ETW verkauft und nun keine Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr?

Hallo ihr alle!

Kennt sich jemand mit der Materie "Nebenkostenabrechnung bei verkaufter ETW" aus?

Wir haben bis letztes Jahr eine Eigentumswohnung besessen und diese glücklicherweise verkaufen können. Die Wohnung war zu Vermietungszwecken gekauft worden, die Gegend hatte sich zu einem sozialen Brennpunkt entwickelt, nach zwei Zwangsräumungen stand die Wohnung schließlich leer.

Nun würden wir langsam aber sicher doch gerne unsere Steuererklärung für 2011 fertigmachen und einreichen, doch dazu fehlt und noch die Nebenkostenabrechnung aus 2011, wo uns die Wohnung ja immerhin noch 6 Monate gehört hat.

Die Hausverwaltung war schon immer ein wandelndes Problem, deswegen möchte ich mich auf deren Auskünfte lieber nicht verlassen. Zuerst hieß es: ist unterwegs. Nanach hieß es: müssen Sie mit dem dem neuen Eigentümer klären.
Also laut letzter Auskunft der Hausverwaltung ist so, dass wir mit dem neuen Eigentümer der Wohnung abrechnen sollen. In den ersten sechs Monaten des Jahres haben wir ja trotz leerstehender Wohnung die Nebenkosten vorausgezahlt. Es sollte also ein Guthaben zu erwarten sein für eben diese sechs Monate.

Das nächste Problem ist, dass ich ja eine ordentliche Abrechnung für das Finanzamt brauche. Mal angenommen ich erreiche den Herrn tatsächlich irgendwann doch noch, und dieser würde mir heiter und freundlich sagen, dass ich noch Geld von ihm bekomme, dann hab ich immer noch nichts in der Hand um es beim Finanzamt einzureichen.

Die Zählerstände wurden beim Verkauf abgelesen und der Hausverwaltung übermittelt.

Kann mir jemand weiterhelfen?
Wie komme ich an eine finanzamtstaugliche Nebenkostenabrechnung?
Oder kann ich da einfach die Kontoauszüge vom Wohnungskonto einreichen und damit die entstandenen Kosten belegen? Geben die sich damit zufrieden? Auch damit, dass das Guthaben quasi futsch ist und nicht mehr gegengerechnet werden kann?

Komme (theoretisch...) auch irgendwie noch an mein Geld? Wie gehe ich da am geschicktesten vor?

Ich dachte ja, dass der Ärger mit dieser Bude nun endlich vorbei ist, aber anscheinend dauert das noch etwas #aerger.

Vielen Dank und liebe Grüße,
Bertina

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Meines Wissens nach, ist es tatsächlich so, dass der neue Eigentümer für das komplette Jahr 2011 die Hausgeldabrechnung erhält. Ihm werden dabei sämtliche Vorauszahlungen angerechnet, die für die Wohnung im Jahr 2011 geflossen sind (also auch deine).

Eine Abrechnungsspitze (sprich, es wird stichtagsgenau abgerechnet mit neuem und alten Eigentümer) ist nur möglich, wenn ein entsprechender Beschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft existiert.

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Ihr hättet das mit dem Käufer im Innenverhältnis regeln müssen, also im Notarvertrag festhalten müssen, wie Ihr mit dem Käufer abgerechnet.
Der Verwalter ist nicht verpflichtet, die Abrechnung aufzubröseln.

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abrechnet......ge muss weg

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Im Notarvertrag steht:
...Die Abrechnung des Hausgeldes erfolgt zeitanteilig bzw. für die anhand eingebauter Messzähler zu ermittelnder Verbrauchskosten jeweils zum Stichtag des Überganges der Lasten und Kosten; maßgeblich ist die auf den Stichtag folgende endgültige Abrechnung.

Ich bin da offenbar zu naiv rangegangen, jedenfalls habe ich gedacht (und gehofft), dass ich den Käufer nach dem Notartermin nie wieder sehe. Und, dass man eben dafür eine Hausverwaltung bezahlt, dass sie sowas "aufbröselt".

Kann ja heiter werden...

Danke für Deine Antwort :-),
berti

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Hallo,

ein ordentlicher Verwalter berücksichtigt Eigentümerwechsel innerhalb des Jahres und rechnet beide ab.

Wie sollst Du sonst als "Laie" die Heiz- und Wasserkosten auseinanderbröseln, um an eine steuerrelevante Abrechnung zu bekommen. Konfrontier ihn mal mit der Frage!

LG