Hallo ihr Lieben,
heute wende ich mich mit einem Problem aus dem Bereich Mietrecht an euch.
Wir wohnen in einen 2-Familienhaus. Der Vermieter in der ersten Etage und wir im Erdgeschoss. Wir haben einen Nutzungsvertrag für Terasse und Garten. Damit verbunden die Pflicht, den Garten zu pflegen.
Eingezogen sind wir ohne Kind. Jetzt haben wir einen Sohn, der mittlerweile 3 Jahre alt ist. Dieser bekommt natürlich gelegentlich Freunde zum Spielen zu Besuch. Auch wir selbst haben natürlich ab und zu Freunde zu Besuch und grillen gemütlich im Garten.
Nun hat uns unser Vermieter Anfang Juni zu einem Gspräch gebeten. Inhalt: Wir hätten zahlreiche Besucher im Garten, diese würden ja die Rasenfläche stark strapazieren. Kurz und gut, der "Durchgangsverkehr" ist denen einfach zu hoch. Die Begründung des Schreibens, welches uns ausgehändigt wurde lautet: "aus versicherungstechnischen und persönlichen Gründen untersagen wir Ihnen, Besuch im Garten zu empfangen." Versicherungstechnisch deswegen, da in einer Ecke des Gartens Kaminholz gelagert wird und die, so Wortlaut des Vermieters, erkletterbaren Holzstapel könnten ja umfallen und einen Besuchskind irreparabele Schäden zufügen.
Der Vermieter hat uns somit das Recht zur "normalen Nutzung" des Gartens entzogen, die Pflichten müssen wir allerdings weiterhin erfüllen.
Wir sind natürlich der Meinung, dass das so nicht rechtens ist.
1. darf er einem Kind nicht das Spielen mit Freunden im Garten verbieten, da dies zu gesunden sozialen Entwicklung absolut notwendig ist
2. müsste er doch die Sicherheitsmängel als Eigentümer beseitigen, denn unser Kind ist ja weiterhin in "Gefahr" (schön, dass er sich um die Gesundheit anderer Kinder Sorgen macht)
3. dürfen die Rechte nicht eingeschränkt werden und die Pflichten müssen beibehalten werden
4. da im Nutzungsvertrag keine Gemeinschaftsnutzung vereinbart wurde könnten wir ihm sogar das Betreten des Gartens verbieten und er müsste sich vorher unsere Genehmigung einholen
Wir sind so genervt und wollen da eigentlich nur noch weg. Jetzt suchen wir nach einem Haus zum Kauf, was allerdings nicht so schnell geht.
Hat jemand von euch ähnliche Probleme oder schon Erfahrungen? Könnt ihr uns Tipps geben, wie wir uns nun verhalten sollen?
Eure Meinungen sind mir wichtig!
Danke und Grüße
lumibee
Vermieter verbietet Besuch im Garten, obwohl ein Nutzungsvertrag besteht
er darf euch nicht verbieten irgend welchen besuch zu empfangen.für die versicherung und sicherheit im garten seit ihr auch verantwortlich.das kaminholz muß von ihm sicher gelagert werden so das nicht nur kinder davor geschützt sind sondern auch erwachsene
normale nutzung ist auslegungssache.wenn ihr besuch habt und das für euch normale nutzung ist das ist das eben so
So ähnlich.....2 Familienhaus. Oben wir, unten andere, ältere Mieter, Vermieter ist nett, wohnt aber ein Stück weg.
Wir haben Probleme mit den Nachbarn wenn Besuch da ist, das ist so schlimm. Ich weiß dass wir im Recht sind, aber was hilft das schon, wenn einem die Seele verkümmert vor lauter Stress.
Wir bauen bald, uns reicht es!
Hoffe Dir kann jemand was zu Eurem Recht sagen, auf Dauer würde ich allerdings auch ausziehen, wenn das Geld da ist was Eigenes kaufen!
Wünsch Euch auf diesem Wege gaaaaaaaaaaaaanz viel Glück, dass ihr schneller als gedacht ein Häuschen findet......
Mona
Ich dachte mir schon, dass es dieses Problem auch bei anderen gibt!
