Steuererklärung - Anlage FW?! Fragen über Fragen...

Hallo,

wir haben im letzten Jahr eine ETW gekauft, in der wir selber wohnen.
Müssen wir nun bei der Steuererklärung auch die Anlage FW (Förderung des Wohneigentums) ausfüllen oder nicht? Werd da mal wieder nicht schlau draus... #augen

Kriegen wir da denn zusätzlich zur Eigenheimzulage noch Steuervergünstigungen? Und ist es richtig, dass ich da alle Kosten (also Kaufpreis, Handwerkerrechnungen, etc.) angeben kann? #kratz

Kann das grad nicht so ganz glauben, dass Vater Staat so großzügig sein soll... Oder ist das nur für bestimmte Leute (Einkommensgrenzen?)?

Mann, mann, mal wieder keinen Plan #gruebel

Danke für Eure Hilfe!
Rapuenzel

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da hier das ERSTE Mal der Bogen anfällt, würde ich -für dieses Mal- auf alle FÄlle zum StB gehen.


Ihr müßt da ja den Grund rausrechnen und und und


Gruß
Klaus

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Hallo,
kann die nur das Programm "Steuer Spar Erklärung 2006" empfehlen! Da wird so was abgefragt!
Schau mal bei amazon, da werden die günstig angeboten und nach Gebrauch kannst du es dort wieder verkaufen!
Ansonsten bleibt nur der teure Gang zum Steuerberater!
Gruß
Marita#katze

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Halo Rapuenzel,

die Anlage FW kannst Du getrost wegschmeißen. Wenn Du letztes Jahr eine ETW gekauft hast, kannst Du Deine Kosten nur über die Eigenheimzulage geltend machen. Handwerkerrechnungen erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage noch in den ersten beiden Jahren nach der Anschaffung, wenn der Höchstbetrag von 125.000 € noch nicht überschritten wurde.

LG Josef