Mietminderung nach Wasserschaden?

Hallo,

seit Ostern haben wir einen Wasserschaden, der von den Mietern über uns verursacht wurde.

Den Schaden haben wir sofort bei der Hausverwaltung angezeigt.

Es geschah erstmal nix.

Nach 4 Wochen stellte die Bautrocknung ein Gerät bei uns auf, das die Decke und Wände trocken legte. Nachdem 3 Wochen lang eine Oberflächentrocknung durchgefährt wurde, hackte man unsere Decke auf, da die Zimmerdecke abgehängt war.

Das Gerät stand weitere 2 Wochen.

So, jetzt passiert wieder nix. Ich hab eine aufgehackte Decke und die Wände in dem Raum sehen durch das Wasser einfach nur Scheiße aus.

Die Woche fragte ich bei der Hausverwaltung nach, wann denn endlich die Handwerker kommen um den restlichen Schaden zu beseitigen, da meinte die Dame, das dauert noch, die Versicherung hat unseren Schaden noch nicht bearbeitet, da ich möchte, das der komplette Raum renoviert werden muß und nicht nur die Wasserflecken geweist werden müssen.

Desweiteren ging der Baustrom über unseren Zähler, da haben wir auch noch keine Rückmeldung, wer uns das bezahlt.

Ich möchte jetzt die Miete in angemessener Höhe mindern.
Ich habe seit 12 Wochen eine Baustelle bei mir zu Hause, die Trocknung verursachtete einen Höllen Lärm und die kommen nicht aus den Pöten.

Was meint ihr, sind 20% angemessen?

LG

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Hallo,

warum setzt du dich nicht mit deinem Vermieter in Verbindung und vereinbarst mit ihm in welcher Höhe du die Miete kürzen kannst? Die Versicherung legt fest, wieviel gekürzt werden darf.

LG

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Hä? Den Vermieter nach der Minderungshöhe fragen? Der Witz ist gut.
Und welche Versicherung legt fest, was gekürzt werden darf?

Fragen über Fragen....

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Dein Vermieter ist doch nicht Schuld an dem Wasserschaden sondern der Mieter über euch. Aus diesem Grund kann dein Vermieter alle entstandenen Schäden an seiner Wohnung von der Haftplicht des Mieters wieder holen, also auch deine Mietminderung. Die Verischerung übernimmt natürlich auch Mietkürzung. Wie hoch die Kürzung sein darf soll dein Vermieter mit der Versicherung klären.

Ich hoffe alle Fragen sind beantwortet.

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Hallo,

vom Tag des Schadens an steht dir eine Mietminderung zu in angemessener Höhe.

Der Baustrom wird von der Versicherung getragen.

Kündige an, dass du die Kaltmiete um 100 % kürzt, wenn bis zu einem bestimmten Datum nichts passiert ist. Der Zeitraum ist definitiv zu lange!

LG

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Eine Kürzung in so einer Höhe ist völlig überzogen.

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Nein, ist es nicht!

Die Zeiträume, in denen nichts passiert sind definitiv zu lang. Normalerweise sollte der Schaden in einem Monat zurückgebaut, getrocknet und saniert sein.

Es ist auch ungewöhnlich, dass erst 2 Wochen getrocknet wird und dann der Rückbau erfolgt und wieder getrocknet wird.

Lg

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Welche Mietminderung gerechtfertigt ist, kann Dir hier keiner genau sagen. Dein Ansprechpartner wäre ein Mieterverein.
Eventuell ist es sogar möglich, dass Du die Miete rückwirkend mindern kannst.

http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderung.html#rueckwirkende-mietminderung

100% - wie hier jemand schrieb - geht auf alle Fälle gar nicht.

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Hallo,

sorry aber was ist das für eine Bautrocknungsfirma? Wir führen auch Bautrocknung durch, aber das föllig anders!

Bei uns läuft das so ab. Der Vermieter oder die Hausverwaltung melden uns den Schaden, dann wird oftmals auf die Freigabe von der Versicherung gewartet, in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen. Dann muss die Wand aufgestämmt werden und der Schaden repariert werden. Wir trocknen niemals! einen Schaden nur von außen, außer es ist wirklich eine Wand mitbetroffen, wo das defekte Rohr nicht drin verläuft. Dann wird vorher die Feuchte gemessen. Ein Heizgebläse und ein Trockner werden mit Thermostat und Energiemonitor an angeschlossen. Der Mieter bekommt ein Protokoll, in dem er aufschreibt wieviel wasser er 1x am Tag aus dem Auffangbehälter geleert hat. IN der Regel können wir nach einer weiteren Feuchtemessung die Geräte nach 14 Tagen abbauen. Wir rechnen gegenüber der Versicherung ab, der Mieter bekommt eine Bescheinigung über den erhöhten Stromverbraucht, deshalb der Energiemonitor. Eine Bescheinigung wird bei der Versicherung eingereicht, eine übergibt der Mieter seinem Stromanbieter, damit er nicht hochgestuft wird! Und dann wird die Wand wieder geschlossen.

LG

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Hallo,

sorry, konnte nicht eher online sein, war den ganzen Tag arbeiten.

Zwischendurch war ich bei meinen Vermieter.

Mietminderung steht uns nicht zu, da ja schon was gemacht wurde und jetzt auf das ok der Versicherung gewartet wird, damit der Raum im Bereich des Schadens renoviert wird.

Damit bin ich aber nicht einverstanden, da ich, wenn die fertig sind, mir 1 Eimer Farbe kaufen kann und den Rest des Raumes streichen kann.

Das will die Tussi im Vermieterbüro aber nicht einsehen.

Ich hab dem Eigentümer dann noch einen Brief geschrieben, das ich rückwirkend ab April, die Kaltmiete um 50% einbehalten werde.

Die Stromkosten belaufen sich auf ca. 170€. Auch das wird angeblich noch geprüft.

Ich könnt echt kotzen.

LG