Die letzten 4 Wochen hatten wir Ruhe, da der Vermieter in Urlaub war. Seit letzter Nacht sind sie wieder zurück. Seit einer Woche habe ich Magenschmerzen und so keinen Bock auf die. Das wir im Recht sind wissen wir. Nur in welchem Umfang ist halt nicht so richtig klar. Wir könnten jetzt natürlich auch dagegen vorgehen, aber das erhöht dann den ganzen Stress noch mehr und alles endet wahrscheinlich mit Spießrutenlauf.
Die Situation ist echt ätzend, aber im Moment können wir nur warten und hoffen, dass wir bald was Eigenes finden.
Euch auch alles Gute und viel Freude im neuen Haus, wenn es denn dann mal steht.
Liebe Grüße
Bee
ich würde mich an den mieterschutzverein wenden.
allerdings wirst du mit deinem Punkt 1 nicht weit kommen.
entweder euch steht die nutzung zu- dann auch eurem sohn (und natürlich eurem besuch) oder eben nicht.
ein grundsätzliches RECHT auf spielen in irgendeinem garten hat kein kind.
ob der holzstapel deshalb weg muß, wage ich zu bezweifeln.
der garten wird ja privat genutzt und ist kein öffentliches gelände.
du hast die aufsichtspflicht und mußt darauf achten, daß dein kind den stapel nicht erklettert (und natürlich auch besuchskinder nicht).
er könnte ja auch einen teich in seinem garten haben oder einen zaun mit spitzen pflöcken.
die muß kein eigentümer entfernen.
aber ihr habt einen gültigen vertrag- auf dessen einhaltung könnt ihr bestehen.
wenn der eine normale nutzung des gartens einschließt, dann könnt ihr da natürlich auch besuch empfangen.
allerdings ist das verhältnis wohl "vergiftet", daher ist die suche nach etwas anderem sicher nicht schlecht
"ein grundsätzliches RECHT auf spielen in irgendeinem garten hat kein kind."
Nicht in irgendeinem Garten, sondern in dem Garten, für den wir einen Nutzungsvertrag haben. Natürlich darf das Kind dann dort spielen, auch mit seinen Freunden.
Das der Holzstapel weg soll hab ich nicht geschrieben. Ich bin nur der Meinung, dass er dann entsprechend gesichert werden muss. Das wir die Aufsichtspflicht haben ist klar. Die Kinder haben wir nie in der Nähe des Holzes spielen lassen.
Das Verhältnis ist mehr als "vergiftet". Wenn es nach mir ginge, wäre ich lieber gestern schon ausgezogen...
Einen Teich haben wir übrigens auch. Auch dieser ist ein Sicherheitsrisiko. Die Begründung mit dem Holz ist deshalb natürlich noch weniger nachvollziehbar.
Das Problem von denen ist nicht der strapazierte Rasen oder das Holz. Die haben ganz einfach ein großes Problem damit, dass wir sehr guten Kontakt zu unseren Nachbarn haben und diesen auch pflegen. Das diese Nachbarn samt Kinder dann auch mal zu uns in den Garten kommen, geht in den ihren Augen überhaupt nicht. Wir wissen das, ist aber für uns nur schwer bis überhaupt nicht zu beweisen.
ich hab dich schon verstanden.
ich würde auch dagegen vorgehen.
nur ist das am besten möglich, wenn du dich so wenig angreifbar wie möglich machst.
daher hat ein agrument wie dein punkt Nr. 1 nichts in so einer argumentation verloren.
ihr habt einen vertrag, der eine normale nutzung einschließt.
dazu gehört auch besuch.
wenn der rasen leidet, kann er die wiederherstellung (nach auszug?) verlanen bzw. von der kaution einbehalten.
aber eine nutzung hinterläßt eben auch spuren, das ist völlig normal.
"Wir haben einen Nutzungsvertrag für Terasse und Garten. Damit verbunden die Pflicht, den Garten zu pflegen."
Ihr habt das im Mietvertrag stehen,also kann er euch gar nichts verbieten.
Wird ihm der Besuch in eurer Wohnung zuviel ,verbietet er den auch oder was ?
Seid ihr im Mieterschutzbund ? Da solltet ihr einfach mal nachfragen,wie ihr euch jetzt am besten verhaltet.
