Aussteuer verpflichtend?

Ich habe noch nie in meinem Leben gehört, dass eine Aussteuer verpflichtend ist. Klar schenken die Eltern (verheiratet oder geschieden ist egal) dem Brautpaar etwas, sofern sie können. Aber das dies ein bestimmter Prozentsatz sein "muss", ist mir neu. Das "muss" ist mir eigentlich auch neu#kratz

Hat jemand schon mal gehört, dass eine Aussteuer (Mitgift) bei der Ersthochzeit eingeklagt wurde??;-)

#winke

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Das halte ich für totalen Schwachsinn....

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Gell, ich auch:-)... aber es wurde wirklich auf einen Gesetzesabsatz verwiesen... denn ein Brautvater ist nun ganz aus dem Häuschen, dass seine 25jährige Tochter diese Aussteuer nun "fordert"... also ich bin entsetzt:-(

#winke

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Wenn dann ist das warscheinlich so ein Gesetz aus Annu-Dazu-Mal! Es ist noch da, aber keiner kennt es mehr oder würde es in Anspruch nehmen. Mal ganz davon abgesehen, das man seine Familie ja sofort dadurch verliert. Das gab es ja nur, weil damals die Frauen geheiraten haben, als sie selber noch kein Geld verdien haben und direkt aus dem Elternhaus zum Ehemann gezogen sind.

LG

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Das ist mehr oder weniger auch meine Meinung. Aber es sollen 25-30% des Jahresnettoeinkommens sein!! Also ich bin sprachlos. Denn wie gesagt, es stört mich der gesetzliche Druck.

Also ich glaub das so nicht... #nanana

Aber vielleicht hat jemand hier wirklich Erfahrung damit, bin gespannt:-)

#winke

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Hi,

hab mal kurz gegoogelt (halt ohne groß nachzuprüfen) und hab das gefunden:

"Ausstattung und Heiratsgut (Mitgift)

Die Ausstattung ist eine besondere Form der elterlichen Unterhaltspflicht bei (erstmaliger) Verehelichung des Kindes. Sie soll eine Starthilfe zur Familien- und Hausstandsgründung beim Eingehen der Ehe sein.

Voraussetzung:
Das Kind verfügt über kein nennenswertes eigenes Vermögen (das Vermögen des Ehepartners oder der Ehepartnerin ist nicht relevant).

Der Umfang des Anspruches richtet sich nach den Vermögensverhältnissen der Eltern, üblicherweise wird ein Betrag in der Höhe von 25 bis 30 Prozent des Jahresnettoeinkommens der Eltern für angemessen gehalten."

Gilt aber wohl in Österreich (na, da sag ich jetzt mal nix zu :-p). Ach ja: § 1218 ABGB.

LG

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Deutschland:

Im deutschen Recht ist die sog. Ausstattung des Kindes eine Schenkung aus dem Elternvermögen anlässlich der Verheiratung oder Existenzgründung (§ 1624 BGB) geschlechtsneutral. Es gibt keinen einklagbaren Anspruch. Im Fall des Todes ihres Vaters muss sich die Tochter die Aussteuer nur dann gemäß § 2050 ff. BGB auf ihren Erbteil anrechnen lassen, wenn ihr außerdem eine Berufsausbildung finanziert wurde, so der Bundesgerichtshof. Einem rechtlichen Betreuer wird die Gewährung einer Ausstattung als Ausnahme vom Schenkungsverbot des § 1804 BGB durch § 1908 BGB gestattet.

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Arg, gell! #zitter

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nein, noch nie gehört .... ich ha eher gehört, dass gar nichts geschenkt wurde #rofl