Hallo,
wir haben Interesse an einem Haus, das im Mai zwangsversteigert wird.
Wir haben uns im Internet schon ein wenig schlau gemacht, doch was ich noch nicht so ganz verstanden habe, ist die Sache mit der Bieterei.
Muß man einmal sein Höchstgebot abgeben und dann warten oder ist das so wie in den Versteigerungen die man so von der Polizei und den Flughäfen kennt. Man kann also immer wieder sein Angebot erhöhen wenn man soviel ausgeben will?
Wer kennt sich da ein wenig aus?
Was sollten wir sonst noch so beachten?
Gruß Luna
Zwangsversteigerung
hallo,
sowiet ich weiss, muss man einen gewissen prozentsatz (glaube 10%) auf jedenfall in bar (oder scheck - evtl. bankbestätigt) dabeihaben. berechnet natürlich an deinem max gebot.
du kannst während der versteigerung dein gebot immer wieder erhöhen... darauf hofft die bank ja auch... je mehr sich gegenseitig überboten wird, desto höher der betrag für die bank. allerdings kann es sein, dass dein gebot nicht von der bank akzeptiert wird, wenn es die erste versteigerung war. ich glaube, bis zu 3x startet die bank einen versuch. beim dritten mal fällt -sowiet ich weiss- auch der mindestbetrag weg. da kann man ordentliche schnäppchen machen...
lg
kim
p.s.: du kannst zur vorgehensweise auch deine bank fragen!
Hallo Luna,
soviel mir bekannt ist, muss man mittlerweile 10 % vom Schätzwert - zumindest im ersten Versteigerungstermin - in bar oder als bankbestätigten Scheck dabei haben.
Frag doch einfach beim Amtsgericht nach, wie es sich genau verhält, wenn du dir das Gutachten von dem Versteigerungsobjekt ansiehst. Das solltest du auf jeden Fall machen, denn dann weisst du auch, ob der Gutachter überhaupt ins Haus durfte, oder ob er nur von aussen geschätzt hat.
Gruß,
Dolfan96
Üblicherweise ist es bei ZV so, dass beim ersten Termin nicht ernsthaft geboten wird. Das liegt daran, dass dort noch ein Mindestprozentsatz vom Verkehrswert geboten werden muss (ich glaube 80%). Kommt es beim ersten Termin nicht zum Zuschlag, so kommt es zu einem zweiten ZV-Termin, bei dem die Grenze dann bei 40% liegt, teilweise sogar ganz aufgehoben ist.
Die Gebote, die abgegeben werden, sind stets bindend und man muss einen gewissen Prozentsatz tatsächlich anzahlen. Wie hoch der ist, kann ich nicht mehr auswendig sagen.
Es ist allerdings so, dass idR nur Bargeld oder "bestätigte LZB-Schecks" anerkannt werden. Letztere sind über die Hausbank oder die LZB (=Landeszentralbank) erhältlich.
Mache dich am besten vorher beim Auktionär und Deiner Hausbank schlau.
chaliepogos Mann, mal kurz die Tastatur klauend
Hi Luna,
ich glaube du hast schon öfters bzg. Zwangsversteigerung nachgefragt, wenn nicht hab ich mich geirrt, sorry.
Ich rate dir, wie jedem anderen der vorhat zu steigern, ganz dringend bevor du selber steigerst bei mind. einer Zwangsversteigerung dabeizusein um zu sehen wie es dort abgeht.
Es gibt ansonsten noch viel anderes zu berücksichtigen.
Bedenke Zwangsversteigerung bedeutet nicht automatisch dass das Objekt unter dem Verkehrswert versteigert wird. Bei lukrativen Objekten kann auch bis über den Verkehrswert gesteigert werden (sind oftmals auch Makler dabei).
Geboten wird in einem Zeitraum von mind. 30 Minuten, sprich erst nach 30 Minuten darf soz. der Hammer fallen.
Es muss ein Bieter mit einem Gebot anfangen, das Gebot kann auch weit unter dem Verkehrswert liegen. Dann wird üblicherweise hochgesteigert. Manchmal wird erst in den letzten Minuten angefangen zu steigern. Über die mindest Gebotsgrenzen hast du dich bestimmt schon im Internet informiert.
Gruß
Zwetschge
Hallo,
das Bieten funktioniert ähnlich wie bei eBay: Die Bietdauer bei Gericht ist 30 min. lang und am Anfang wartet erstmal jeder Teilnehmer ab. In den letzten 10 min. geht es dann erst los. Wenn es der erste V-Termin ist, dann geht unter der 7/10 Grenze gar nichts (deshalb gehen die meisten Objekte beim ersten Termin nicht weg).
Beispiel: Ein Haus soll versteigert werden, Verkehrs-Wert: 200.000 Euro.
Dann ist die 7/10 Grenze: 140.000 Euro.
Du musst bei der Versteigerung, wenn du mitbieten möchtest, 10 % des Verkehrswertes, am besten in bar (ist am günstigsten) dabei haben.
Solltest du das Objekt ersteigert haben, muss einiges vorher erledigt worden sein:
-Schon vorher sollte die Finanzierung bei der Bank klar gemacht worden sein. Da du meistens innerhalb der nächsten 6 Wochen die Differenz bezahlen must.
- Gehe unbedingt zum Amtsgericht und sehe Dir die Akte dazu an. Dort ist das Gutachten hinterlegt, welches auf evtl. (Bau-)Mängel hinweist, circa Renovierungskosten angibt, Alter des Objektes, Zustand, ect.
- Unbedingt die Nachbarn kontaktieren: die haben oft den Bau des Objektes mitbekommen und können dann einiges berichten (negatives wie positives)
- und natürlich, fahr mehrfach hin und guck Dir das Objekt möglichst oft von außen und innen an, nicht dass du die Katze im Sack kaufst, denn ein Zurück gibt es nach erfolgreicher Versteigerung nicht mehr!! Das Objekt gehört Dir mit allen vorher nicht gesehenen Mängeln.
LG
Silvia