!!! dringend Schimmelwohnung - Frage bitte lesen !!!

hallo

nur kurz ohne die ganze Geschichte zu schreiben. Meine Eltern sind im Mai in Fürth in eine Mietwohnung gezogen die sich nun als totales Schimmelparadies entpuppte. Sie mußten für die Sanierung in eine Notunterkunft sind aber nun ca. 5 Wochen wieder in der Wohnung die nach wie vor eine Baustelle ist.

Keine Möbel können gestellt werden alles wird noch bearbeitet, keine Küche, keine Wohnzimmereinrichtung. Nun evtl. noch Dach runter welches direktes Flachdach auf der Wohnung ist, entscheidet sich Montag auch wengen Durchnässen.

Nun der Hammer - meine Mama erzählt mir gerade dass sie die volle Miete zahlen #schock#schock#schock sie können angeblich nicht mindern, weil der Vermieter direkt mit der Sanierung angefangen hat.

Sie leben auf einer totalen Baustelle, ohne Lebensqualität, zerfleischen sich und sind mit Nerven, körperlich und finanziell am Ende.

Das ist doch so nicht wahr oder - wo seit ihr Spezialisten - wer kann mir sagen ab wann und wie man Miete mindern kann? Die können doch nicht die volle Miete zahlen, wenn sie nicht annähernd wohnen können, oder reicht es tatsächlich, dass der Vermieter direkt mit der Sanierung angefangen hat?

danke schon mal

lg

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Deine Eltern könne die Miete mindern solange der Mangel vorhanden ist ... hier würde ich die Bewohnbarkeit nach deiner Beschreibung sogar als unzumutbar ansehen und die Miete um 100% kürzen siehe auch meine Links (Mietminderungstabelle) d.H. solange der Mangel Unbewohnbarkeit bzw Einschränkungen durch die Sanierung vorhanden ist kann gemindert werden. siehe

http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-wegen-Sanierung-__f99116.html
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma1.htm
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/em1.htm
https://www.google.de/search?q=mietminderung+sanierung+wohnung

Ich würde in diesem Fall sogar auf eine Ersatzwohnung bestehen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldung.htm

Für weitere Hilfe wendet euch an einen Anwalt der mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung hier sehr schnell helfen kann...

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Selbstverständlich sind alle Schäden die durch die Reparaturmassnahmen und auch den Schimmelbefall entstanden sind als Schadenersatz durch den Vermieter zu ersetzen.

Die Mietminderung muss man wenn sie berechtigt ist auch nicht anfragen sondern nur die Maängel bzw Beieinträchtigungen dem Vermieter mitteilen sprich schriftlich per Einschreiben anzeigen!!! und ab dann durchführen!

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldung.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/rechner/mrechner.htm

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Danke für deine schnelle Antwort, ich bin ja auch der Meinung, dass es unzumutbar ist unter diesen Umständen zu leben. Vorallem weil mein Vater auf ein Atemgerät angewiesen ist, was er z.Z. nicht nutzen kann weil eben die Bude schimmelt und alles voll mit Baustaub ist.

Die Sache mit dem Anwalt habe ich auch angesprochen, da hieß es mit dem hätte man sich aus einander gesetzt und der meinte sie könnten nicht mindern weil eben der Vermieter direkte Maßnahmen eingeleitet hat - und nun kommt ziemlich wahrscheinlich auch noch das Dach runter.

Sie sind ja eingezogen, haben komplett renoviert was alles wieder runter ist und da meinte meine Mama auch, dass sie nicht mal Schadensersatz geltend machen könnten - in meinen Augen auch total falsch, wie du ja auch schon geschrieben hast.

Ich weiß nicht, warum sie das so hinnehmen, sie sind ja noch nicht alt und seniel, eher körperlich, seelisch und finanziell an der Kotzgrenze aber schon aus diesem Grund würde ich nicht mehr bezahlen. Der Hohn an der ganzen Sache ist, dass sie eben auch fleissig ihre Rechtsschutzversicherung mästen aber sie für sowas nicht nutzen.

Nein sie reiben sich lieber auf und nehmen es hin und wenn man dann noch was sagt....ich werde ihr die Links mal weiterleiten und dann hören dass sie nichts machen weil sie keinen Nerv mehr haben.

Dir trotzdem vielen Dank

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Anwältin einschalten oder den mieterschutzbund.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

Mietminderung ist immer eine heikle Sache. Würde ich nicht in Eigenregie machen. Daher kann ich auch nur empfehlen euch anwaltlich beraten zu lassen. Evtl. können deine Eltern einen Beratungsschein wegen geringem Einkommen bekommen beim Amtsgericht. Weiß ja nicht was sie haben. Wäre eine Möglichkeit.

Oder zum Mieterbund gehen. Wenn man erst eintritt, kann man sich trotzdem kostenlos beraten lassen. SIe können nur keinen Prozess bezahlen, sollte es dazu kommen. Wegen der 3 Monate Wartezeit. Jedenfalls war das so bei mir. Bin froh, dass ich das gemacht hatte.

lg

Christina Feiler

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Hi!

Also ich würde mich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Ich kann dir für Mietrecht den Herrn Buch ans Herz legen. Er ist sehr nett und weiß genau was er tut.

Hier sein Link: http://www.rafb.de/anwaelte/buch.html
Is halt in Nürnberg, in Fürth kenn ich leider keinen.

Viele liebe Grüße!

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Hallo

Sie waren in einer Notunterkunft und hausen da nun schon 5 Wochen.

Wieso haben sie die Zeit nicht genutzt eine neue Wohnung zu suchen?

Das es da unbewohnbar ist gibt es doch keine Kündigungsfrist

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hallo

in dieser Notunterkunft waren sie wohl für eine bestimmte Zeit nun eben schon wieder zurück in der Wohnung - Baustelle. Die Wohnung ist von der Grundidee schon toll, warum sie nicht umziehen? Weil sie gerade erst eingezogen sind. Kohle alle, keine finaziellen Möglichkeiten noch einen Umzug zu machen.

Es steht ihnen aus ihrer Sicht und nach angeblicher Aussage des Anwalts#kratz kein Schadensersatz zu, mmhhhh na ja war nicht dabei kannes mir aber eben auch nicht so wirklich vorstellen.

Das Problem ist, dass ich da auch mal nicht eben hinfahren kann eben zu weit weg und die Fahrt eben leider auch zu teuer für mich, andere Geschichte.