Unser Vermieter tut nichts - welche Rechte haben wir?

Hallo Zusammen,

ich hoffe mal, dass ich hier richtig bin.

Und zwar habe ich eine Frage. Seit 5 Jahren wohnen mein Mann und ich in unserer Wohnung. Beim Einzug hatten wir noch einen anderen Vermieter, dieser hat in der Zwischenzeit gewechselt, der neue Hausbesitzer hat das Haus seit ca. 3 Jahren.

Bei uns in der Wohnung hat es folgende Mängel und zwar:
- Ist im Wohnzimmer (Dachschräge) das Dach kaputt und es regnet durch, die Tapeten sind schon gelb und geschimmelt hat es auch schon.
- Im Kinderzimmer (aber ohne Kind *g*) ist das Dachfenster kaputt, es regnet rein und hier löst sich auch die Tapete
- Aus dem Klo und aus den Abflüssen stinkt es nach Kloake und auch die anderen Mieter (es sind noch drei weitere Wohnungen in dem Haus) können den Mief kaum noch ertragen. :-%

Diese Mängel bestehen seitdem unser Vermieter das Haus gekauft hat. Bisher wurde nichts gemacht, nur einmal die Leitungen geputzt wegen dem Gestank. Hat aber nichts gebracht.

Das mit dem Reinregnen wird immer Schlimmer. Unseren Vermieter erreicht man per Telefon fast gar nicht, wenn man ihn anspricht sagt er nur er kümmert sich drum, tut er aber nicht :-[

Ich habe ihm schon massig Briefe geschrieben auf die keine Reaktion folge. Die letzten Briefe waren vom 13.07.05, 16.11.05 und der Neueste vom 15.02.06 - auf alle keinerlei Reaktion.

Jetzt meine Frage: Was können wir tun? Einfach die Miete kürzen? Ganz weglassen? Muss ich vorher noch mal einen Brief schreiben in welchem ich diese Konsequenzen androhe?

Muss dazu sagen, einen Mietvertrag haben wir auch keinen mehr, wir hatten beim Einzug einen befristeten Mietvertrag (weiß der Himmel warum), dieser lief 2001 aus und unser neuer Vermieter meinte, das wären ja nur unsinnige Forumularitäten.

Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter, außer ausziehen. Aber das wollen wir nicht, wir mögen unsere Wohnung und solange wir keine Kinder haben würden wir gerne dort wohnen bleiben :-(

Hat jemand Rat?

Danke und viele Grüße Yvi

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Nimm dir einen Anwalt, lass durch ihn letztmalig eine Frist setzen und dann kürz die Miete nach Beratung mit dem RA.

M.