Wenn ich den Garten nicht wie im Vertrag stehend nutzen dürfte,würde ich die Miete kürzen und fertig.
vielleicht habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt.
es gibt 2 verträge. einen für die wohnung und einen für terasse und garten. die nutzung des gartens ist kostenlos. aber meiner meinung nach ist das total irrelevant, denn vertrag ist vertrag ob nun entgeltlich oder nicht. mietminderung ist deshalb vermutlich auch nicht möglich. wobei das von fall zu fall wahrscheinlich auch wieder separat entschieden werden müsste, denn unser sozialleben wird ja erheblich eingeschränkt. einen anwalt möchten wir im moment allerdings noch nicht einschalten.
wir haben in den letzten jahren auch mehr im garten gemacht, als eigentlich nötig ist. wir vermuten, dass die damals lediglich nen günstigen gärtner gesucht haben.
Hallo!
Ich weiss nicht genau, ob das auf Euch zutrifft, aber wir hatten ähnliches Problem. Wir haben unser Hause gekauft und die Mieter im EG übernommen. Wir kannten den Mietvertrag und uns wurde seitens Verkäufer zugesichert (vor dem Notar, sogar im Kaufvertrag), dass es keine anderen Verträge und/oder Vereinbarungen gibt.
Aber die gab es. Irgendwann lag ein vom Verkäufer und den Mietern unterschriebenes Blatt in unserem Briefkasten, nach dem die Mieter im Prinzip machen durften was sie wollten und wir hatten uns nach dem Zusatzvertrag zu richten. Das hieß, unser Sitzplatz draussen gehörte nicht nur uns, unser Hof gehörte nicht nur uns, ihre Fahrräder waren an unserem Grillplatz angebunden und störten uns... aber wir konnten nichts machen. Vertrag ist Vertrag und selbst der beste Anwalt fürs Mietrecht konnte da nicht helfen.
Was ich sagen will ist, dass Ihr einen Vertrag habt, an den der Vermieter sich zu halten hat. Du kannst etwas googeln, das habe ich auch damals bis zum Umfallen getan, und irgendwo fand ich etwas darüber, dass der Vermieter die Sonderverinbarungen wieder rückgängig machen kann. Was genau das war, weiss ich nicht mehr, und auch nicht, ob das nur für mündliche Vereinbarungen galt, es ist auch schon eine Weile her. Oder geht einfach zum Anwalt. Das gute Verhältnis ist eher futsch, guck dass Ihr Eure Ruhe bekommt, bis Ihr ausziehen könnt
Keep cool
Hallo,
wenn man einen Garten nicht nutzen darf, muss man diesen auch nicht pflegen!
Es sei denn es gibt darüber eine Individualvereinbarung.
Da aber die Nutzung an die Pflege gekoppelt ist, gibt es das Eine nicht ohne das Andere
Erster Weg sollte der Mieterverein sein.
Ist die Nutzung ohne Einschränkung im Vertrag vermerkt, kann der Vermieter nun nicht
beschließen, das der Garten zu sehr genutzt wird. bei einem Auszug ist der Urzustand
wiederher zu stellen. Solange man seiner Pflege nachgekommen ist, kann der Vermieter daran nicht rütteln.
Hat der Vermieter die Nutzung mündlich verboten, würde ich ihm mitteilen, das du das schriftlich haben möchtest - mit Begründung.
Damit gehst du zum Fachmann / Anwalt oder Mieterverein
Das was du schreibst stellt eine normale Nutzung dar.
danke, das hilft sehr und bestätigt, was wir eh schon vermutet hatten
Hallo,
wie es genau mit dem Garten aussieht kann dir hier niemand sagen weil wie die Vertäge nicht kennen.
Nur das sie sich um ein Zweifamilienhaus handelt kann er euch ohne Gründe sogar die Wohnung kündigen, daher müsst ihr euch überlegen ob ihr dieses riskieren wollt
ohne angabe von gründen kann er uns die wohnung sicher nicht kündigen. soviel konnte ich mittlerweile in erfahrung bringen.
Hallo,
nach deiner Schilderung bewohnst du eine Wohnung in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen.
In einer Wohnung davon wohnt dein Vermieter.
Dann hat dein Vermieter ein sogenanntes vereinfachtes Kündigungsrecht und es bedarf KEINES Kündigungsgrundes wie es sonst üblich ist.
Das einzige, die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate.
http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=286
Der Vermieter kann euch also jederzeit ordentlich ohne Angabe eines Kündigungsgrundes die Wohnung kündigen.
Gruß
Demy