Immobilien zu tun, wirklich eingetreten ist der Fall nur einmal - und das war auch dann eine gewerbliche Immobilie, bei der wieder ganz andere Bestimmungen gelten.
Aber es ist wie immer, man müsste den Mietvertrag sehen/lesen um wirklich sagen zu können, was passiert.
Wenn Du nach Fragen hast, meld Dich einfach.
Liebe Grüße
Tiffy