Wer unterschreibt den Mietvertrag?

Hallo #winke,

hoffe, dass ich hier richtig bin. Mein Freund sucht zum Anfang nächsten Jahres einen neuen Job in meiner Nähe und dementsprechend auch eine Wohnung. Nächsten Sommer würde ich dann zu ihm ziehen, ausbildungsbedingt geht es leider nicht früher. Die Wohnung werden wir direkt zusammen einrichten.

Nun meine Frage, soll nur er oder wir beide den Mietvertrag unterschreiben?

LG
Hikari-chan

P.S.: zurzeit verdient er einiges mehr als ich (da ausbildung), wenn es klappt, dass dir firma mich übernimmt wird er ca. 500 € netto mehr verdienen als ich.

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Hi,

was ihr beide verdient ist für die Unterschrift unter dem Mietvertrag in so weit unrelevant, wie ihr die Miete bezahlen könnt.

Mir war es immer lieber, wenn der MV nur auf meinen Namen lief - da konnte mich dann niemand aus meiner Wohnung werfen, wenn die Beziehung scheitert. Der ersten und einzigen gemeinsamen MV habe ich mit meinem Mann angeschlossen - da stand aber schon fest, dass wir heiraten werden (auch wenn das kein Garant für eine Beziehung ist, machte für mich aber einen Unterschied).

Da Du erst im Sommer zu ihm ziehen wirst (warum eigentlich? Geht doch auch in der Ausbildung!) wird Dein Freund den Vertrag wohl alleine unterschreiben müssen. Stell Dir mal vor, eure Beziehung geht zwischen Anfang und Mitte des Jahres kaputt - dann musst Du Miete zahlen (bzw. auch dafür haften), obwohl Du nie in der Wohnung wohnst!

Gruß
Kim

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Ich wohne im Wohnheim der Firma, das war Bedingung dafür, dass ich genommen werde.
Zahle auch nur 100 € Warmmiete momentan, mehr lässt sich nicht stemmen, da wir die wohnung ja auch einrichten müssen.

Außerdem würden meine eltern mir den kopf abreißen ;-)

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"Zahle auch nur 100 € Warmmiete momentan, mehr lässt sich nicht stemmen, da wir die wohnung ja auch einrichten müssen."

Ohne das Zimmer hättest Ihr doch aber 100 Euro mehr?

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es gibt zwei verschiedene möglichkeiten

er unterschreibt allein

er ist auch allein für alles haftbar bzgl der wohnung der vermieter kann sich nur an ihn halten ..bei krach kann dein freund dich raus werfen andersrum kannst du auch einfach gehen

ihr unterschreibt beide

ihr seit beide haftbar der vermieter kann sich an beide wenden zahlt der eine nicht nimmt er den anderen

bei krach zwischen euch kommt der aerger dazu wer die wohnung haben will

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Hi,

ich würde sagen, beide unterschreiben....gleichbereichtig....partnerschaftlich

Diese ganzen Dinge wie....wer bekommt die Wohnung wenn der andere geht. Haftung, etc.

....wenn das jetzt schon in einer Partnerschaft anfängt, Mißtrauen bei einer Wohnung zu sähen, dann Prost Mahlzeit. Entweder ich gehe das Risiko ein oder beide haben halt während der Beziehung eigene Wohnungen.

Grüße
Lisa

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Genau das denke ich auch...aber meine eltern machen halt stress, was dann bei einer trennung wäre.

Und du heißt ja wie ich ;)

Alles Liebe,
Lisa

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Ich kann Deine Eltern verstehen. Du bist 18 Jahre alt, befindest Dich noch in der Ausbildung und weißt nicht, wie es beruflich nach der Ausbildung läuft - übernimmt Dich die Firma oder nicht, findest Du sofort einen neuen Arbeigeber oder nicht - Deine Finanzen sind also überhaupt noch nicht überschaubar.

Was spricht dagegen, dass Dein Freund die Wohnung erstmal selbst anmietet und Du später mit in den Mietvertrag einsteigst? Stell Dir folgendes Szenario vor: Ihr unterschreibt beide den Vertrag, Dein Freund macht sich vor Deinem Einzug auf und davon, zahlt die Miete nicht mehr. Du haftest dann gegenüber dem Vermieter mit Deinem Azubi-Geld.

Ganz oder gar nicht ist ja nett gesagt, aber nicht in Deinem Alter und der unsicheren finanziellen Situation.

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Hi,

die Entscheidung ist relativ leicht.

Wenn du die Wohnung allein halten kannst, dann könnt ihr auch zusammen unterschreiben. Wenn du dazu nicht in der Lage bist, dann lass Ihn die Risiken tragen. So bist du im Falle von einer Trennung oder von Streit besser dabei!

LG

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Ich würde, wenn es irgendwie geht, immer empfehlen, dass der Mietvertrag von einem Teil des Paares alleine unterschrieben wird. Im Falle einer Trennung (und so wahnsinnig abwegig ist das ja nun mal nicht), hat der gemeinsam unterschriebene Mietvertrag schon oft für Ärger gesorgt. Das muss nicht so sein, aber warum diesem Risiko nicht von vorneherein aus dem Weg gehen?