Nachmieter will Wohnung so wie sie ist übernehmen Vermieter will das nicht. undFrage zur Miet sicher

Hallo wir haben unsere Wohnung zum 31.04.2006 gekündigtund einen Nachmieter gefunden (zum 31.03), als diese zur Wohnungsbesichtigung da waren (ohne Vermieter)
hat ihnen alles gefallen wir bräuchten nichts zu renovieren oder Streichen es würde ihnen alles so gefallen und sie würden es auch übernehmen. Nun kriegen wir Post vom Vermieter Der sagt alles weiss streichen und mit Raufaser tapezieren#kratz.
Das wäre aber doch nun völliger Quatsch wenn es den Nachmietern so gefällt.
Meint ihr es wäre sinvoll es sich vom Nachmieter Schriftlich geben zu lassen das sie es so wie es ist Übernehmen wollen?.
Dan haben wir uns erkundigt beim vermieter wann wir unsere Mietsicherheit zurückbekommen (haben zwei Kalt Mieten gezahlt auf ein Mietsicherheits Konto)
Nun meind der das wir sie erst zurück bekommen wenn die Nächste Jahres abrechnung gemach wird#kratz versteh ich nicht er sieht doch wenn wir ausgezogen sind an unseren Zählerständen unseren Verbrauch ,was hat das mit der Mietsicherheit zu tun?(Nächste Abrechnung wäre im August dan wohnen wir hier schon 5 Monate nicht mehr) Währe froh wenn sich jemand damit audkennt und weiss ob das alles so rechtens ist!
Gruss Tanja


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Hallo Tanja,

der Vermieter muss sich nicht auf einen Nachmieter einlassen. Weiß er überhaupt, dass ihr einen habt und akzeptiert er den Nachmieter ? Wenn es im Mietvertrag steht, kann der Vermieter von Euch eine Endrenovierung verlangen.
Als Vermieter würde ich auch darauf bestehen.
Der Nachmieter würde ansonsten ja eine unrenovierte Wohnung übernehmen und wäre wohl kaum bereit, bei seinem Auszug erneut zu renovieren. Dann bliebe es wieder beim Vermieter hängen.
Außerdem: wenn die Möbel erstmal draußen sind, sieht eine unrenovierte Wohnung schon nicht mehr so schön aus.

Gruß

Martin



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Der Vermieter muß die Kaution erst 6 Monate nach Auszug zurückzahlen oder herausgeben.

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Hallo Tanja,

schon bei der Wohnungskündigung könnte man beim Vermieter nachfragen, ob ein Nachmieter vorgeschlagen werden kann oder ob er sich selbst vorbehält einen Nachmieter zu suchen. Das würde im letzteren Fall Eigenbemühungen ersparen.

Eine Renovierungspflicht besteht nicht in den Fällen, in denen gem. den Vereinbarungen des Mietvertrages - sofern diese nicht gegen Gesetzliche Regelungen verstoßen - nach allgemein gültigem und zumutbarem Geschmack ( z.B. keine stark farbigen Tapeten oder Farbanstriche, Deckenplatten u.ä. ) sach- und fachgerecht Renoviert worden ist. Für Fenster,Türen,Heizkörper,Rohre etc. wäre nur bei starker Abnutzung eine Renovierungspflicht.

Ein Anspruch auf Neutapezierung ( Rauhfasertapete ) wäre dann gegeben, wenn die vorhandene Tapete so beschädigt ist, daß eine Ausbesserung nicht zumutbar wäre. Ein Anstrich einer vorhandenen Rauhfasertapete kann in einem zumutbar hellen Farbton gehalten sein, einen generellen Anspruch auf Weiß hat der Vermieter nicht.

Der Vermieter kann die Kaution - max. 6 Monate - zurück halten um in dieser Zeit zu prüfen ob er Ansprüche aus dem vergangenen Mietverhältnis feststellt.

mfg
Nobility

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Es ist eigentlich nur interessant, was in Eurem Mietvertrag steht: Besenrein oder renoviert.

Wenn dort renoviert steht, dann könnte man nur nach Absprache die Wohnung unrenoviert übergeben. Und der Vermieter muss damit einverstanden sein. Ist er das nicht, müßt Ihr renovieren, egal wie schwachsinnig das ist.

Was die Mietsicherheit angeht. Sie ist eigentlich für die Nebenkosten gedacht, also eine Sicheheit für evtl. Nachzahlungen. Er darf sie bis zur nächsten Abrechnung oder bis zu einem angemessenen Zeitpunkt (ca. 6 Monate) behalten.