Eigentumswohnung Katzenhaltung generell verboten

Hallo,

wir werden in Kürze eine Eigentumswohnung erwerben. In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen, daß keine Hunde und Katzen gehalten werden dürfen.

Jedoch möchten wir uns gerne 2 reine Wohnungskatzen anschaffen. Im www habe ich erfahren, daß es kein generelles Verbot gilt.

Hat jemand einen Gesetzestext mit Gerichtsurteil dazu, auf das ich mich berufen kann?

Herzlichen Dank, Gruß Bianca

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Hallo,

gibts keine Alternative? #kratz

In so einer bescheuerten Eigentümer-Gemeinschaft würde ich nicht leben wollen.

LG

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Hallo!

Na, wenn das schon so anfängt, dann viel Spaß in eurer neuen Wohnung...! #zitter

http://www.geliebte-katze.de/information/recht-rat/eigentumswohnung.html

http://www.linnenkamp39.de/rsth.htm

LG, k.

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Hallo,

wenn Ihr jetzt noch keine Katzen habt, würde ich mir auch keine anschaffen.

statt Katzen vielleicht eher eigene Kinder?

Eine Eigentümergemeinschat ist immer eine heikle Sache, da würde ich es nicht drauf anlegen, einen Streit vom Zaun zu brechen. Ihr könnt das ja in die kommende Sitzung einbringen, dass Ihr Katzenhaltung befürworten würdet, vielleicht wird dann der bisherige Beschluss wieder geändert...

LG
haifa

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Hallo,

und genau DAS ist der Grund, weshalb ich mir keine Eigentumswohnung kaufen würde. Du bist niemals dein eigener Herr, bist immer auf die "Gunst" der anderen Eigentümer angewiesen usw.

Ich selber stehe grad in Verhandlung für ein Doppelhaus und sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, werde ich die katze von meiner Mutter umgehend aus dem Tierheim holen, denn bei mir im Doppelhaus ist Tierhaltung "Pflicht". Ich selber habe einen Hund, meine Mutter zieht in mein haus mit ein und bekommt ihre katze wieder und meine Tochter zieht in das andere Haus und die wollen sich dann auch einen Hund anschaffen.

LG

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War das ein Angebot, dass du Hundesitter werden möchtest? Ich glaube kaum, dass ein Hund sich bei uns wohlfühlen würde, wo wir doch 24/7 arbeiten sein werden :-p

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Na ja,ob ich nun als Hundesitter, Katzensitter oder auch Zwergenbeauftragte in Zukunft "arbeiten" werde, ist doch eigentlich egal, oder. Außerdem arbeitet dein mann ja nicht 24/7, ODER?#zitter#zitter#zitter

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Ich würde mir in meiner Eigentumswohnung nicht vorschreiben lassen ob ich Haustiere halten darf. Ich würde mich in allen Dingen an den Gesetzgeber halten. Ich lege jedoch auch keinen Wert darauf einen Freund unter den Nachbarn zu haben.

Als nächstes dürfen keine lauten Kinder mehr im Haus wohnen???????
Na dass nennt sich ja Spaß am leben......

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Hallo

Wenn ihr noch keine habt, wieso wollt ihr euch dann welche anschaffen, wenn ihr wisst, das es dort "verboten" ist?

Verbieten kann man es euch ja nicht, aber ihr werdet euch damit bestimmt keine Freunde machen

Bianca

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Hallo,

als ich mir meine Eigentumswohnung kaufte, habe ich den Verwalter der Wohnanlage gefragt, wie es mit Tieren aussähe.

Der meinte, er wüsste, dass sich einige Eigentümer Tiere selbst halten (Hunde/Katzen/Kleintiere), andere Eigentümer, die ihre Wohnungen vermietet haben, Tierhaltung ausgeschlossen haben.

Er meinte, so ginge das. Eine generelles Tierhaltungsverbot setzt wohl ein einstimmiges Votum aller Eigentümer voraus. Ob das bei Dir gegeben ist, müsste sich aus den Protokollen der Eigentümerversammlungen ergeben, die man sich sowieso vor dem Erwerb einer Wohnung anschauen sollte.

GLG

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Hi,
was genau wurde denn beschlossen?

Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unzulässig.

Wenn es "nur" ausdrücklich um Hunde- und Katzenhaltung geht kann das anders aussehen (mit allen Unsicherheiten, die Quellen aus dem Internet so mit sich bringen)

http://www.schons-rechtsanwalt.de/2012/07/wohnungseigentumsrecht-weg-eigentumerversammlung-darf-hundehaltung-und-katzenhaltung-verbieten/

Ob es dazu inzwischen ein Urteil höherer Instanz gibt mit anderem Inhalt kannst du vielleicht selbst herausfinden.

Auch wenn ich nicht gerade auf Freundesuche unter den Miteigentümern bin kann es schon blöd sein, sich gleich und direkt mit irgendwelchen Urteilen (die man als Laie vielleicht auch falsch interpretiert, siehe den möglichen Unterschied zwischen einem generellen Haustierverbot und dem expliziten Verbot einiger Tierarten) über die Beschlüsse der GEMEINSCHAFT hinwegzusetzen.

Irgendwann kommt der Ball zurück - irgendwann willst du vielleicht gerne etwas von denen, was dann einfach aus Prinzip abgelehnt wird, so gut die Idee vielleicht war.

Ich kann dir - je nach genauem Wortlaut - also nur das genaue Gegenteil bieten von dem, was du suchst: kein Argument dafür, dass der Beschluss (wenn es explizit um Hunde und Katzen geht) ungültig wäre, sondern ein Urteil, dass derartige Beschlüsse rechtens und bindend sind. Das heißt nicht, dass Tiere, die vor dem Urteil da leben abgeschafft werden müssen - aber in Eurem Fall wäre es ein neuer Einzug, und DAS wäre damit nicht zulässig.

Viele Grüße
miau2

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Tut mir leid, aber ich würde niemals in so ne Wohnung ziehen. Ich habe keine Tiere, aber ich will mich in MEINEM Eigentum doch nicht einschränken lasse #nanana
Also natürlich alles was die Gemeinschaft nicht stört!
Finde sowas geht gar nicht!

Vielleicht überlegst es dir doch nochmal #kratz
lg, nix für ungut!