Sondernutzungsrecht - Frage

Hallo zusammen,

ich habe schon google bemüht, allerdings keine klare Aussage gefunden zu folgender Frage:

Beim Kauf einer Erdgeschosswohnung mit Terrasse besteht für den anschliessenden Garten ein Sondernutzungsrecht. Meine Fragen sind: wie leicht kann dieses Sondernutzungsrecht wieder aberkannt werden bzw. was muss beim Kauf beachtet werden, damit dieses Sondernutzungsrecht weiterhin besteht?

Kennt sich da eventuell jemand aus und kann mir behilflich sein?

Vielen Dank schon einmal im Voraus
blami

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Hallo,

wenn das in der Teilungserklärung steht, kann das nicht #aberkannt# werden. (Dazu

müssten alle Eigentümer zustimmen.)
Hast du dir die schon mal durchgelesen ?

freundliche Grüsse Werner

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Hallo Werner,

nein die Teilungserklärung haben wir noch nicht vorliegen, aber danke für den Tipp. Wir haben bald einen neuen Termin mit dem Makler, da werde ich das dann ansprechen.
Was mir noch unklar ist: reichen für eine Abstimmung der Eigentümer (8 Parteien) insgesamt 5 Stimmen?
Es liegt nichts an, aber ich würde gerne vorher alle Eventualitäten berücksichtigen ;-)

Liebe Grüße
blami

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Makler reden viel, wenn der Tag lang ist.
Es kommt gelegentlich vor, dass die EG-Bewohner den Garten nutzen (und keiner was dagegen hat)
Aber das steht in der Teilungserklärung.

#reichen für eine Abstimmung der Eigentümer (8 Parteien) insgesamt 5 Stimmen?#
kommt darauf an, für was.
Wenn in der TE steht, dass die Versammlung ohne Rücksicht auf Anwesenheit beschlussfähig ist, reicht eine Stimme.

freundliche Grüsse Werner

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